Wurde das US-EU Transatlantic Datentransfer-Abkommen gerade pulverisiert?

EU-FlaggeWurde das Trans-Atlantic Data Privacy Framework, das die Verwendung von US-Cloud-Diensten und den Datentransfer privater Daten von EU-Bürgern auf einem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission regelt gerade "pulverisiert"? Der Oberste Gerichtshof der USA  (US Supreme Court) hat alle eigenständigen  US-Aufsichtsbehörden für verfassungswidrig erklärt. Damit hat dieses Gericht faktisch das Abkommen zwischen der EU und den USA über den Transatlantic-Datentransfer zunichte gemacht, da die Grundlagen, auf denen das Abkommen beruht, gerade entfallen sind.

Einordnung des EU-US-Datentransferabkommens

Unter US-President Biden wurde das "Transatlantic Data Privacy Framework" (TADPF)  mit der EU-Kommission etabliert. Die EU-Kommission sah unter dem Transatlantic Data Privacy Framework (TADPF) das Datenschutzniveau europäischer Bürger in den USA als gleichwertig mit den DSGVO-Regelungen an. Daher wurde ein Angemessenheitsbeschluss gefällt (siehe EU-Kommission fällt Angemessenheitsbeschluss für EU-U.S. Data Privacy Framework).

Firmen und Institutionen können sich auf das Transatlantic Data Privacy Framework (TADPF) berufen, wenn persönliche Daten von europäischen Bürgern durch entsprechend benannte US-Unternehmen in die USA transferiert und dort verarbeitet werden. Die gesamten Cloud-Lösungen samt Microsoft 365 basieren auf der Annahme, dass dieser Transfer nach dem TADPF rechtens ist.

Datenschützer hegen Zweifel, dass das Transatlantic Data Privacy Framework (TADPF), welches auf US-Seite nur per Presidential Order in Kraft gesetzt wurde, wirklich mit den DSGVO-Regeln in der EU gleichwertig ist und europäische Bürger ihre Datenschutzrechte vor US-Stellen einfordern können. Ich hatte im Beitrag Bekommt EU-US-Datentransferabkommen Risse? ja angedeutet, dass der aktuelle US-Präsident das Abkommen mit einem Federstrich versenken kann.

Der französische Abgeordnete Philippe Latombe hatte vor, das Abkommen zwischen der EU und den USA, als Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TADPF), mit einer Nichtigkeitsklage zu Fall bringen. Diese Nichtigkeitsklage wurde aber 2025 vom EuG abgewiesen (siehe EuG weist Nichtigkeitsklage gegen EU-US-Datentransferabkommen (TADPF) ab).

Schlägt die Entscheidung des US Supreme Court jetzt durch?

Technisch stand der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, dass europäische Bürger in den USA das gleiche Datenschutzniveau wie in der EU hätten, schon immer auf tönernen Füßen. Ein Gutachten (siehe Gutachten belegt: Europäische Cloud-Inhalte sind vor US-Zugriff ungeschützt) hatte bereits belegt, dass die in europäischen Cloud-Instanzen von US-Anbietern abgelegten Daten vor einem US-Zugriff ungeschützt seien.

Noyb on TADPF

US-Gericht: Federal Trade Commission (FTC) ist nicht unabhängig

Nun weisen die Datenschutzaktivisten von noyb aus Österreich auf eine neue Entwicklung hin. Am Montag, den 29. Juni 2026, hat der US Supreme Court als höchstes US-Gericht im Verfahren Trump v. Slaughter eine Entscheidung gefällt. Der Oberste Gerichtshof der USA entschied im Fall "Trump gegen Slaughter", dass die US-amerikanische Federal Trade Commission ("FTC") möglicherweise nicht mehr unabhängig ist. Das kommt bezüglich des EU US Transatlantic Datentransfer-Abkommen quasi einem "Erdbeben" gleich.

EU-US Transatlantic Datentransfer-Abkommen ohne Basis

Die Aktivisten von noyb weisen darauf hin, dass die EU grundsätzlich die Ausfuhr personenbezogener Daten in Drittländer seit 1995 verbietet. Ziel ist es, zu verhindern, dass die EU-Datenschutzvorschriften durch die bloße Übermittlung von Daten ins Ausland umgangen werden.

Es gibt zwar Ausnahmen für notwendige Übermittlungen – die von der Buchung eines Hotels bis hin zu komplexen Transaktionen reichen – schreibt noyb. Aber die aktuelle Praxis sieht so aus, dass viele EU-Unternehmen samt Behörden und die EU-Kommission selbst die Verarbeitung personenbezogener Daten einfach an US-amerikanische Cloud-Anbieter ausgelagert haben. Damit fließen die Daten, die in der US-Cloud gespeichert werden, aber in die USA.

Seit dem Jahr 2000 hat die Europäische Kommission wiederholt versucht, den USA ein "angemessenes Datenschutzniveau" im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten  von EU-Bürgern zu bescheinigen. Nur dann wäre ein freier Datenverkehr zwischen der EU und den USA möglich. Die EU-Kommission ist aber zwei Mal Gericht gescheitert, weil noyb geklagt hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob die beiden vorherigen Entscheidungen der EU-Kommission im Rahmen des sogenannten "Schrems I"-Urteils (das „Safe Harbour" außer Kraft setzte) und des "Schrems II"-Urteils (das das „Privacy Shield" außer Kraft setzte) auf (siehe auch Links am Artikelende). Diese Urteile fielen aufgrund der US-Überwachungsgesetze und des Mangels an Rechtsbehelfen in den USA.

Dennoch hatte die Europäische Kommission im Jahr 2023 ein drittes Abkommen, das sogenannte "EU-US Data Privacy Framework", das weitgehend eine Kopie der zuvor für nichtig erklärten Abkommen war, zwischen der EU und den USA geschlossen.

EU-Vertragsrecht fordert unabhängige Behörde

Das EU-Vertragsrecht, insbesondere Artikel 16 Absatz 2 AEUV und Artikel 8 Absatz 3 der Charta der Grundrechte, schreibt vor, dass die Aufsicht über Datenschutzangelegenheiten durch eine "unabhängige" Behörde erfolgen muss. Da Drittländer für den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission über "im Wesentlichen gleichwertige" Schutzvorkehrungen verfügen müssen, ist es erforderlich, dass jedes Drittland, das den freien Datenverkehr personenbezogener Daten aus der EU in Anspruch nehmen möchte, ebenfalls solche Schutzvorkehrungen bietet.

Bislang haben die USA die "unabhängige" FTC als US-Datenschutzbehörde benannt, um die EU-Anforderung einer unabhängigen Aufsicht zu erfüllen. Die EU wiederum hat sich in ihrer Entscheidung zum Datenverkehr zwischen der EU und den USA sage und schreibe 259 Mal auf die FTC als "unabhängige Behörde" gestützt.

Durch das oben zitierte Urteil des US Supreme Court wurde aber am Montag die Unabhängigkeit der FTC gekippt. Damit fällt der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Datentransferabkommen in sich zusammen.

US-Gericht stellt Verfassungswidrigkeit der FTC fest

Der Obersten Gerichtshof der USA hat entschieden, dass die Unabhängigkeit der FTC verfassungswidrig ist. Die Richter folgten der "Unitary Executive Theory", wonach der US-Präsident die Macht über alle Exekutivorgane der USA haben muss. Dadurch wurden plötzlich alle US-Gesetze, die verschiedene US-Behörden unabhängig machen, für verfassungswidrig erklärt.

Da sich die EU in fast allen Fällen auf die "Unabhängigkeit" der FTC als Datenschutzbehörde gestützt hat, ist die gesamte rechtliche Struktur des EU-US-Datenschutzrahmens, auf die sich die EU-Kommission stützt, gerade zusammengebrochen.

Auch wenn die gesamte Grundlage der EU-Entscheidung weggefallen ist, bleibt die Entscheidung der Europäischen Kommission formal in Kraft. Dies gilt solange, bis entweder die Europäische Kommission diesen Angemessenheitsbeschluss aufhebt oder der Europäische Gerichtshof die EU-Kommissionsentscheidung (wie in Schrems I und II) für nichtig erklärt.

Die Grundlage des EU-US-Datentransferabkommens ist entfallen

Max Schrems, Datenschutzaktivist bei noyb sagt dazu: "Selbst nach der Logik der Europäischen Kommission ist die Grundlage für jegliches EU-US-Datentransferabkommen hinfällig. Wir fordern die Kommission auf, einen geordneten Ausstieg aus der US-Cloud einzuleiten – was nicht einfach, aber leider unvermeidbar ist. Die Kommission hat unter dem Druck der Industrie ein rechtliches Kartenhaus errichtet. Nun, da dieses eindeutig zusammenbricht, muss sie die Verantwortung übernehmen."

noyb hat sofort ein formelles Schreiben an die Europäische Kommission gerichtet und diese aufgefordert, die entsprechenden Schritte zu unternehmen, um das EU-US-Datenschutzabkommen ordnungsgemäß aufzuheben.

Ergänzung: Derzeit heißt es von der EU-Kommission, dass man das Urteil und die Konsequenzen analysiere.

Nicht heilbar – es läuft auf Konfrontation hinaus

Max Schrems von noyb sagt dazu: "Entscheidend ist, dass der verfassungsrechtliche Rahmen der EU eine unabhängige Aufsicht vorschreibt. Die einzige Möglichkeit, dies zu ändern, wäre ein einstimmiger Beschluss aller EU-Mitgliedstaaten zur Änderung der EU-Verträge." Dies erscheint derzeit aber kaum möglich.

Politisch haben sich zudem bereits viele EU-Mitgliedstaaten einem Ansatz der "digitalen Souveränität" zugewandt und angekündigt, sich von US-Dienstleistern abzukoppeln. Auch einige US-Dienstleister gehen in Richtung einer separaten Datenverarbeitung für die EU.

Da die USA jedoch weiterhin massiven Druck auf die EU ausüben, den Transfer personenbezogener Daten per US-Cloud in die USA aufrechtzuerhalten, wird noyb in den kommenden Wochen zudem eine Klage einreichen, mit dem Ziel, dass der EuGH das derzeitige Abkommen für nichtig erklärt. Ein solches Gerichtsverfahren dauert jedoch in der Regel zwei bis drei Jahre, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird.

Es wird also auf ein Konfrontation vor Gericht und politisch mit der US-Administration hinauslaufen. Ein Szenario, vor dem Beobachter immer gewarnt haben – ich hatte das Thema, dass das EU-US-Datentransferabkommen auf tönernen Füßen steht, regelmäßig hier im Blog angesprochen. Und die Gründung von europäischen Cloud-Dependancen von US-Cloud-Anbietern (Amazon, Microsoft, Google) wird auch nicht helfen, da der US Cloud Act den US-Behörden jederzeit einen weltweiten Zugriff auf die Server und die dort gespeicherten Daten ermöglicht (siehe meinen Beitrag Souveräne EU-Cloud-Debakel: Microsoft kann US-Zugriff nicht verhindern).

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31 Kommentare zu Wurde das US-EU Transatlantic Datentransfer-Abkommen gerade pulverisiert?

  1. rpr sagt:

    Na, dann bin ich mal darauf gespannt wie die Nummer jetzt schön geredet wird.

    • Visitator sagt:

      Die Brave-KI sagt als Antwort auf meine sinngemäße Frage dazu:
      "Keine öffentliche Begründung existent: Da die Regelung als unwirksam und die Datentransfers als illegal gelten, gibt es keine legale Grundlage oder öffentliche Strategie, dies der Bevölkerung als „aufrechterhaltene Regel" zu erklären. Vielmehr drohen Unternehmen, die dennoch Daten in die USA übertragen, rechtliche Risiken, da der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission seine Grundlage verloren hat."

      Es bleibt spannend, auch im Hinblick auf diverse geplante Bürger-Apps, die auf US-Unternehmen (Apple/Andoid) aufsetzen.

      Ob es sinnvoll ist, bei diversen datenverarbeitenden Stellen (Behörden, Versorgungsunternehmen, Providern, Online-Händlern …) mal nachzufragen, um sie wachzurütteln?

      Ich werde beobachten, ob sich hier was tut:
      https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Datenschutzpraxis/Internationaler-Datentransfer/Internationaler-Datentransfer-node.html

      • viebrix sagt:

        Ja genau – die Bürgerapps, EU ID und ähnliches, aber auch Wero und diverse Bank Apps – sehe ich hier in der Pflicht Möglichkeiten zu schaffen, ohne Google und Apple Frameworks. D.h. entweder mit Desktop Apps (Webapps) oder mit alternativen Mobile OS wie Graphen oder e/OS oder auch den neueren mobile Linux OS auszukommen.

  2. R.S. sagt:

    Das Abkommen war doch schon vorher das Papier nicht wert, auf dem es stand.
    Die EU hatte keinerlei Kontrollmöglichkeit, ob die USA das Abkommen nun einhalten oder nicht, denn lt. Cloud Act ist es jedem verboten, auch nur mitzuteilen, das ein Datenzugriff von US-Institutionen stattgefunden hat.

  3. Ein user sagt:

    Ach, wie ich diese Warmluftgebläse dies- und jenseits des Atlantiks verachte.

  4. Giesama sagt:

    "[…] Klage einreichen, mit dem Ziel, dass der EuGH das derzeitige Abkommen für nichtig erklärt. Ein solches Gerichtsverfahren dauert jedoch in der Regel zwei bis drei Jahre, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird."

    Also, das ganze Ding kippt. Daten dürfen, soweit ich das verstanden haben, nicht mehr übertragen werden, da die Grundlage fehlt. Obwohl weiter unten steht, das dies der EU eigentlich egal ist, solange die ihre Klamotten nicht als nichtig ansehen?

    Aber, jetzt wird dagegen geklagt, das dauert 3 Jahre… und was ist mit den Daten bis dahin? Narrenfreiheit für alle?

    • R.S. sagt:

      Naja, die Daten sind doch schon in den USA.
      Selbst wenn die EU das Abkommen kippt: Die EU kann die US-Unternehmen nicht zwingen, die bereits dort gespeicherten Daten zu löschen.
      Das Kind ist doch schon in den Brunnen gefallen.

    • JC sagt:

      Auch ohne den DPF ist ein Datentransfer in die USA durchaus unter Beachtung der DSGVO möglich. Man kann sich auf die sogenannten Standardvetragsklauseln (SCC) der EU berufen und diese zwischen den Vertragspartnern vereinbaren. Anders als beim DPF gelten die aber eben nur bei individueller Vereinbarung zwischen den Partnern. Schlimmer ist, dass bei Anwendung dieser Klauseln zwingend eine Datenschutzfolgeabschätzung zu erstellen ist, in welcher Risiken und Minimierung der Transfers untersucht werden müssen. Kommt diese Abschätzung dazu, dass die Risiken nicht ausgeglichen werden können, darf der Transfer nicht stattfinden. In den meisten "AGB" der größeren US-Firmen stehen sowohl das DPF als auch die SCC (als Fallback) drin, nur ist letzteres auf der EU-Seite halt schwieriger zu handhaben.

      JC

  5. caligula sagt:

    Oh Mann….

    Dieser Blogpost ist politisch geframed. Die FTC war nie "unabhänig" wie dargestellt, sondern unabhängig bedeutet dass die Behörde keinem Ministerium untersteht, sehr wohl aber der Regierung.

    Das Urteil hat die Situation auch nicht geändert, da es darum ging ob Personalentscheidungen auch unabhängig von der Regierung sind. Das stande übrigens auch außer Frage, weil die Aufsichtsinstiuttion für vom US Kongress gegründete Institutionen die US Regierung ist. Das was hier passiert ist war einfach nur ein Mittel irgendwie eine dramatisch klingende Schlagzeile zu erzeugen.

    Das geht übrigens auch aus dem (deutschen) Wiki Artikel zur FTC hervor und in der verlinkten Erklärung einer unabhängigen US Behörde im besagten Artikel.

    • Günter Born sagt:

      Warten wir schlicht Schrem Iii ab, dein angeblich politisches Framing interessiert da Null. Relevant ist, wie die EU-Kommission ihen Angemessenheitsbeschluss gegründet hat und wie der EUgH die Sachlage beurteilt.

    • Daniel A. sagt:

      "Die FTC war nie "unabhängig" wie dargestellt, sondern unabhängig bedeutet dass die Behörde keinem Ministerium untersteht, sehr wohl aber der Regierung."

      Sicher? Soweit ich das im Kopf habe war das bei "unabhängigen" Behörden eben genau nicht der Fall, sondern die unterstehen dem Kongress.

      • caligula sagt:

        Die unabhängigen Behörden können vom Kongress durch Gesetzte in bestimmte Richtungen gelenkt werden, aber das ist eher grob.

        Dass der Präsident die Leute entlassen darf, ist wie gesagt auch überhaupt kein Thema, es wurde Medial nur zum Thema gemacht. So ist die CIA zb auch eine unabhängige Behörde und es wurden schon mehrere CIA Leiter (zb William Colby, 1976) gefeuert. Das funktioniert schon sehr lange genau so.

        Der Blogpost ist halt schnell geschrieben worden…

  6. Karli sagt:

    Ach ist doch egal. Vor dieser Meldung haben Behördenleitungen hier und da in klein und groß sich auf dem Papier von der versichern lassen, dass alles in Ordnung sei. Auch wenn man beim Selbst Denken auf die Idee kommen könnte, dass wenn man extra erklären muss, dass alles in Ordnung sei, da wohl irgendwas nicht stimmen muss.
    Alle hierarchisch darunter haben sich auf ihre jeweiligen Vorgesetzten berufen und die ausführenden mit den Schultern gezuckt, weil, Befehlsnotstand.

  7. andreas sagt:

    Hallo Günter,
    irgendwie tut es mir immer weh am Ende des Tages so was wie "pulverisiert" zu lesen …

  8. Froschlönig sagt:

    Jetzt wird wohl aufhören, dass die ganzen Cheffe von Microsoft, Apple, Meta, Google, Amazon, Anthropic, X, und wie sie alle so heißen dem Trump ungespitzt ihren Kopf in den Allerwertesten rammen. Jetzt gehts nämlich um die Wurst, mit Millionen europäischen Kunden, kleinen und großen, die sie absehbar verlieren dürften. Ich hoffe, die können ordentlich Druck auf diese planlose gelbe Ente ausüben, oder dafür sorgen, dass er aus dem Amt fliegt. Der hat nämlich damit dafür gesorgt, dass das europäische Geschäftsmodell dieser Firmen denen bald um die Ohren fliegen wird.

    • Rüdiger Gaschke sagt:

      Welche Alternativen haben denn die europäischen Kunden ?
      Realistisch betrachtet sehe ich es eher so, dass einige EU Warmlufterzeuger klein beigeben werden müssen.

      Gruß
      R.G.

      • R.S. sagt:

        Nö.
        Es gibt genug Alternativen.
        Fachanwendungen wie ERP, Lohn, Buchhaltung, etc. etc. kommen eh meist von europäischen Firmen.
        Als Betriebssystem bietet sich Linux an, im Office-Bereich LibreOffice, etc. etc.
        Und es gibt reichlich europäische Cloudanbieter.
        Und dann bleibt da immer noch OnPrem.

        • Rüdiger Gaschke sagt:

          Wie das funktioniert, hat ja das münchner LiMux Projekt gezeigt.
          Es wurden rund 100 Millionen Euro versenkt und man ist zu MS Produkten zurückgekehrt.

          Gruß
          R.G.

      • rpr sagt:

        Technisch gibt es genug Option. Dumm nur wenn man aus Gier und Dummheit die Leute entlassen hat die es umsetzen könnte.
        Und man hat seit Snowden gewusst was Phase ist.
        Kein Mitleid mit Ignoranz und Dummheit.

    • rpr sagt:

      Die Nummer ist durch. Niemand traut mehr Amerikanern. Die Lebenslüge unserer Gesellschaft & Wirtschaft ist geplatzt.

  9. prx sagt:

    Da die EU-Führung kein Interesse an Knatsch hat, wird das wie bisher weiter gehen. Die bisherige Regel gab und gibt den Unternehmen einen Rahmen, in gutem Glauben zu handeln. Das war zwar schon bisher fragwürdig, aber so lange kein Unternehmen mit heftiger Strafe bedacht wird, ist es billiger, einfach weiter zu machen als wäre nichts geschehen.

    In 2-3 Jahren gibts dann wieder einen Einsatz des EuGH und anschliessend die nächste Runde in diesem Spiel. Da capo ad infinitum.

    • Knut1998 sagt:

      +1

      "Daten sind die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts (…) Hier müssen wir jetzt aufpassen, dass der Datenschutz nicht die Oberhand über die wirtschaftliche Verarbeitung gewinnt."

      Wer hat's gesagt?

      Es ist schon ein Weilchen her … es war Mutti Merkel im Jahr 2015.

      Diese Ansicht war damals Grundkonsens von Eu-Kommission und aller Regierungen in EU-Land und ist es auch heute noch und wird es auch bleiben.

      All die Flickschusterei von EU-Kommission und Rat, die zwischenzeitlich regelungstechnisch wegen der Entscheidungen des EuGH notwendig wurden, gingen genau in diese Richtung.

      Und das waren keine rechtlichen "Fehler" – denn die beteiligten Personen waren und sind nicht naiv, sondern sehr clevere, intelligente Menschen, die die Implikationen ihres Tuns sehr genau abschätzen können.

      Es ging nie darum die Datenschutz-Probleme zu lösen, sondern darum, sich im obigen Sinn Zeit zu kaufen.

      Es würde mich daher sehr wundern wenn trotz aller aktuellen Souveränitäts-Bekundungen sich hieran nun etwas grundlegend ändern würde.

  10. xx sagt:

    Die DSGVO, eine kaputte Richtlinie, die unreparierbar ist.. macht die EU kaputt.

    • prx sagt:

      Man ist in D doch sowieso gerade dabei, die DSGVO kaputt zu machen – also Geduld.

      • xx sagt:

        Das Problem liegt tiefer.

        Die DSGVO ist Teil der EU Verträge, und kann nur einstimmig verändert/aufgehoben werden.
        Das ist aktuell quasi unmöglich.

        So ist die EU mit einem sinnlosen Regelwerk gestraft.

        So ist das halt.. nur regulieren, nur verbieten, selbst nichts aufbauen, Abhängig von USA/China sein.. immer toll wenn Leute Richtlinien wollen, die sie selbst weder umsetzen müssen, oder Ahnung haben wovon gesprochen wird.

        Weder hat die EU ein Betriebssystem, noch eine Desktop taugliche CPU, oder RAM, oder .. quasi egal was. Speicher/Netzwerk.

        Es ist eben eine Illusion, dass man digitalisieren kann, unabhängig bleibt, Regeln vorgibt, wenn man selbst keines der Produkte herstellt.

    • Froschkönig sagt:

      Das hat nichts direkt mit der DSGVO zu tun. Die DSGVO ist ein innereuropäisches Gesetz. Mit dem Fall des Datenachutzabkommens mit der USA würde aber die Nutzung von US-Cloud-Diensten gegen die DSGVO verstoßen.

      Das sind die feinen Unterschiede, die man kennen sollte, wenn man hier qualifiziert schreiben will.

  11. Martin B sagt:

    Das Thema hat doch echt einen Bart.

    Die Amis wollen alles wissen und das ist ihr gutes Recht. Wissen ist Geld und Macht, wer was anderes glaubt oder erhofft, redet sich die Welt schön und kann auch von einem Sieg gegen Frankreich im Achtelfinale träumen.

    Die Naivität und der eigentliche Wahnsinn besteht darin, auf Grund tausender Seiten wertlosen Papiers, Absichtserklärungen und juristischer Nebelkerzen vom Gegenteil auszugehen und sich darauf einzulassen.

    Also US Clouddienste zu buchen.

    Ich nutze Amazon, gucke US Streamindienste, kaufe bei ebay: weil diese Plattformen alternativlos sind, günstig und bequem.

    Ich nehme in Kauf, dass die meine Daten sammeln und monetarisieren. Aber das sind Privatthemen, das hat nichts mit meiner Geschäftstätigkeit, Unternehmensgeheimnisse oder Verarbeitung hoheitlicher Daten zu tun.

    Als Unternehmer käme ich daher niemals auf die Idee, Firmendaten dort zu speichern, seien es Datenbanken, Emails oder Dokumente. Öffentliche Daten der Verwaltungen gehören da erst recht nicht hinein, das ist der GAU.

    Genau dies empfehle ich allen Kunden, mehr kann man nicht tun. Je mehr lokal bleiben, desto größer wird der Druck v.a. für Marktführer wie MS, weiterhin OnPrem Produkte anzubieten.

    Das ist das Problem beim Herdentrieb, es sind zu wenige übrig, die sich gegen den Cloudquatsch gestemmt haben. Nun haben sie den Salat mit höhere Aufwänden und kontinuerlich steigenden Abopreisen.

    Der Weg war glasklar vorgezeichnet, da gibt es keine Ausreden.

  12. prx sagt:

    Hoffnungen auf reinigende Apokalypsen sind für gewöhnlich vergebens. Glücklicherweise, denn sie reinigen nicht.

    Ente a l'Orange ist allerdings nicht gelb.

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