E-Roller (eScooter) sind nun ja seit Mitte Juni 2019 in Deutschland offiziell auf öffentlichen Straßen zulässig. Die Fahrzeuge benötigen eine allgemeine Betriebserlaubnis (Zulassung) des Kraftfahrtbundesamtes, um versichert werden zu können. Hier hapert es aber häufig.
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Ich hatte ja bereits im Blog-Beitrag Kaum zulassungsfähige E-Roller – Beschiss am Käufer das Problem thematisiert. Es gibt kaum zulassungsfähige eScooter in Deutschland im Angebot (könnte sich ab September 2019 ändern). Da ist es hilfreich, wenn man weiß, wie man ein zulassungsfähige Fahrzeug erkennt. Auf der Webseite des Kraftfahrtbundesamts gibt es diese Aufstellung. Genehmigte Elektrokleinstfahrzeuge weisen ein Fabrikschild mit mindestens folgenden Angaben auf:
- Hersteller
- Typ
- Nummer der ABE
Eine Liste der vom KBA erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse unter Angabe des Herstellers, der Nummer der ABE und des Typs samt Handelsbezeichnung findet sich als Tabelle auf der Seite. Aktuell sind 11 Typen aufgeführt, wobei einige zu E-Roller-Verleihern wie Lime, Tier, VOI, Bird gehören.
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