Unschöne Geschichte für Menschen, die bei der Barmer Ersatzkasse versichert sind und deren Barmer-App für Android nutzen. Obwohl in der App sensitive Gesundheitsdaten verarbeitet werden, ist diese mit Trackern von Google & Co. gespickt – nicht so wirklich prickelnd.
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Im Januar 2022 erging vom Landgericht München ein Urteil, dass die Einbindung von Google Fonts von den Google-Servern ohne spezielle Einwilligung des Nutzers als unzulässig ansah und dem Kläger einen "Schadensersatz" von 100 Euro zusprach. Das ruft aktuell wohl Abmahn-Ritter verschiedener Couleur auf den Plan, die sich auf Basis dieses Urteils bei Webseitenbetreibern schadlos halten wollen. Hier eine grobe Übersicht samt Hinweisen, wie man prüft, ob eine Seite Google Fonts von deren Webservern verwendet und welche Fallen ggf. lauern.
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