Zum 7. März 2024 gab es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Online-Werbung über Real-Time-Bidding (RTB) unter Verwendung des Transparency and Consent Framework (TCF) des IAB Europe (Interactive Advertising Bureau Europe IAB). Datenschützer hatten geklagt, und der EuGH gab ihnen weitgehend Recht, das Schalten von Online-Werbung über RTB ist weitgehend unzulässig, da es gegen die DSGVO verstößt. Das Urteil dürfte die Art, wie Online-Werbung geschaltet wird, umkrempeln. Kommt mir entgegen, da ich seit Jahren versuche, Werbeanbieter zur Implementierung eines anderes Modell für Online-Werbung zu überzeugen.
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Ich habe mal ein besonderes Artikellogo für den Beitrag ausgewählt, weil wir seinerzeit mit einem VW-Käfer im grünen Bereich waren. Die letzten Tage sind mir einige automobile Fehlentwicklungen untergekommen, die zeigen, wie es nicht laufen sollte. Die allgegenwärtige Touchbedienung in Fahrzeugen wächst sich zum Sicherheitsrisiko aus und eigentlich müsste das Kraftfahrtbundesamt einschreiten. Nun könnte NCAP ab 2026 ein Umdenken bei Fahrzeugherstellern einleiten, wenn es Punktabzug wegen fehlender Bedienelemente gibt. Und G.M. hat bestätigt, dass gesammelte Fahrdaten (von Leasing-Fahrzeugen) in den USA an Data-Broker weitergegeben wurden. Hat bei Leuten bei der Versicherung "durchgeschlagen" – das Opt-in für das "Feature" wurde von den Händlern vorgenommen. Schöne neue Welt, die ich einfach mal hier im Blog anreiße.
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Die Fastfood-Kette MC Donnald's kämpft momentan weltweit mit technischen Problemen. In deren Folge sind Kassen- und Kiosksysteme in den Filialen der Franchise-Nehmer nicht mehr bedienbar. Es läuft auf regelrechte Dramen hinaus – weltweit stehen Hungernde vor den Burger-Filialen und bekommen kein Essen mehr, weil die Digitalisierung streikt und die Kassen- und Kiosksysteme es nicht mehr tun.
Die Nacht (14./15.3.2024) haben sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf die Eckpunkte des Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) geeinigt. Der betreffende Europäischen Gesundheitsdatenraum kann also kommen. Knackpunkt aus Sicht der Patienten: Es gibt zwar ein Widerspruchsrecht zur Datenweitergabe – aber nicht global, sondern durch nationale Gesetze wie in Deutschland und Österreich. Wer nicht widerspricht oder im Ausland behandelt wird, kann die Weitergabe der Daten oder den Zugriff durch ausländische Stellen nicht unterbinden.


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