Europäische Datenschützer fordern Prüfung des EU-US-Datentransferabkommens

EU-FlaggeDer Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die Europäische Kommission offiziell aufgefordert, eine rechtliche Überprüfung des EU-US-Datenschutzrahmens (DPF) einzuleiten. Denn der Einsatz von US-IT-Produkten mit Datentransfer in die USA basiert auf einem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Dieser scheint aber hinfällig, da eine zentrale Basis entfallen ist. Erforderlich ist dies nach einem Urteil eines US-Supreme Court.

US-IT als Problem: Worum es geht

Unter US-President Biden wurde das "Transatlantic Data Privacy Framework" (TADPF)  mit der EU-Kommission etabliert. Die EU-Kommission sah unter dem Transatlantic Data Privacy Framework (TADPF) das Datenschutzniveau europäischer Bürger in den USA als gleichwertig mit den DSGVO-Regelungen an. Daher wurde ein Angemessenheitsbeschluss gefällt (siehe EU-Kommission fällt Angemessenheitsbeschluss für EU-U.S. Data Privacy Framework).

Datenschützer hegen von Beginn an Zweifel, dass das Transatlantic Data Privacy Framework (TADPF), welches auf US-Seite nur per Presidential Order in Kraft gesetzt wurde, wirklich mit den DSGVO-Regeln in der EU gleichwertig ist und europäische Bürger ihre Datenschutzrechte vor US-Stellen einfordern können. Ich hatte im Beitrag Bekommt EU-US-Datentransferabkommen Risse? bereits im Januar 2025 angedeutet, dass der aktuelle US-Präsident Trump das Abkommen mit einem Federstrich versenken könnte.

Firmen und Institutionen können sich bisher rechtlich auf das Transatlantic Data Privacy Framework (TADPF) berufen, wenn persönliche Daten von europäischen Bürgern durch entsprechend benannte US-Unternehmen in die USA transferiert und dort verarbeitet werden. Die gesamten US-Cloud-Lösungen samt Microsoft 365 basieren auf der Annahme, dass dieser Transfer nach dem TADPF rechtens ist.

Das Problem: Ein Urteil des US Supreme Court

Am Montag, den 29. Juni 2026, hat der US Supreme Court als höchstes US-Gericht im Verfahren Trump v. Slaughter eine Entscheidung gefällt. Der Oberste Gerichtshof der USA entschied im Fall "Trump gegen Slaughter", dass die US-amerikanische Federal Trade Commission ("FTC") möglicherweise nicht mehr unabhängig ist.

Dieses Urteil kommt bezüglich des EU US Transatlantic Datentransfer-Abkommen quasi einem "Erdbeben" gleich. Denn das EU-Vertragsrecht, insbesondere Artikel 16 Absatz 2 AEUV und Artikel 8 Absatz 3 der Charta der Grundrechte, schreibt vor, dass die Aufsicht über Datenschutzangelegenheiten durch eine "unabhängige" Behörde erfolgen muss. Da Drittländer für den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission über "im Wesentlichen gleichwertige" Schutzvorkehrungen verfügen müssen, ist es erforderlich, dass jedes Drittland, das den freien Datenverkehr personenbezogener Daten aus der EU in Anspruch nehmen möchte, ebenfalls solche Schutzvorkehrungen bietet.

Bislang haben die USA die "unabhängige" FTC als US-Datenschutzbehörde benannt, um die EU-Anforderung einer unabhängigen Aufsicht zu erfüllen. Die EU wiederum hat sich in ihrer Entscheidung zum Datenverkehr zwischen der EU und den USA auf die FTC als "unabhängige Behörde" gestützt. Durch das oben zitierte Urteil des US Supreme Court wurde aber die Unabhängigkeit der FTC gekippt. Das Gericht stellte die Unabhängigkeit der FTC als verfassungswidrig fest. Damit fällt die Grundlage des Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Datentransferabkommen in sich zusammen.

Ich hatte im Blog-Beitrag Wurde das US-EU Transatlantic Datentransfer-Abkommen gerade pulverisiert? auf dieses Problem bzw. Dilemma hingewiesen. Die österreichische Datenschutzorganisation hat einen Klage vor dem EuGH angekündigt und dürfte diese gewinnen. Eine verantwortungsvolle EU-Kommission hätte längst eine rechtliche Prüfung und Schritte zur Absicherung des US-EU Transatlantic Datentransfer-Abkommens einleiten müssen. Das ist m.W. nie passiert.

Was fordert ESDA?

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige europäische Einrichtung, der die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Strafverfolgungsrichtlinie sowie Zusammenarbeit, auch bei der Durchsetzung innerhalb der EU gewährleisten soll. Man kann EDSA als die oberste Datenschutzinstanz der EU bezeichnen.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat zum 31. Juli 2026 die Europäische Kommission offiziell aufgefordert, nach dem oben erwähnten Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten (Supreme Court) zur Unabhängigkeit der FTC, unverzüglich eine rechtliche Überprüfung des EU-US-Datenschutzrahmens (DPF) einzuleiten.

Im Namen der EDSA richtete die Vorsitzende Anu Talus einen offenen Brief an EU-Justizkommissar Michael McGrath, in dem sie ihn zum Handeln aufforderte, da Bedenken bestehen, dass die Unabhängigkeit wichtiger amerikanischer Aufsichtsbehörden erheblich beeinträchtigt worden sei.

Eine Kopie des Briefes habe ich nicht gefunden. PPC Land hat das Thema zum 3. August 2026 in diesem Beitrag aufgegriffen und auf den Brief abgestellt. Der Tagesspiegel hat es ebenfalls in einen Artikel (leider hinter einer Paywall) angesprochen. Auch heise hat das Thema in diesem Artikel aufgegriffen.

Derzeit ist die juristische Situation so, dass auch mit obigem Schreiben der Angemessenheitsbeschluss EU 2023/1795 vorerst in Kraft bleibt. Unternehmen können sich also über diesen Beschluss absichern. Aber ich gehe davon aus, dass eine Klage von noyb vor dem EuGH eingereicht und irgendwann Erfolg haben wird. Unternehmen sollten sich also mit Plan B befassen, falls der Angemessenheitsbeschluss EU 2023/1795 gekippt wird.

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40 Kommentare zu Europäische Datenschützer fordern Prüfung des EU-US-Datentransferabkommens

  1. Hobbyjurist sagt:

    Kurz: Das Feigenblatt, mit dem man sich seitens EU das selbst in die Tasche lügen schöngeredet hat, wurde vom Winde verweht….

  2. Honigbienchen sagt:

    Wer jetzt sich freut, dass sich mit dieser Änderung für europäische Firmen am M365- oder Google-Docs-Konstrukt und Ähnlichem (AWS & Co) etwas ändert, könnte falsch liegen, Zitat:

    Firmen und Institutionen können sich bisher rechtlich auf das Transatlantic Data Privacy Framework (TADPF) berufen, wenn persönliche Daten von europäischen Bürgern durch entsprechend benannte US-Unternehmen in die USA transferiert und dort verarbeitet werden.

    Denn die Daten des M365 Tenant (usw.) liegen nicht in den USA, sondern vertraglich zugesichert in europäischen RZ des jeweiligen Anbieters. Ja, es sind US-Firmen, aber die Daten liegen in europäischen Rechenzentren dieser US-Firmen, deswegen werden auf diesem Kontinent ja von diesen Anbietern so viele neue RZ gebaut. Cloud-Act hin oder her, der gillt so oder so (der ist zwar intransparent, aber unterliegt in seiner Anwendung hohen Hürden). Ein unkontrollierter Abfluss in die USA findet ansonsten nicht statt. Ja, Transfer ist möglich, z.B. wenn ein Mitarbeiter in der EU etwas mit seinem US-Kollegen teilt, aber das muss manuell angestoßen werden.

    Aber immerhin, der Europäische Datenschutzausschuss wird Monate nach den Veränderungen in den USA tätig und wir werden sehen, was dabei raus kommt. Schlimmstenfalls fallen alle Verträge europäischer Firmen zu M365 & Co wie ein Kartenhaus in sich zusammen, was bei der Abhängigkeit, die Microsoft da geschaffen hat, eine Katastrophe wäre.

    • Daniel A. sagt:

      "Denn die Daten des M365 Tenant (usw.) liegen nicht in den USA, sondern vertraglich zugesichert in europäischen RZ des jeweiligen Anbieters. Ja, es sind US-Firmen, aber die Daten liegen in europäischen Rechenzentren dieser US-Firmen, deswegen werden auf diesem Kontinent ja von diesen Anbietern so viele neue RZ gebaut.
      Cloud-Act hin oder her, der gilt so oder so (der ist zwar intransparent, aber unterliegt in seiner Anwendung hohen Hürden). Ein unkontrollierter Abfluss in die USA findet ansonsten nicht statt."

      Ich glaube du solltest dich nochmal genauer damit beschäftigen was im CLOUD-ACT wirklich drin steht und was das bedeutet. Es ist völlig egal WO auf der Welt die Daten liegen, sobald da eine US Firma dran beteiligt ist gilt der Cloud Act und die zugehörigen Bestimmungen. Zudem darf dich das Unternehmen NICHT darüber informieren, oder überhaupt darüber sprechen, dass ein solcher Zugriff stattgefunden hat. Wie willst du das als Kunde/Nutzer also überhaupt mitbekommen? Und die "hohen Hürden" kannst du genau aus dem Grund auch nicht beurteilen ob die eingehalten wurden. Fakt ist, für nicht US-Bürger gelten die US-Datenschutzgesetze eben nicht und eine rechtliche Handhabe vor einem ordentlichen Gericht hast du auch nicht.
      Das war doch genau der Grund, warum die bisherigen Abkommen vom EuGH gekippt wurden (Schrems I und II) und weshalb die Chancen sehr hoch sind, dass auch das aktuelle wieder gekippt werden würde, sobald sich der EuGH wieder damit beschäftigen würde, völlig unabhängig von dem hier beschriebenen Fall.
      Das aktuelle Abkommen ist im Kern das Gleiche wie vorher, nur mit einem anderen Namen, da sich an der Rechtslage in den USA absolut nichts verändert hat.

      • Gänseblümchen sagt:

        Das mit dem Cloud-Act hat Honigbienchen ja auch nicht bezweifelt. Aber der Cloud-Act ist nicht der Normalzustand, die Speicherkapazität und Übertragungskapazitäten hätten "die Dienste" ganrnicht, um 1:1 einen "Full-Take" aller M365/Google/AWS Tenants live in die USA zu überführen und dort zu verarbeiten. Der Cloud-Act unterliegt trotz allen Unkenrufen in den USA einer geheimen richterlichen Entscheidung, für die der den Zugriff beantragene Dienst schon eine genaue Begründung auf Level "Verfassungs/Staatsgefährdend/Schwerverbrechen" liefern muss. Befass dich bitte selbst mit diesen Hintergründen.

        • Charlie sagt:

          Schlimm genug, dazu die Sicherheitslücken in den Microsoft-Produkten.

          Und egal ob mit oder ohne Richterbeschluss in den USA ist die Datensabsaugung jederzeit möglich.

        • Daniel A. sagt:

          Ich verweise hier dann einfach mal auf die Aussage des Microsoft Chefjustiziars für Frankreich, der unter Eid vor dem französischen Parlament zugeben musste, dass sie NICHT garantieren können, das es keine Fremdzugriffe (durch US-Behörden) auf alle Daten der MS-Cloud geben kann. https://www.heise.de/news/Nicht-souveraen-Microsoft-kann-Sicherheit-von-EU-Daten-nicht-garantieren-10494684.html
          Und die Sache mit der Begründung ist hinfällig, wenn außer der anfragenden Behörde niemand davon weiß. Der Anbieter DARF nicht darüber sprechen, mit niemandem. Wer will das dann vor Gericht prüfen lassen?
          Und bezüglich Übertragungskapazität: Die müssen nicht alle Daten in die USA oder irgendwo hin überführen, die können (nach deren Rechtsauffassung) ganz legal auf die Daten in den europäischen Rechenzentren zugreifen, da muss nichts woanders hingeschickt werden.

          • Gänseblümchen sagt:

            Ja, alles bekannt, aber das ist nicht der Normal- und Dauerzustand zustand. Dazu sind immer noch geheime Richterbeschlüsse notwendig, die nur auf Zeit bei Kapitalverbrechen Zugang ermöglichen.

            • Werner sagt:

              Und genau das ist das Problem:

              Es geschieht geheim und bleibt es im Zweifelsfall auch. Damit kannst du als Auftraggeber einer Datenverarbeitung die Vorgaben der DSGVo gegenüber deinen Kunden nicht einhalten.

        • Alib V. sagt:

          Verharmlosen, vernebeln, relativieren, Behauptungen über irgendwelches Prozedere, das nicht nachprüfbar ist, um vom Thema Vollzugriff an sich abzulenken, man kennt das von diesem Benutzer zu Genüge. er kann es nicht lassen.

  3. TBR sagt:

    Ich gehe davon aus, dass sich an der aktuellen Situation auch künftig nichts Wesentliches ändern wird und aus meiner Sicht hierfür auch kein Anlass besteht. Sollte M365, Google Cloud sowie vergleichbare US-amerikanische Dienstleister als grundsätzlich nicht konform eingestuft werden, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen in ganz Europa. Zahlreiche Geschäftsprozesse, betriebliche Abläufe und digitale Dienstleistungen basieren mittlerweile auf der Nutzung solcher Plattformen und Technologien.

    Vor diesem Hintergrund betrachte ich die aktuelle Diskussion mit einer gewissen Distanz. Die Bewertung und Klärung der rechtlichen sowie politischen Rahmenbedingungen liegt letztlich in der Verantwortung der zuständigen Behörden, Gerichte und Entscheidungsträger. Entsprechende Fragestellungen sollten daher auf dieser Ebene diskutiert und entschieden werden.

    • noway sagt:

      Ich gehe auch davon aus, dass sich nichts Wesentliches ändern wird, auch wenn ich durchaus Anlass dafür sehe. Der Grund ist halt, dass unsere Volkswirtschaft inzwischen dermaßen abhängig von US-Diensten ist, dass wir einfach jede Kröte schlucken müssen. Daher wird es heißen "Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen" und alle machen weiter wie bisher.

      • Werner sagt:

        Wir brechen also (unsere eigenen!) Gesetze, 'weil es nicht anders geht'?

        Das ist aber sehr bequem gedacht. Welche Gesetze sind denn noch so unbequem, dass man sie besser brechen sollte?

        Mit einer solchen Denke sollte man besser erst gar nicht anfangen, weil das nimmt kein gutes Ende.

        Ich sehe die ganze Entwicklung sehr entspannt, weil ich von Anfang an so geplant und agiert habe, dass ich nicht von solchen windigen Konstrukten wie dem Angemessenheitsbeschluss abhängig bin.

        Mit einem Zusammenbruch des Abkommens wäre mein vorrausschauendes Planen endlich ein Wettbewerbsvorteil, und die ganze 'Datenschutz interessiert mich nicht und ist nur lästig'-Fraktion hätte die verdiente Rechnung vor der Nase.

        • noway sagt:

          Diese Denke ist nicht die meine, aber die von Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft. Ich hätte es auch lieber anders.

          • Werner sagt:

            Diese Entscheidungsträger werden es dann auch zu verantworten haben, die Schadensersatzforderungen der Kunden wegen Nichteinhaltung der DSGVo zu bezahlen.

            Wie gesagt: Wettbewerbsvorteil.

  4. Mira Bellenbaum sagt:

    Es wird Zeit!

    Wer etwas genauer hinsieht, wird irgendwo gelesen haben, dass die Sicherheitsbehörden der USA
    riesige Datenbanken mit Informationen von ALLEM füllen.
    Also nicht nur Informationen von Menschen IN den USA, sondern auch von Menschen außerhalb der USA.
    Auf diese Datenbanken wird dann Palantir angesetzt!
    Was DAS bedeutet sollte jedem klar sein!
    (Sie wissen, wo Du lebst, wo Du arbeitest, wo Du gerade bist,
    sie wissen einfach ALLES über Dich!!)

    Was Unternehmen betrifft, glauben dessen Chefs denn wirklich, sie hätten noch "Geheimnisse"?
    Glauben die wirklich sie wären noch unabhängig und hätten ALLES in der Hand?
    Wie naiv, sorry, wie blöd muss man eigentlich sein?
    Wer US-Amerikanische Produkte nutzt, ist nicht nur gläsern, sondern auch absolut abhängig von denen!

    Und dann gibt es immer noch Leute, die feiern US-Dienste!!
    Wenn morgen in den USA ein Adolf an die Macht kommt, der wird sich was freuen!

    Und jetzt werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Kommentare kommen,
    die mich als Aluhutträger diffamieren werden oder sonst irgendwie in Misskredit bringen wollen.
    Ist mir egal!
    Der/die dumme bin nicht ich.

    • noway sagt:

      Nö, nix Aluhut, alles, was man wissen muss, ist offen bekannt (und das reicht m.E. schon, denn was möglicherweise nicht bekannt ist, kann ja nur noch einen draufsetzen). Die Ziele der US-Regierung sind bekannt und auch die US-Tech-Oligarchen gehen doch recht offen damit um, was sie wollen und wie sie sich die Zukunft vorstellen.

    • TBR sagt:

      Gilt das nicht letztlich genauso für Produkte und Dienstleistungen aus beispielsweise China? Wenn man diese Argumentation konsequent weiterdenkt, müsste sie dann nicht auf einen Großteil aller weltweit bezogenen Produkte und Services angewendet werden? Die Frage nach Datensouveränität und Sicherheit lässt sich aus meiner Sicht nicht allein anhand des Standorts eines Rechenzentrums beantworten.

      Wer davon ausgeht, dass Rechenzentren innerhalb der EU automatisch sicherer sind, sollte diese Annahme kritisch hinterfragen. Auf dem Papier mögen bestimmte regulatorische Vorgaben und Compliance-Anforderungen einen Vorteil darstellen. In der praktischen Umsetzung hängen Sicherheit und Datenschutz jedoch von vielen weiteren Faktoren ab, etwa von den technischen Schutzmaßnahmen, den internen Prozessen, der Betriebsqualität, der Transparenz des Anbieters und dem tatsächlichen Umgang mit Sicherheitsrisiken. Der physische Standort allein ist daher noch kein verlässlicher Indikator für ein höheres Sicherheitsniveau.

      • Günter Born sagt:

        Im Grunde hast Du nicht Unrecht. Aber ich plädiere dann doch dazu, etwas zu differenzieren. Wir reden nicht über irgend ein günstig Gadged aus dem China-Shop, sondern davon, dass Unternehmen ihre gesamte IT an einen Cloud-Anbieter auslagern und sich darauf verlassen, dass persönliche Daten von Benutzern, die dort gespeichert werden, rechtlich vom Datenschutzniveau der GDPR gleich gestellt sind.

        Mit der Alibaba-Cloud ist dies m.W. rechtlich nicht möglich. Bei US-Anbietern gibt es das EU-US-Datentransferabkommen und den Angemessenheitsbeschluss, der das bisher (zwar wachsweich) legalisiert. Bei Produkten und Dienstleistungen aus nicht EU-Staaten, für die kein Angemessenheitsbeschluss existiert, wäre die Verarbeitung persönlicher Daten von EU-Bürgern schon heute illegal. Und genau um diesen Kernpunkt geht es in obigem Artikel. Fällt das EU-US-Abkommen juristisch vor dem EuGH, sieht es düster aus.

        • Werner sagt:

          Das letzte Urteil des EuGH sagte ausdrücklich, es gehen auch Standardvertragsklauseln, allerdings nur nach einer fallbezogegen Prüfung, ob damit wirklich ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (ob CloudAct usw. wird diese Prüfung im Falle der USA immer negativ ausfallen).

          Und wer so seit etwa einem Jahr (das mit den Franzosen und dem Parlamentsausschuss) immer noch auf den Angemessenheitsbeschluss baut, den muss man leider als hoffnungslos naiv einstufen. Und trotzdem wird die halbe Welt wortwörtlich aus allen Wolken fallen, wenn der Angemessenheitsbeschluss dann wirklich weg ist (sorry, das Wortspiel konnte ich mir jetzt nicht verkneifen).

          • Günter Born sagt:

            Zum ersten Absatz: Ich bin kein Jurist – aber das EuGH-Urteil muss vor der Surpreme Court-Entscheidung ergangen sein. Was ist an Einschätzung gelesen habe, geht dahin, dass mit dem US FTC-Urteil die Basis der Standardvertragsklauseln genau so gefallen ist. Das scheint jetzt ein Problem zu sein.

        • TBR sagt:

          Ich gebe dir grundsätzlich auch recht. Die entscheidende Frage ist für mich allerdings, welche konkreten Konsequenzen sich daraus ergeben würden. Sollte eine entsprechende rechtliche Grundlage tatsächlich wegfallen, hätte das für viele Unternehmen erhebliche Auswirkungen. In unserem Fall würde das bedeuten, dass wir zahlreiche bestehende Prozesse, Systeme und Abläufe grundlegend überdenken und anpassen müssten.

          Die Realität ist doch, dass viele Unternehmen ihre IT-Landschaft und einen Großteil ihrer täglichen Arbeitsabläufe auf den aktuell verfügbaren Plattformen und Diensten aufgebaut haben. Eine kurzfristige Umstellung wäre nicht nur organisatorisch äußerst komplex, sondern würde auch erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordern. Die Kosten für eine vollständige Anpassung oder Migration wären für viele Unternehmen kaum tragbar, insbesondere wenn dies innerhalb kurzer Fristen umgesetzt werden müsste.

          Aus diesem Grund kann ich mir nur schwer vorstellen, dass die EU eine Situation zulassen wird, die weite Teile der europäischen Wirtschaft vor praktisch unlösbare Herausforderungen stellt. Selbst wenn Klagen erfolgreich sein sollten, gehe ich davon aus, dass man versuchen wird, politische oder rechtliche Lösungen zu schaffen, die einen geordneten und wirtschaftlich tragbaren Übergang ermöglichen. Daher glaube ich aktuell nicht, dass das bestehende System einfach ersatzlos gekippt wird – unabhängig davon, wer klagt oder auf welchem Weg dies geschieht.

          • Günter Born sagt:

            Die Argumentation kenne ich – hat etwas die Qualität eines Kinderzimmers "Mutter diskutiert mit den Kindern endlos, dass jetzt Schlafenszeit sei". Plötzlich kommt der Vater und schaltet das Licht ab – Feierabend …

            Ich kann nur auf den Sachverhalt hinweisen – ähnlich, wie das andere Leser auch tun. Dass die EU als Institution nichts tun wird, ist jedem klar. Was, wenn a) der EuGH Stopp sagt und keine Frist zulässt? Was, wenn b) der große Daddy in den USA entscheidet "Geschäfte mir den Europäern sind zu beenden"? Bei Fable 5 von Anthropic hatten wir das doch schon … – das c) jemand einen Killswitch aus einem Drittland findet, um alles abzuknipsen, lasse ich mal außen vor.

            • Frischbiertrinker sagt:

              Daddy Trampeltier wird das nicht machen. Microsoft, Google, Meta, Amazon, Apple, und wie sie alle heißen und schon mit ihm rumgekuschelt haben, haben dem sicher klar gemacht, wieviel Umsatz sie in Europa machen und dafür statt in Europa in den USA (oder irgendwelchen paradiesischen Inseln) Steuern bezahlen. Das Geschäft wird Trampeltier den Techgiganten sicher nicht nehmen.

              • Werner sagt:

                Aber der EuGH wird es machen. Er hat so ein Konstrukt schon zweimal eindeutig gekippt. Jedesmal haben die Politiker einfach ein neues Namensschild drangemacht.

                Also ich als dortiger Richter wäre vom Vorgehen der Politik im höchsten Maß 'schreib ich besser nicht' und hätte keinerlei Skrupel auch Variante 3 sofort zu versenken, wenn ich die Chance dazu bekomme.

                Einzige Änderung zu bisher: Ich schreibe eine Urteilsbegründung, die Variante 4 definitiv nicht mehr zulässt, indem ich Mindestbedingungen für einen rechtmäßigen Datenverkehr definiere. Wie auch immer das sich in so ein Urteil einbauen lässt.

                • Daniel A. sagt:

                  "Einzige Änderung zu bisher: Ich schreibe eine Urteilsbegründung, die Variante 4 definitiv nicht mehr zulässt, indem ich Mindestbedingungen für einen rechtmäßigen Datenverkehr definiere. "

                  Das ist ja der Witz: Die sind gemäß DSGVO schon längst definiert, da brauchts keine neue Mindestbedingungen. Ansonsten könnte man sich den Kram mit dem Abkommen ja komplett sparen. Problem ist halt nur, dass die Bedingungen nicht erfüllt werden können, solange die Rechtslage in den USA nicht ändert. Das wissen auch alle Beteiligten, weswegen da ja versucht wird, mit allen Mitteln dran vorbei zu arbeiten mit Angemessenheitsbeschluss und co.
                  Problem ist, der EuGH kann nur bestehende Regelungen prüfen und dann ggfls. wieder für ungültig erklären. Und die Richter können sich auch nicht von "sich aus" damit beschäftigen, es muss jemand entsprechend klagen. Erst dann wird geprüft und entschieden. Und passt die Entscheidung nicht, dann macht man in der Politik halt wieder einen neuen Versuch mit anderem Namen (und vielleicht leicht anderen Details, damit nicht sofort auffällt, dass es das Gleiche wie vorher ist).
                  Ist bei anderen Themen wie der Vorratsdatenspeicherung ja auch nicht anders.

          • Daniel A. sagt:

            " Selbst wenn Klagen erfolgreich sein sollten, gehe ich davon aus, dass man versuchen wird, politische oder rechtliche Lösungen zu schaffen, die einen geordneten und wirtschaftlich tragbaren Übergang ermöglichen."
            Das ist ja faktisch die aktuelle Situation. Zuerst gab es "Safe Harbor", das wurde mit dem Urteil "Schrems I" gekippt, darauf folgte dann "Privacy Shield", welches "Schrems II" zum Opfer viel. Das aktuelle ist also schon Versuch 3. Dummerweise ändert sich nur an der Grundsituation nie was, weswegen auch das aktuelle Abkommen mit ziemlicher Sicherheit das gleiche Schicksal erleiden wird. Schrems I war übrigens schon 2015. Man hätte also bereits 11 Jahre Zeit gehabt, sich eine Alternative zu überlegen und entsprechend umzusetzen. Spätestens bei "Schrems II" in 2020 wäre das mehr als angebracht gewesen.
            Aber ich gebe dir Recht, die EU wird einfach wieder einen vierten Versuch starten und irgendwas beschließen. Hauptsache man muss nichts ändern. Bis irgendwann von der anderen Seite aus das Licht ausgeht, wie Günter so schön schreibt.

  5. Anonymous sagt:

    Das die Resterampe von Politikern in der EU nix zustande bekommt diesbezüglich war doch zu erwarten… Da wird doch nur noch über "Überwachung" fabuliert, natürlich alles zum "Schutz der Kinder"… die haben selbst keine Ahnung was sie da los treten… :'D

    Klar hätten VERANTWORTUNGSVOLLE Politiker DIREKT gehandelt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet… das sie es nicht getan haben spricht Bände (und bestätigt meine Aussage)

    • Charlie sagt:

      Der Schutz der Kinder geht denen am A**** vorbei, so meine Erfahrungen wenn es um Missbrauch in der Kita geht.

      Doppelt schlimm, wenn die Kinder dann immer wieder als Argument vorgeschoben werden.

      Die haben nur leider im Gegensatz zur Gegenseite, von denen es zuviele gibt und die teils in hohen Positionen sitzen, keine Lobby.

  6. R.S. sagt:

    Das Abkommen war noch nie das Papier Wert, auf dem es steht.
    Da steht der US Cloud Act diametral dagegen und eine Einhaltung des Abkommens konnte man wegen des Cloud Acts auch nie überprüfen.
    Diese Abkommen ist nur ein Papiertiger ohne Wert.

    Das Abkommen kann aber schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht gekippt werden.
    Dazu haben viel zu viele europäische Firmen bereits ihre Sachen nach Microsoft, AWS, Google etc. etc. ausgelagert.
    Wenn das gekippt würde, müssten die ganzen Firmen ihre Daten von diesen Diensten abziehen und eine eigene IT aufbauen oder eine europäische Alternative suchen (die es aber mit dem Funktionsumfang nicht gibt).
    Und es fehlen dafür schlicht die Fachkräfte.

  7. Luzifer sagt:

    Passieren wird da gar nix! Denn wenn das wegfällt und die EU ihre Gesetze durchsetzt sind wir zurück in der Steinzeit! Also wird die EU einen Scheiß tun! Hat ja gar keine andere Wahl, lass all die Firmen vor dem nichts stehen zusammen mit all den Beschäftigen… dann herrscht hier Anarchie! Dann spielt was die EU will keine Rolle mehr weil sie aufgehört hat zu existieren!

    Welche Firma welche in der Cloud und im Anus der US Firmen steckt kann innerhalb Stunden (den das müsten sie sonst wären sie bankrott), zurück auf OnPrem (und da mit was ? US Hardware! US Software!) Keine!

    Nicht mal unsere Größten könnten sich wochenlange Ausfällle leisten…
    Übrig blieben einige KMU welche aus Weitsicht oder weil sie es sich gar nicht leisten konnten auf Cloud & Co verzichtet haben… die können die EU aber nicht am laufen halten.

    Und der Ami schaut zu wie ihm die Einahmen aus der EU wegbrechen? Ganz sicher nicht! Der bringt uns dann Demokratie nach US Art!

    • Mira Bellenbaum sagt:

      Deine Wortwahl ist schon, sagen wir verbesserungswürdig!
      Und wer den Warnschuss vor Jahren nicht gehört hat, dem ist einfach nicht zu helfen!

      Und umgekehrt wird ein Schuh draus!!
      Wenn die EU sich über eigene vorgaben und Gesetze hinwegsetzt,
      dann herrscht Anarchie!!
      Denn erkläre mir mal, warum ich z.B. mich dann noch an irgendwelche Gesetze halten soll,
      wenn es die oberste Instanz nicht tut?

      • Visitator sagt:

        Wasser predigen und Wein saufen ist ja nichts Neues!

      • noway sagt:

        Dieser Glaube an die EU ist leider sehr naiv.

        • Werner sagt:

          An die EU kann man schon glauben, nur halt nicht an diese EU-Kommisssion. Die DSGVo kommt ja auch von der EU ;-)

          Die DSGVo-Strafen werden die Firmen schon auf Linie bringen. Und wer sich vorher schon passend aufgestellt hat, kann den Mehraufwand, den die Konformität mit geltenden Gestzen bringt, dann endlich in einen Wettbewerbsvorteil umsetzen.

    • Daniel A. sagt:

      "Welche Firma welche in der Cloud und im Anus der US Firmen steckt kann innerhalb Stunden (den das müssten sie sonst wären sie bankrott), zurück auf OnPrem"
      11 Jahre ist es her, das mit "Schrems I" das erste Abkommen gekippt wurde und 6 Jahre seit "Schrems II". Spätestens nach dem zweiten Mal konnte einem schon klar werden, dass das auch beim aktuellen Abkommen nur eine Frage der Zeit ist, bis das auch kippt. Das hätte man durchaus mitbekommen können, und entsprechend Maßnahmen ergreifen können, um aus der US-Cloud rauszugehen bzw. gar nicht erst reinzugehen. Diejenigen, die jetzt "innerhalb Stunden" zurück müssten sind die, die da schlicht gepennt haben.
      Aber ich muss dich korrigieren, die EU wird was tun. Nämlich Versuch 4 eines Abkommens verabschieden, das rechtlich genauso wackelig da steht wie die vorigen drei. Weil dauert ja, bis der EuGH sich dem wieder annehmen würde, zumal ja auch erst mal wieder jemand bis dahin klagen muss.

      • noway sagt:

        Viele haben erst nach Schrems II überhaupt in die Cloud gewechselt…

      • Luzifer sagt:

        Schon klar wer schlau war hat spätestens da reagiert oder ist erst gar nicht in die Cloud usw. nur siehste ja wie es ist, schlau war da keiner!

        je ein paar wenige (meinereiner inkl. ;-P) nur würde das bei einem radikalen Stop/Verbot die Wirtschaft nicht retten… den der Gros wäre down und würde den Rest mit in den Abgrund ziehen…

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