Nachhaltigkeit ist seit Jahren ein wichtiges Schlagwort für Unternehmen, Werbung und Verbraucher. Das Thema findet sich neben allen möglichen Produktbereichen auch im Finanzsektor wieder. Doch immer wieder täuschen Unternehmen Verbraucher, die bei der Geldanlage auf Nachhaltigkeit achten wollen, mit unlauterer Werbung. Zuletzt haben die LIQID Asset Management GmbH und die Stuttgarter Lebensversicherung eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nun geht die Verbraucherzentrale weiter gegen Finanzprodukteanbieter wegen Greenwashing vor und hat vor einiger Zeit die gegen die Deutsche Kreditbank (DKB) Klage beim LG Berlin eingereicht.
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"Es ist nach wie vor gesetzlich nicht definiert, was denn 'nachhaltige Geldanlagen' genau sein sollen", sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Die Unternehmen nutzen das gezielt im Marketing für ihre Produkte aus". Und tatsächlich findet die Verbraucherzentrale im Werbematerial von Finanzproduktanbietern, auf das sie im Rahmen ihrer Beratung stößt, immer wieder rechtswidrige irreführende Versprechungen.
Die Verbraucherzentrale geht deshalb gegen rechtswidrige Praktiken von Finanzdienstleitern vor, die mit nicht nachvollziehbaren oder gar falschen Versprechungen für ihre Finanzprodukte werben.
Aktuelle Verfahren
Aktuell hat die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf eine Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben. Diese hatte für ein "Gesundheitskonto" geworben, bei dem es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelte, und hierbei das Produkt als "GrüneRente" angepriesen. Verbraucher:innen würden hier "nachhaltig investieren" und so die Zukunftsfähigkeit von Umwelt und Gesellschaft fördern. Der Versicherer hat dabei nicht klargestellt, wie die angebotenen Investitionen dies erreichen sollen. Laut Versicherungsbedingungen würden "ökologische oder soziale Merkmale" nur "berücksichtigt". "Die Berücksichtigung irgendwelcher Kriterien alleine sagt aber nichts über die tatsächliche Nachhaltigkeit der Investitionen aus", so Nauhauser. Damit enthält der Versicherer den Verbraucher:innen wesentliche Informationen vor, die diese benötigen, um eine informationsgeleitete Entscheidung treffen zu können.
Ein Unterlassungsklageverfahren läuft gegen die Deutsche Kreditbank AG (DKB), die Werbung für ein kostenloses Girokonto mit der Behauptung macht, dass das eingezahlte Geld in ökologische und soziale Projekte in ganz Deutschland investiert würde. Art und Umfang dieser Investitionen werden jedoch nicht transparent erläutert. Es soll gerichtlich auch geklärt werden, ob die Werbung "kostenlos" zulässig ist, wenn Verbraucher:innen Verwahrentgelte bezahlen müssen.
Ärger mit der LIQID Asset Management GmbH
Auch die LIQID Asset Management GmbH hat sich strafbewehrt verpflichtet, es zu unterlassen, für ein Investment in ein Portfolio zu werben, das angeblich ausschließlich aus Unternehmen mit den strengsten ökologischen, sozialen und ethischen Wertmaßstäben bestehe, wenn in Wahrheit vom Investment auch Anleihen und Gold erfasst sein sollen.
Überdies hat der Anbieter in seiner Werbung Testsiegel und Bewertungen der Zeitschrift Capital, dem Institut für Vermögensaufbau (IVA) und der firstfive AG verwendet, ohne, wie vorgeschrieben, den Umfang der Bewertung, deren Rahmenbedingungen und die Quelle zu nennen, unter der sich Verbraucher hinsichtlich der Richtigkeit des Testergebnisses informieren können.
Anmerkung: Die LIQID Asset Management GmbH hat laut Mitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ-BW) eine einstweilige Verfügung gegen diese erwirkt. Die Begründung lautet, dass die Pressemitteilung insoweit falsch sei, als mit dem Fonds "LIQID Impact" jedenfalls nicht in Hedgefonds investiert werde. Ich habe obigem Text (wegen der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Titels) entsprechend korrigiert.
Der Vorwurf des Greenwashing wird von den Verbraucherschützern aufrecht erhalten. Für Interessenten ist nicht ohne weiteres erkennbar, ob und wie der Nachhaltigkeitsfond investiert ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wird daher, so die Aussage, diese Beschlussverfügung nicht akzeptieren.
Auf der Website der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt es unter www.vz-bw.de/node/65537 einen Überblick zum Thema Greenwashing und eine Liste mit Verfahren gegen diverse Finanzproduktanbieter.
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