Kurze Erinnerung: Der alte, graue Führerschein läuft ab und muss durch den EU-Führerschein im Scheckkarten-Format ersetzt werden. Die Fristen zum Umtausch hängen vom Alter des Führerscheininhabers ab. Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 endete am 19. Juli 2022 (war wegen der Coronavirus-Pandemie bereits vom 19. Januar 2022 um 6 Monate verlängert worden). Bis zu diesen Stichtag wird kein Bußgeld fällig (siehe). Die Details zum Umtausch habe ich im Blog-Beitrag Achtung: Erste Fristen für Führerschein-Umtausch enden am 19. Januar 2022 vom März 2021 offen gelegt.
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