Wer schlecht sieht, aber in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, und unter einer extremen Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien leidet, erhält künftig die Sehhilfe auf Rezept.
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Seit2003 gilt in Deutschland eine Regelung, nach der Versicherte ab dem 18. Lebensjahr nur dann Anspruch auf Sehhilfen haben, wenn die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 Prozent beträgt. Alle anderen Menschen zahlen die Brille selbst. Jetzt gibt es also die Regelung, dass eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien dazu führt, dass die gesetzliche Krankenkasse die Brille wieder zahl.
Hintergrund ist das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG), welches voraussichtlich ab März 2017 in Kraft treten soll. Siehe auch diese Mitteilung des Gesundheitsministeriums (ist aber hartes Bürokratenbrot).
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat sich für die bessere Versorgung mit Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eingesetzt und weist in diesem Beitrag auf die Neuerung hin. Einige ergänzende Hinweise finden sich bei Spiegel Online.
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