EU verzichtet auf Gesundheitstest für ältere Führerscheininhaber

ParagraphUrsprünglich war von der EU geplant, dass ältere Autofahrer bei der Verlängerung ihres 15 Jahre gültigen Führerscheins verpflichtend eine Gesundheitsprüfung durchführen müssen. Von dieser Pflicht ist die EU nun abgerückt, einzelne Länder können die Untersuchung aber fordern.


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Die EU ist ja immer wieder für drastische Regulierungen bekannt. So hatte ich im Beitrag EU-Pläne: Hammervorschriften für Führerscheine über einige Pläne berichtet. So war geplant, dass der Führerschein für Senioren ab 60 noch zwischen 2 und 7 Jahren gültig sein darf. Bei der Beantragung der Verlängerung wäre eine verpflichtend aufwändige Gesundheitsuntersuchung erforderlich. Das waren zumindest die Vorschläge der Berichterstatterin, der französischen Grünen-Politikern Karima Dell zur Novellierung der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC.

VW-Käfer

Nun scheint eine Entscheidung gefallen zu sein, wie ich diesem Artikel auf Spiegel Online entnommen habe. Führerscheine sind in der EU künftig 15 Jahre lang gültig, unabhängig vom Alter.

Beim Ablegen der Führerscheinprüfung muss eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft zur Gesundheit vorgelegt werden. Aber bei einer Verlängerung des Führerscheins nach 15 Jahren ist die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung wohl vom Tisch. Allerdings dürfen einzelne EU-Länder eine Gesundheitsuntersuchung vor einer Führerscheinverlängerung verlangen.

Für Deutschland sehe ich dieses Verlangen aber noch nicht, sollte die Novelle der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC durch den Ministerrat umgesetzt werden.

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3 Antworten zu EU verzichtet auf Gesundheitstest für ältere Führerscheininhaber

  1. Schwarzes_Einhorn sagt:

    Als ich meinen grauen Führerschein (einen der letzten, der ausgestellt wurde) auf einen Führerschein in Kartenform umstellen ließ, hieß es, der wäre dann unbegrenzt gültig. Und jetzt kommt man mit dem EU-Führerschein daher und jeder soll – natürlich auf seine Kosten – umtauschen. Ja klar, vielen Dank auch! Ich habe meinen nicht umgetauscht – da es bereits ein später ausgestellter Kartenführerschein ist, ist es auch erst 2029 fällig. Ich habe aber auch nicht vor, es dann zu tun, weil es mich ärgert, daß ich angelogen wurde.
    Und wenn ich dann von solchen Repressalien wie oben lese, kommt mir erst recht die Galle hoch!

    • guenni sagt:

      Die 15 Jahre Gültigkeit war aber bei Ausgabe der Scheckkarten-Variante bekannt. Gültig ist die Fahrerlaubnis, sofern nicht entzogen, ein Leben lang. Nur die Plastikkarte muss alle 15 Jahre, auch wegen des Fotos, erneut werde. So mein Wissensstand.

  2. Schwarzes_Einhorn sagt:

    Tja, eben nicht – ich habe ihn grade nochmals herausgekramt. 4a Ausstellungsdatum steht drauf. 4b wäre das Ablaufdatum – und da steht nur — (ein Strich). Und genau das wurde mir gesagt – der Führerschein ist unbegrenzt gültig (lediglich seit 2014 darf ich kein Fahrzeug der Klasse CE mehr fahren, das ist Punkt 11 auf der Rückseite und das einzige Ablaufdatum, das zu finden ist).
    Von der Fahrerlaubnis war nie die Rede.

    Und darüber, daß man da mal wieder einfach belogen wurde, ärgere ich mich.

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