Achtung Betrug: Rechnung vom "Registergericht"

Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)Ich setze die Warnung mal kurz hier im Blog: Aktuell läuft wohl wieder eine Betrugskampagne, in der Brief mit falschen Rechnungen von einem angeblichen "Registergericht" an Firmen geschickt werden. Ziel ist es, bei unaufmerksamen Opfern (kleine Firmen) einige Hundert Euro für eine angebliche Handelsregisterbekanntgabe abzugreifen. Die Masche ist zwar alt, aber wohl immer noch wirksam, wie ich gerade gesehen habe.


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René Klein von "Für Gründer" hat es in diesem Blog-Beitrag bereits aufgegriffen – wer (von einem Notar) einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen lässt, gerät automatisch in den Fokus von Betrügern, die Kasse machen wollen. Die potentiellen Opfer in den Unternehmen erhalten die merkwürdigsten Rechnungen, die ein Eintragung in verschiedene Verzeichnisse versprechen. Die Schreiben sind so gestaltet, dass sie einen offiziellen Anschein erwecken. Der Blog-Beitrag nennt einige Kriterien, anhand derer man Betrugs-Rechnungen von Rechnungen für eine Eintragung ins Handelsregister unterscheiden kann. Die Empfehlung lautet, im Zweifelsfall beim Notar, der die Firmengründung beim Handelsregister eintragen lässt, rückfragen, ob das mit der Rechnung so stimmen kann.

Auch die IHK warnen immer wieder (z.B. hier) vor Fake-Rechnungen von dubiosen Anbietern für Handelsregistereintragungen oder für die Leistung eines Gerichts. Die Schreiben sind den Behördenschreiben oft täuschend nachempfunden. Auch auf anwalt.de oder bei der IHK Potdam, sowie bei der Handwerkskammer Trier finden sich entsprechende Warnungen. Aktuell ist mir nachfolgende Fall über einen Tweet unter die Augen gekommen.

Betrug mit Rechnung vom "Registergericht"

Es wird eine Fake-Rechnung mit angeblichen Leistungen eines Gerichts verschickt, und der Empfänger soll binnen 3 Werktagen den Betrag von 731 Euro an die das "Handelsregister" zahlen. Die Bezeichnung der angeblichen Leistung ist schon kryptisch, es ist nicht erkennbar, wofür gezahlt werden soll. Aber die Fake-Rechnung sollte bei den Empfängern sofort alle Alarmglocken läuten lassen.


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Bei Gerichtsschreiben ist der Empfänger in der Regel die Kosteneinzugsstelle des Gerichts bzw. der Justiz (z.B. die Justizkasse Hessen bei Eintragungen in Hessen). Zudem verwenden die Justizkassen grundsätzlich eine Deutsche Bankleitzahl, die immer mit den Buchstaben DE beginnt. René Klein von "Für Gründer" hat es in diesem Blog-Beitrag explizit aufgezeigt. In obigem Schreiben wird eine IBAN für die Zahlung genannt, die mit IE beginnt, d.h. das Bankkonto befindet sich in Irland.

Ich denke, aktuell setzen die Betrüger darauf, dass vor Weihnachten viel Stress in Firmen und Büros herrscht und solche Fake-Rechnungen durchrutschen, also die geforderten Beträge überwiesen werden. Also obacht, wenn eine entsprechende Rechnung ins Büro flattert und die Angaben genau prüfen.

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5 Antworten zu Achtung Betrug: Rechnung vom "Registergericht"

  1. J. sagt:

    So einen Fall hatten wir Anfang letzten Jahres auch schon. Solche Rechnungen kommen in der Regel pünktlich nach Neuanmeldungen, offenbar scannen die Betrüger die entsprechenden Portale gezielt nach Neuanmeldungen oder Änderungsmitteilungen.
    Auf dem beigefügten Überweisungsbeleg war ein Personenname und eine deutsche IBAN angegeben. Der Täter konnte dennoch nicht ermittelt worden, das Verfahren ist von der StA -wie es zu erwarten war- nach einigen Wochen eingestellt worden.

    Diese Rechnungen sind teilweise schon relativ gut gemacht (mal abgesehen von der Angabe des Zahlungsempfängers), da muss man schon durchaus aufpassen.

  2. Sven Fischer sagt:

    Da gibts nen Haufen noch mehr Crap. Sei es von einer Gewerberegistrierung in DE, oder von irgend einer dubiosen europäischen Behörde, mit Sitz in Wales, ist klar. Die sind da immer sehr kreativ.

    • R.S. sagt:

      Oder Angebote, die wie Rechnungen gestaltet sind.
      Und erst im Kleingedruckten steht dann, das es ein Angebot ist und keine Rechnung und das man bei Bezahlung ein Abo abschließt.
      Alles schon in der Post gehabt.
      Landet gleich im Altpapier.

  3. Hobbyperte sagt:

    Es gibt Leute die ihre Post grundsätzlich ungelesen Entsorgen, denen passiert so etwas nicht *lach*

    Im Übrigen gilt, das man sich heutzutage bei all den Kriminellen Machenschaften ausreichend Auskennen muss, um nicht Unterzugehen.

    Das Beispiel enthält gleich drei Hinweise darauf das es sich um Betrug handelt:

    Das viel zu kurze Zahlungsziel von nur drei Tagen, so kurze Fristen gibt es bei Behörden nicht. Und die nennen erst recht keine Konten im Ausland. Das die IBAN eines in Deutschland veranlagten Kontos mit DE beginnt muss man halt wissen. Und stutzig machen sollte ebenso, das "RECHNUNG" drauf steht. Denn Behörden stellen in Deutschland keine Rechnungen aus, sondern Erlassen Bescheide.

    Bislang erkannte man Nepp recht zuverlässig an der schlechten Rechtschreibung und Grammatik. Neuerdings hilft eher die genauere Kenntnis der hiesigen Gepflogenheiten und Umstände, von welchen die Nepper irgendwo im Dschungel oder in der Taiga zum Glück noch nicht so viel wissen.

    Ich denke mal, das derartiger Nepp am ehesten darauf Abzielt den in Deutschland sehr hohen Migrations-Grad Auszunutzen, zumal Migranten überdurchschnittlich häufig die Selbstständigkeit zum Broterwerb "wählen". Und diese sich naturgemäß nicht so gut Auskennen, vor allem nicht auf die Details achten, wie zb. das Wort "Rechnung" im Zusammenhang mit einem behördlichen Bescheid … so etwas ist ja auch unter der hier geborenen Bevölkerung nicht immer bekannt, da solches Alltagswissen an den Schulen nicht vermittelt wird. Wer keine Eltern hat die einen auf's Leben da draußen Vorbereiten hat es echt schwer. Ging mir seiner Zeit nicht anders, die ersten Probleme mit dem Vermieter (die hatten das Haustürschloss Ausgetauscht und die neuen Schlüssel einfach in die Briefkästen geworfen) waren für mich Anlass, nach Informationen zu suchen. Wer kennt sie noch, die WISO Monatsdiskette, war nebst den anderen Buhl-Data-Angeboten sehr hilfreich für den Start ins Leben und hat mich vor so mancher Fehlentscheidung bewahrt, ebenso wie die Finanztest und Warentest -Zeitschriften. Damals gab es das Internet noch nicht so wie heute.

    Gibt es an den Volkshochschulen eigentlich Kurs-Angebote für junge Leute, um sich mit den für den normalen Lebensalltag notwendigen Grund-Kenntnissen zu wappnen? Oder wäre das eine "Marktlücke" ?

    • Günter Born sagt:

      Quintessenz aus allen möglichen Fällen hier im Blog – ich habe ja gerade über SMTP Smuggeling geschrieben, wo Phisher den Anschein erwecken können, dass eine Mail legitim ist, lässt sich nur folgendes als Schluss ziehen:

      – Jegliche Aufforderung irgend etwas per E-Mail, Brief, Message etc. zu tun, muss durch Checks des Sachverhalts auf Wahrheitsgehalt geprüft werden (traue niemandem und nichts, es könnte ein Betrugsversuch sein).
      – Die Leute müssen geschult, nochmals geschult und wieder geschult werden, um die Achtsamkeit zu erhöhen.

      Und nein, ich gehe nicht davon aus, dass das Problem nur "junge Leute" betrifft, das zieht sich vom jungen Alter, wo die Leute ins Internet kommen, bis hin zu den älteren Leuten, die kurz davor sind, sich aus dem Internet zu verabschieden.

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