Elektro-Tretroller sind zwar in Deutschland seit dem 15. Juni 2019 zugelassen, dürfen aber maximal 20 km/h schnell sein und müssen weitere Kriterien erfüllen. Der eScooter-Fahrer, der jetzt in Erfurt gestoppt wurde, hatte ein deutlich schnelleres Fahrzeug.
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Es muss schon eine abenteuerliche Szene gewesen sein, die sich in der der Krämpfervorstadt von Erfurts abspielte. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtete, war ein 19-Jähriger am 11. Oktober 2019 gegen Mitternacht mit einem eScooter unterwegs. Als die Polizisten dem Mann folgten, ermittelten Sie eine Geschwindigkeit von 40 km/h, die das Fahrzeug erreicht (bauartbedingt konnte das Fahrzeug sogar 55 km/h erreichen).
(Bildquelle: Pressemitteilung der Polizei)
Zur Kontrolle musste der eScooter angehalten werden – was abenteuerlich ablief. Da die Bremsen des Fahrzeugs nicht funktionierten, bremste der Fahrer mit seinen Schuhen. Deren Solen waren danach doch etwas abgewetzt.
Da das Fahrzeug schneller als in der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung erlaubt war, zählt es als Kleinkraftrat. Zum Fahren bedarf es also eines entsprechenden Führerscheins. Da der 19-Jährige jedoch nicht die notwendige Fahrerlaubnis besitzt und zudem falsche Versicherungskennzeichen angebracht hatte, wurde das Gefährt sichergestellt. Den Fahrer erwarten nun Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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