Änderungen bei der Reha/Pflege zum 1. Oktober 2017

GesundheitNoch ein kleiner Nachtrag für Blog-Leser/innen die nach einem Krankenhausaufenthalt weiter behandelt werden müssen oder eine Reha bzw. Pflege benötigen.


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In der Vergangenheit war es so, dass sich der Patient nach der Entlassung aus dem Krankenhaus selbst um das Ganze kümmern musste. Probleme gab es bei einer Entlassung am Freitag oder Samstag. Die Patienten wurde ohne Medikamente oder Hilfsmittel nach Hause geschickt. Nur ein niedergelassener Arzt konnte ein Rezept für Hilfsmittel oder Medikamente ausstellen – am Wochenende ein gewisses Problem.

Krankenhäuser können ab dem 1. Oktober 2017 ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung zukünftig für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Für diesen Zeitraum kann auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.

Auch eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt ist zukünftig möglich. Einige Informationen finden sich auf dieser Seite des GKV-Spitzenverbands, in diesem PDF-Dokument (gelöscht) und in diesem Wiso-Beitrag. Auch auf dieser Webseite finden sich einige Informatione.


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