Zur Info: Hoverboards weiterhin unzulässig

ParagraphAn dieser Stelle nochmals ein Hinweis: In Märkten und im Internet werden sogenannte Hoverboards angeboten. Auch wenn eScooter durch die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung zulässig sind, werden Hoverboards nicht abgedeckt.


Anzeige

Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung regelt genau, welche technischen Bedienungen ein Fahrzeug haben muss, um eine allgemeine Betriebsserlaubnis zu bekommen. Ohne diese ABE ist ein Fahrzeug nicht versicherbar und darf nicht im öffentlichen Bereich gefahren werden. Bei den Hoverboards fehlen Lenkstange, Beleuchtung, Bremsen und noch mehr – die werden nach meiner Einschätzung nicht verkehrsfähig werden. Die Polizei weist in nachfolgendem Tweet samt eingebundenem Video nochmals darauf hin.

Wird man mit so einem Teil erwischt, wird es gleich doppelt teuer. Das Fahrzeug ist unversichert, was eine Anzeige ergibt. Da es keine allgemeine Betriebserlaubnis besitzt und nicht unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung fällt, benötigt man einen Führerschein. Hat man den nicht, gibt es noch eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch Monowheels oder E-Tretroller ohne allgemeine Betriebserlaubnis sollte man nicht kaufen, da das ebenfalls Ärger bereitet.

Ähnliche Artikel
E-Roller, was man über eScooter wissen muss
E-Roller: Die wichtigsten eScooter-Regeln im Überblick
Kaum zulassungsfähige E-Roller – Beschiss am Käufer
Liste der vom Kraftfahrbundesamt zugelassenen E-Roller
Netto verkauft E-Roller ohne Zulassung …
Real verkauft E-Roller ohne Zulassung …
eScooter-Sommermärchen: Ist der Hype Ende 2019 vorbei?
Kosten bei Fahrten mit nicht zugelassenen E-Rollern


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Anzeige

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert