Polizei in Bundesländern nutzt rechtswidrig Daten von Databrokern

ParagraphRecherchen von netzpolitik.org und BR haben die bittere Erkenntnis ergeben, dass die Polizei aus mindestens zwei Bundesländern in Deutschland Daten bei Datenbrokern eingekauft hat. Die Nutzung dieser Daten ist klar rechtswidrig.

Es wurde bereits länger von netzpolitik.org vermutet, dass Sicherheitsbehörden in Deutschland auf die Dienste von Datenbrokern zurückgreifen und ohne wirkliche Rechtsgrundlage Daten einkaufen. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben es jetzt offen gelegt – die Landeskriminalämter von mindestens zwei Bundesländern haben sich von kommerziellen Anbietern Daten beschafft.

Polizei kauft rechtswidrig Daten bei Brokern

Das geht aus dem Beitrag Daten-Schwarzmarkt: Deutsche Polizei nutzt offenbar rechtswidrig Databroker von netzpolitik.org hervor, der am 2. Juni 2026 erschienen ist.

Das illegale Geschäft der Datenbroker

Es ist ein (oft) illegales Geschäft, bei dem Daten angeblich zu Werbezwecken von Tracking-Firmen über populäre Apps, meist ohne Wissen der Betroffenen, erhoben und dann über Datenbroker zusammengeführt zur Handelsware werden. netzpolitik.org hatte bereits im Januar 2025 über diese Datensammlung und das Angebot der Broker berichtet. In einer Doku von Eckard von Hirschhausen zu AI-generierten Fake-Videos wurde es auch kurz beleuchtet, was Datenbroker alles über jede einzelne Person weltweit gesammelt haben.

Zum Angebot der Databroker gehören auch Ortungsdaten, aus denen sich der Standort von Smartphones und Bewegungsprofile metergenau ermitteln lassen. Ich hatte 2024 im Beitrag US-Databroker bieten 3,6 Milliarden Standortdaten deutscher Handy-Nutzer an hier im Blog, basierend auf Recherchen von netzpolitik.org berichtet. Das ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre jedes Einzelnen und kann für Spionage und Sabotage genutzt werden. Experten aus Politik und Wissenschaft sehen im Handel mit Standortdaten eine Gefahr für die nationale Sicherheit.

LKA von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kaufen

Nun haben Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von netzpolitik.org an die deutschen Bundesländer belegt, dass mindestens die Landeskriminalämter von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Daten ohne Rechtsgrundlage von Datenbrokern erworben haben.

Polizei kauft bei Datenbrokern

Lediglich die Polizeibehörden in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben den Einsatz kommerzieller Werbedaten bei der jüngsten Presseanfragen von netzpolitik.org klar verneint. Die Polizeibehörden der restlichen Bundesländer verweigerten die Auskunft und berufen sich auf Geheimschutzgründe.

Die Praxis, auf Daten von Datenbrokern zurückzugreifen, kennt man aus Ungarn (unter Viktor Orban) oder von der ICE-Immigrationsbehörde in den USA (unter Präsident Trump). Die Polizei nutzt die Standortdaten von Handys, um Bewegungsprofile auszuwerten. Dabei geraten auch Tausende Unschuldige in das Raster. Ohne Rechtsgrundlage ist dieser Erwerb von Daten durch Behörden rechtswidrig. netzpolitik.org hat dazu den aktuellen Artikel Online-Werbung: Wenn Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat zusammenwachsen verfasst.

Fehlende Rechtsgrundlage, Prüfung durch LfDI

Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern (LfDI) hat auf Grund der Recherchen von netzpolitik.org und BR nun eine Prüfung eingeleitet. Denn auf Anfrage von netzpolitik.org konnte kein Landesdatenschutzbeauftragter der deutschen Bundesländer eine Rechtsgrundlage für den Kauf von Daten über Datenbroker durch Polizeibehörden nennen.

Deutsche Polizeibehörden unterstützen den Schwarzmarkt des Handels mit illegal erworbenen Daten durch Datenbroker. Der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München hält laut netzpolitik.org die Praxis für rechtswidrig. Er spricht von einem "wirklich massiven" Risiko, dass Behörden Daten erhalten, die sie nicht zu sehen bekommen sollten.

Es deutet sich ein veritabler Skandal beim rechtswidrigen Erwerb und bei der Nutzung von Daten, finanziert mit Steuermitteln, an. Die vielen Details und Implikationen lassen sich bei netzpolitik.org nachlesen.

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8 Kommentare zu Polizei in Bundesländern nutzt rechtswidrig Daten von Databrokern

  1. Memfis sagt:

    Geheim = Ja.
    Anders nicht zu erklären, weil warum sollte man nicht einfach sagen, wenn man die Daten nicht ankauft. Klarer Fall von "Man muss sich nicht selbst belasten", oder wie sollte man es sonnst auffassen?

    • R.S. sagt:

      Gerichte sollten dazu übergehen, die Ermittlungsbehörden zu verpflichten, anzugeben, wie sie an die Daten gekommen sind.
      Und wenn sich herausstellt, das die Daten illegal erlangt wurden, einfach die Eröffnung eines Prozesses verweigern.
      Da wird den Ermittlungsbehörden aber ganz schnell ihr Vorgehen auf die Füsse fallen und die werden diese Praxis dann sein lassen.

  2. Luzifer sagt:

    *********************************************
    den Schwarzmarkt des Handels mit illegal erworbenen Daten durch Datenbroker.
    *********************************************

    Naja jeder weis das jede Scheiß App auf dem Handy Tablet PC Daten abschnorchelt… verboten wird da aber nix! Den Handel damit, macht man illegal… irgendwie krank.
    Da muss man direkt an der Quelle ansetzen Apps & Programme haben keine Daten zu sammeln und weiterzugeben! Allerhöchstens dann wenn man ein Problemfall meldet und für diesen Zweck dann Telemtrie aktiviert und nur dann (auch keine Telemetrie ohne Problemfall).

    Dann hast du auch keine "illegalen" Datenbrocker!

  3. RS sagt:

    Witzig, da der Ankauf von Steuersünder-CDs mit illegal erfassten Daten sogar vom BVerfG letztendlich für legal eingestuft wurde. In meinen Augen alles Andere als legal, aber das interessiert diesen Staat nicht. Geht schließlich um unsere Penunsen!

    • Joerg sagt:

      erm nein, dann würde mehr Druck auf die Aufklärung von CumEx gelegt werden, es geht, wenn, nur um kleinere Beträge und um Personen die nicht öffentlich agieren (vergleicht mal Uli Hönes und Peter Graf), denen man dann hohe Strafen aufbrummen kann.

      Deutsche Gesetze verstehen keinen Spaß bei Steuerhinterziehung, scheint aber ab einen Wert deutlich weniger drastisch zu werden (2big2Fail).

      • R.S. sagt:

        Die Steuerbehörden sind aber noch zu lasch.
        Beispielsweise sind in Deutschland auch Einnahmen aus illegalen Quellen steuerpflichtig.
        Wenn jemand z.B. Geld klaut, so zählt das geklaute Geld als Einnahme und muss versteuert werden.
        Ob die Einnahme strafbar ist oder legal, interessiert das Finanzamt nicht.
        Theoretisch müsste daher das Finanzamt auch gegen Bankräuber etc. ermitteln.
        Die Nichtversteuerung der Beute ist Steuerhinterziehung!
        Nur ist mir in Deutschland noch kein Fall bekannt, in dem das Finanzamt da tätig wurde.

        In den USA hat man seinerzeit über ein gleiches Steuergesetz Al Capone hinter Gittern bringen können.

    • Luzifer sagt:

      NAja da wurde eben abgewogen was höher wirkt, der "Datenverstoß" oder der "Steuerverstoß" … alles richtig gemacht dabei!

    • Anonym sagt:

      Tatsächlich hat das BVerfG nicht den Ankauf der Steuersünder-CDs (BeweisBESCHAFFUNG) als legal eingestuft. Das Gericht brauchte darüber gar nicht zu urteilen, weil bei den vorinstanzlichen Entscheidungen bereits unterstellt wurde, dass die Beschaffung rechtswidrig oder gar strafbar gewesen ist.

      Das BVerfG hat lediglich geprüft und entschieden, dass – in dem konkreten Einzelfall – die angefochtenen Entscheidungen hinsichtlich einer BeweisVERWERTUNG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.

      Damals wurde u. a. deshalb keine Verstoß gegen Grundrechte (mit der Folge eines absoluten Verwertungsverbots) gesehen, weil Daten zu Geschäftskontakten mit Kreditinstituten nicht Teil des absoluten Kernbereichs privater Lebensgestaltung sind. Genau dort hat der Staat eben nicht ohne Rechtsgrundlage herumzuschnüffeln.

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