Kurze Erinnerung: Der alte, graue Führerschein läuft ab und muss durch den EU-Führerschein im Scheckkarten-Format ersetzt werden. Wann umgetauscht werden muss, hängt vom Alter des Führerscheininhabers ab. Die am 19. Januar 2022 endende Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1958 wurde bis 19. Juli 2022 verlängert. Die Details zur Vorgehensweise und wer wann umtauschen muss, habe ich im Blog-Beitrag Achtung: Erste Fristen für Führerschein-Umtausch enden am 19. Januar 2022 vom März 2021 offen gelegt.
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Dumm nur, wenn die Wartezeit auf einen Termin zur Umschreibung Anfang Dezember etwa drei Monate beträgt! Musste ich leider im Main-Taunus-Kreis erfahren.
Zur Info:
Ich lese gerade, dass die Innenministerkonferenz den Termin für die Umtauschfrist wegen Corona um 6 Monate auf den 01.07. verschoben hat.