Insektenhaltige Lebensmittel dürfen in Europa auf Grund einer Übergangsregelung ins Essen beigemischt werden. Eine Befragung im Hinblick auf Verbrauchererwartungen zu insektenhaltigen Lebensmitteln im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt, dass Verbraucherhohe Erwartungen an Kennzeichnung und Sicherheit der Produkte haben. Allerdings wissen viele Verbraucher nicht, dass Insekten auch allergische Reaktionen auslösen können. Die Verbraucherzentralen fordern verpflichtende Hinweise zu Allergenen und dazu, ob Produkte vor dem Verzehr erhitzt werden müssen.
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Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebensmittel, deren Zulassung in Europa überwiegend noch aussteht. Gleichzeitig machen Übergangsregelungen eine Vermarktung bestimmter Insektenprodukte als Lebensmittel bereits jetzt möglich. Eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen hat nun die Erwartungen von Verbraucher:innen zu Speiseinsekten erfasst. Im Fokus standen Personen, die bereits insektenhaltige Lebensmittel essen oder bereit wären, diese zu probieren. Zusätzlich wurden Personen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten befragt.
Allergenes Potenzial von Insekten ist kaum bekannt
Vor allem Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben könnten auch auf Insekten allergisch reagieren. Den meisten Befragten ist bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan wird Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zugeschrieben. Die Teilnehmer:innen der Befragung erwarten in Deutschland eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung. Insbesondere für Allergiker ist das ein wichtiger Aspekt.
„Das allergene Potenzial von Insekten ist bisher wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. Daher erwarten wir von den Zulassungsbehörden, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbindlichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt. Dieser muss eindeutig und gut erkennbar vor möglichen allergischen Reaktionen bei vorhandenen Allergien gegen Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben warnen", sagt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Verwendungshinweise gefordert
Wie man die neuartigen und unbekannten Insekten verwendet, sollte laut dieser Befragung auf der Verpackung stehen. Dass Insekten mit Keimen belastet sein können, ist Vielen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Verwendung gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls wird ein konkreter Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr, erwartet. „Das Ergebnis stützt unsere Forderung aus dem Marktcheck vom letzten Jahr. Es muss deutlich angegeben werden, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen", so Sabine Holzäpfel.
Werbeaussagen zu hohen Proteingehalten
Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer erwarten aufgrund der Werbung höhere Proteingehalte von insektenhaltigen Lebensmitteln als von herkömmlichen. „Das trifft jedoch nicht auf alle insektenhaltigen Produkte zu, denn häufig ist nur ein geringer Anteil an Insekten enthalten", so Sabine Holzäpfel. „Zudem sind Insekten sehr leicht und die tatsächliche Verzehrmenge gering."
Links zum Thema
- Podcast „Durchleuchtet – der Verbraucherfunk": Insekten essen
- Zur Befragung: www.vz-bw.de/novel-food-studie
- Marktcheck „Insekten essen": www.vz-bw.de/node/51871
- Infos zum Thema „Novel Food": www.vz-bw.de/novel-food
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