Polizei in Bundesländern nutzt rechtswidrig Daten von Databrokern

ParagraphRecherchen von netzpolitik.org und BR haben die bittere Erkenntnis ergeben, dass die Polizei aus mindestens zwei Bundesländern in Deutschland Daten bei Datenbrokern eingekauft hat. Die Nutzung dieser Daten ist klar rechtswidrig.

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Es wurde bereits länger von netzpolitik.org vermutet, dass Sicherheitsbehörden in Deutschland auf die Dienste von Datenbrokern zurückgreifen und ohne wirkliche Rechtsgrundlage Daten einkaufen. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben es jetzt offen gelegt – die Landeskriminalämter von mindestens zwei Bundesländern haben sich von kommerziellen Anbietern Daten beschafft.

Polizei kauft rechtswidrig Daten bei Brokern

Das geht aus dem Beitrag Daten-Schwarzmarkt: Deutsche Polizei nutzt offenbar rechtswidrig Databroker von netzpolitik.org hervor, der am 2. Juni 2026 erschienen ist.

Das illegale Geschäft der Datenbroker

Es ist ein (oft) illegales Geschäft, bei dem Daten angeblich zu Werbezwecken von Tracking-Firmen über populäre Apps, meist ohne Wissen der Betroffenen, erhoben und dann über Datenbroker zusammengeführt zur Handelsware werden. netzpolitik.org hatte bereits im Januar 2025 über diese Datensammlung und das Angebot der Broker berichtet. In einer Doku von Eckard von Hirschhausen zu AI-generierten Fake-Videos wurde es auch kurz beleuchtet, was Datenbroker alles über jede einzelne Person weltweit gesammelt haben.

Zum Angebot der Databroker gehören auch Ortungsdaten, aus denen sich der Standort von Smartphones und Bewegungsprofile metergenau ermitteln lassen. Ich hatte 2024 im Beitrag US-Databroker bieten 3,6 Milliarden Standortdaten deutscher Handy-Nutzer an hier im Blog, basierend auf Recherchen von netzpolitik.org berichtet. Das ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre jedes Einzelnen und kann für Spionage und Sabotage genutzt werden. Experten aus Politik und Wissenschaft sehen im Handel mit Standortdaten eine Gefahr für die nationale Sicherheit.

LKA von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kaufen

Nun haben Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von netzpolitik.org an die deutschen Bundesländer belegt, dass mindestens die Landeskriminalämter von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Daten ohne Rechtsgrundlage von Datenbrokern erworben haben.

Polizei kauft bei Datenbrokern

Lediglich die Polizeibehörden in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben den Einsatz kommerzieller Werbedaten bei der jüngsten Presseanfragen von netzpolitik.org klar verneint. Die Polizeibehörden der restlichen Bundesländer verweigerten die Auskunft und berufen sich auf Geheimschutzgründe.

Die Praxis, auf Daten von Datenbrokern zurückzugreifen, kennt man aus Ungarn (unter Viktor Orban) oder von der ICE-Immigrationsbehörde in den USA (unter Präsident Trump). Die Polizei nutzt die Standortdaten von Handys, um Bewegungsprofile auszuwerten. Dabei geraten auch Tausende Unschuldige in das Raster. Ohne Rechtsgrundlage ist dieser Erwerb von Daten durch Behörden rechtswidrig. netzpolitik.org hat dazu den aktuellen Artikel Online-Werbung: Wenn Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat zusammenwachsen verfasst.

Fehlende Rechtsgrundlage, Prüfung durch LfDI

Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern (LfDI) hat auf Grund der Recherchen von netzpolitik.org und BR nun eine Prüfung eingeleitet. Denn auf Anfrage von netzpolitik.org konnte kein Landesdatenschutzbeauftragter der deutschen Bundesländer eine Rechtsgrundlage für den Kauf von Daten über Datenbroker durch Polizeibehörden nennen.

Deutsche Polizeibehörden unterstützen den Schwarzmarkt des Handels mit illegal erworbenen Daten durch Datenbroker. Der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München hält laut netzpolitik.org die Praxis für rechtswidrig. Er spricht von einem "wirklich massiven" Risiko, dass Behörden Daten erhalten, die sie nicht zu sehen bekommen sollten.

Es deutet sich ein veritabler Skandal beim rechtswidrigen Erwerb und bei der Nutzung von Daten, finanziert mit Steuermitteln, an. Die vielen Details und Implikationen lassen sich bei netzpolitik.org nachlesen.

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Ein Kommentar zu Polizei in Bundesländern nutzt rechtswidrig Daten von Databrokern

  1. Memfis sagt:

    Geheim = Ja.
    Anders nicht zu erklären, weil warum sollte man nicht einfach sagen, wenn man die Daten nicht ankauft. Klarer Fall von "Man muss sich nicht selbst belasten", oder wie sollte man es sonnst auffassen?

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