Kontaktbeschränkungen: Wie wir Corona "feiern" dürfen

Über Ostern sollten ja die Kontaktbeschränkungen auf Grund des Beschlusses von Bund und Ländern in Kraft treten (wurde aber wieder kassiert). Damit durften sich nur wenige Leute aus zwei Familien treffen. Nun ja, die Fallzahlen steigen, und es wäre gut, sich an die seinerzeit geplanten Kontaktbeschränkungen zu halten. Hier ein kleiner Überblick als Leitfaden, wie man Oster in Zeiten von Corona feiern sollte.


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Für das diesjährige Osterfest waren Kontaktbeschränkungen auf Grund eines Beschlusses von Bund und Ländern geplant. Die Statista-Grafik zeigt auf Basis dieses Beschlusses, mit wem Sie dieses Jahr Ostern in privaten Räumlichkeiten zusammen feiern dürfen.

  • So kann ein Ehepaar beispielsweise mit seinem Kind mit eigenem Haushalt, dessen Partner und allen Enkelkindern feiern, sofern diese Enkel unter 14 Jahren alt sind. Ein weiteres Kind mit eigenem Haushalt dürfte an der Feier jedoch nicht teilnehmen (siehe Feier-Variante 1).
  • Ein Ehepaar mit zwei über 14-jährigen Kindern im Haushalt dürfte zwar das dritte Kind mit eigenem Haushalt zu einer Feier einladen, dessen Partner könnte an der Feier jedoch nicht teilnehmen, da die Personenzahl insgesamt auf fünf Personen über 14 Jahren begrenzt ist (siehe Feier-Variante 2).

Die Regeln gelten unabhängig vom Verwandtschaftsgrad der Personen zueinander, daher können auch maximal fünf befreundete Personen aus maximal zwei Haushalten miteinander feiern. Damit der Überblick nicht gänzlich verloren geht, hat Statista das Ganze grafisch aufbereitet.

Kontaktbeschränkungen Ostern 2021(Quelle: Statista)

Zusätzlich zu den obigen Beschränkungen privater Osterfeiern müssen beim Einkaufen und im ÖPNV OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen – überall dort, wo es möglich ist. Auf private Reisen und Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden. Die  „Notbremse" bei gestiegenen Infektionszahlen soll vor Ort konsequent umgesetzt werden, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Da dieser Beschluss kassiert wurde, wäre es gut, wenn sich die Leute freiwillig dran halten würden.


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