Zum Wochenende hat die Polizei in Mönchengladbach so ihre liebe Not mit dem Fahrer eines Elektro-Tretrollern gehabt. Der junge Mann hat auch nix ausgelassen: Wohl bekifft, nicht versichert und zu zwei auf dem Gehweg unterwegs. Dann noch vor der Polizei flüchten wollen und gegen eine Mauer fahren.
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Ich bin über einen Tweet der Polizei Mönchengladbach auf den Fall vom letzten Samstag aufmerksam geworden.
Zu zweit mit einem E-Scooter auf dem Gehweg und auf der Flucht vor der Polizei durch eine Fußgängerzone. Dazu andere Verstöße. Am Ende Aufprall gegen Mauer. E-Scooter-Fahrer, wohl unter Drogeneinfluss, leicht verletzt. Alles in einem Fall von #PolizeiMG: https://t.co/B86jFeDesK pic.twitter.com/b4GnQdnrDC
— Polizei NRW MG (@polizei_nrw_mg) January 14, 2020
Der Pressemitteilung der Polizei ist einer Streifenbesatzung am Samstagnachmittag, den 11. Januar 2020, eine Tretrollerfahrer aufgefallen. Dieser fielen gegen 14.45 Uhr zwei Jugendliche auf, die verbotenerweise zu zweit auf einem Elektro-Tretroller den stark frequentierten Gehweg an der Hindenburgstraße befuhren.
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)
Als die Jugendlichen der Polizisten gewahr wurden, bogen sie nach rechts in die Fußgängerzone auf der Friedrichstraße ab. Dabei sprang einer der beiden, ein zehnjähriger Junge aus Mönchengladbach, von dem Roller ab. Er konnte von einem Beamten festgehalten werden.
Der zweite Jugendliche suchte hingegen mit dem eScooter, der übrigens auch kein Versicherungskennzeichen aufwies, sein Heil in der Flucht. Auf der Lambertsstraße kam er, laut Polizei, bei dem Versuch, einen Bordstein hochzufahren, mit dem Roller zu Fall und prallte gegen eine Begrenzungsmauer. Der 16-Jährige zog sich dabei leichte Verletzungen zu.
Der 16-Jährige aus Mönchengladbach räumte gegenüber den Polizeibeamten Drogenkonsum am Vorabend ein. Da der Roller 25 km/h statt der maximal erlaubten 20 km/h fahren könne, habe er ihn nicht zulassen können, so seine Begründung für den fehlenden Versicherungsschutz. Einen Führerschein, den er für den Roller benötigte (da schneller als 20 km/h) besaß der Jugendliche nicht.
Auf der Wache erfolgte nach Feststellung der Personalien und einem freiwilligen Drogenvortest, der positiv ausfiel, mit Einverständnis der Mutter die Entnahme von Blutproben. Der E-Scooter wurde als Beweismittel sichergestellt. Der 16-Jährige sieht sich nun mit verschiedenen Tatvorwürfen konfrontiert: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Genuss berauschender Mittel sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Polizei fertigte eine entsprechende Anzeige an.
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