Kostenloser Umtausch-Check der Verbraucherzentralen

Nicht erst seit Coronazeiten und dem Lockdown boomt der Online-Handel. Wer aber online erworbene Produkte umtauschen, zurückgeben oder reparieren lassen möchte, steht vor zahlreichen rechtlichen Fragen. Ein neuer Online-Service bietet Infos rund um Rückgabe, Garantie und Gewährleistung bei online oder stationär gekauften Produkten. Der Umtausch-Check der Verbraucherzentralen bietet eine eine erste rechtliche Einschätzung zum individuellen Fall.


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Viele Verbraucher:innen kennen das: Die online bestellte Hose sah im Shop viel schöner aus und gefällt nun doch nicht oder das kürzlich gekaufte Smartphone geht plötzlich kaputt. Schon taucht die Frage auf: Kann ich das zurückgeben? Laut einer repräsentativen Umfrage *1) hat fast jeder zweite Verbraucher in den letzten drei Jahren mindestens einen defekten Artikel reklamiert. Die Befragung zeigt allerdings auch, dass Betroffene häufig nicht oder nicht genau wissen, welche Rechte ihnen zustehen.

Umtausch-Check der Verbraucherzentralen

Für solche Fälle haben die Verbraucherzentralen den Umtausch-Check entwickelt. „Auf der Seite erhalten Verbraucher:innen nach Eingabe einiger Informationen jederzeit eine kostenlose erste Einschätzung zur Rechtslage in ihrem Fall", sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. So verrät der Check zum Beispiel, ob ein Käufer die vor drei Wochen online bestellte Jogginghose noch zurückgeben kann oder nicht.

Umtausch-Check

Auch abseits von online bestellter Ware deckt das Tool Fragen rund um Garantie und Gewährleistung ab. Geht beispielsweise die im Ladengeschäft erworbene Waschmaschine kaputt, erhalten Nutzer:innen auch hierfür rechtliche Erstinformationen und bei Bedarf Vorlagen für einen Brief an den Verkäufer oder Hersteller, mit dem sie ihre Rechte geltend machen können.

Verbraucherzentrale vor Ort hilft weiter

„Bleiben nach der Nutzung des Checks noch Fragen offen, hilft die Verbraucherzentrale vor Ort weiter", so Buttler. Und wer sich ganz allgemein einen Überblick über die Unterschiede zwischen Rückgabe, Garantie und Gewährleistung verschaffen möchte, kann das ebenfalls auf www.umtausch-check.de mit Hilfe einer interaktiven Grafik tun. Die Grafik steht Journalisten zur freien Verfügung.

*1) Hinweise zur Methodik der Umfrage

Die oben genannten Zahlen wurden im Rahmen einer repräsentativen Onlinebefragung durch hopp Marktforschung erhoben. Befragt wurden im Zeitraum vom 18. bis 28. September 2020 insgesamt 1.000 deutschsprachige Personen im Alter von 16 bis 69 Jahren. Konkrete Fragen zu obengenannten Aussagen:

  • „Denken Sie einmal an die letzten drei Jahre: wie häufig haben Sie Ihr Gewährleistungsrecht in Anspruch genommen, d.h. einen defekten Artikel beim Verkäufer reklamiert?" (Auswahl: gar nicht 49%, einmal 20%, zweimal 14%, dreimal 7%, viermal 2%, fünfmal 1%, sechs- bis zehnmal 1%, weiß nicht / keine Angabe 4%)
  • „Wenn Sie einen Artikel im Laden oder im Internet kaufen, haben Sie gewisse Rechte: Geht der Artikel innerhalb einer bestimmten Frist kaputt, können Sie diesen beim Verkäufer reklamieren. Welche der folgenden Aussagen zur aktuellen Gesetzgebung treffen Ihres Wissens nach in Deutschland zu?" (Auswahl: Käufer erhalten eine Garantie auf den gekauften Artikel 65%, Käufer erhalten ein Gewährleistungsrecht auf den gekauften Artikel 55%, weiß nicht / keine Angabe 4%)
  • „Laut aktueller Gesetzgebung haben Käufer ein sogenanntes Gewährleistungsrecht für alle gekauften Artikel. Eine Garantie kann der Verkäufer freiwillig und zusätzlich geben. Wie lange gilt das Gewährleistungsrecht ab dem Kauf Ihres Wissens nach?" (Auswahl: 14 Tage 24%, 3 Monate 2%, 6 Monate 7%, 12 Monate 17%, 24 Monate 39%, 36 Monate 2%, weiß nicht / keine Angabe 9%)

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Der Umtausch-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Niedersachsen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.


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