Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gerade ein Urteil zum Ermessensspielraum von Datenschutzbehörden bei Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO (insbesondere Geldbußen) gefällt. Aufsichtsbehörden müssen weiterhin keine Maßnahmen bei Verstößen ergreifen, haben aber eine Begründungspflicht bezüglich der Entscheidung, untätig zu bleiben.
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Kleiner Überblicksbeitrag rund um das Thema "Künstliche Intelligenz" (AI). In den USA wird ein alter Atom-Reaktor reaktiviert, um genügend Strom für Microsoft (AI-) Rechenzentren zu haben. Und die Nutzer werden die Zeche zahlen, wissen es aber noch nicht. Ich beleuchte mal ein Thema von verschiedenen Seiten.
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Einige US-Nutzer von Kasperky-Sicherheitslösungen staunten die Tage nicht schlecht. Deren Kaspersky-Antivirus-Lösung wurde automatisch per Update auf die UltraAV-Sicherheitslösung umgestellt. Kaspersky darf ja seine Sicherheitsprodukte nicht mehr in den USA absetzen, und hat die "Systeme an UltraAV übergeben".


MVP: 2013 – 2016




