Urlaub: Kostenfallen beim Mobilfunk in der EU

Heute, am 15. Juni 2017,  tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Handy-Gebühren für Anrufe aus dem EU-Ausland regelt. Sogenannte Roaming-Gebühren für die Handynutzung im EU-Ausland sollen wegfallen.


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Hintergrund war, dass Mobilfunkanbieter heftige Aufschläge für Telefonanrufe per Handy aus dem Ausland verlangten. Damit soll laut dem Willen der EU-Kommission ab dem 15. Juni 2017 Schluss sein. Die bisher üblichen Auslandsaufschläge für Mobilfunkanrufe, SMS und die mobile Datennutzung (Surfen, E-Mail etc.) fallen weg. Diese Telefonanrufe, SMS und auch Internetnutzung werden auf auf Reisen im EU- Ausland so abgerechnet wie diese Mobilfunkleistungen im Inland kosten sollen. Eine Zusammenfassung findet sich bei teltarif.de oder beim Tagesspiegel.

Achtung: Kostenfallen …

Allerdings heißt dies nicht, dass man allzu sorglos unterwegs sein sollte. Bereits beim Tagesspiegel liest man, dass sich die Mobilfunkanbieter mit allerlei Tricks wehren. So kann der Anbieter bei sogenannten Flatrates für den Internetzugang während Auslandsaufenthalten eine Grenze für den Datentransfer einziehen. Vielnutzer laufen dann in eine Kostenfalle.

Aber die Anbieter müssen die Kunden über diese Obergrenzen informieren. Zudem ist mitzuteilen, wenn er die Grenze fast erreicht ist. Bei Überschreiten der Grenze darf der Datentransfer allerdings derzeit 7,70 Euro plus Mehrwertsteuer je Gigabyte kosten. Bis 2020 sinkt dieser Betrag schrittweise auf 2,50 Euro ab.

Der Kölner Stadtanzeiger weist in diesem Artikel auf eine weitere Falle hin. Ruft man vom Handy aus Deutschland ins EU-Ausland an, gilt diese Roaming-Bremse nicht. Die Gespräche können teuer bleiben.

Bei Spiegel Online weist man auf eine weitere Falle hin. Beim sogenannten Roaming, heißt eigentlich 'herumwandern', verbindet sich das Smartphone ja immer mit dem in der Nähe gelegenen Sendemast. Das hat mitunter aber drastische Konsequenzen, denn in der Schweiz, auf der Isle of Man, auf den britischen Kanalinseln und in den Ländern wie San Marino, Andorra und Monaco gilt die EU-Verordnung nicht. Ist man in Nähe dieser Länder unterwegs, sollte man schon prüfen, in welches Mobilfunknetz sich das Handy gerade einbucht. Es empfiehlt sich, die per SMS übermittelte Gebühreninfo des Mobilfunkanbieters genauer zu lesen, sobald dieses am Gerät eintrifft.

Ach, noch was: Die EU-Regeln gelten nicht an Bord von Flugzeugen und Schiffen.


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Eine Antwort zu Urlaub: Kostenfallen beim Mobilfunk in der EU

  1. Pater sagt:

    Danke für diese hilfreiche Info!

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