Neues von der Parkraum-Abzocke: Reingefallen beim Kennzeichen-Scan

VW-KäferGebührenpflichtige Parkplätze in Tiefgaragen, Parkhäusern etc. werden heute häufig nicht mehr mit Schranken vor der Ein- und Ausfahrt geschützt. Man bekommt auch nicht immer ein Parkticket. Vielmehr wird ein Kennzeichen-Scan beim Ein- und Ausfahren durchgeführt. Das führt zu "kostentreibenden" Missverständnisse – man könnte auch Abzocke vermuten.


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Über das Thema "Vertragsstrafe" beim "Falschparken" vor dem Supermarkt hatte ich hier im Blog ja mehrfach berichtet (siehe Links am Artikelende). Das elektronische Parken mit Park-App greift auch immer mehr um sich – der Ärger auch. Man muss sich beim Betreiber registrieren, eine App auf dem Handy haben und macht sich so gläsern.

Ich hatte mich vor einiger Zeit vorab im Internet zum Thema schlau gemacht und gelesen, dass Leuten Tickets per App berechnet wurden, für Parken in Städten, die sie nie im Leben besucht haben. Meine Frau so "wie vielen ist das denn passiert" – ich so "mir reicht es, wenn ich unberechtigt was abgebucht bekomme". Und dann gibt es noch die QR-Codes an Parksäulen, die Betrüger aufkleben, um die Parkgebührenzahlungen umzuleiten.

Zudem hat jede Kommune gefühlt einen anderen Anbieter mit einer neuen App – Digitales Raubrittertum und Kleinstaaterei Anno 2025. Hat mich schon bewogen, bestimmte Orte und Veranstaltungen zu boykottieren.

Kennzeichen-Scan beim Parken

Das Thema, um das es hier geht, ist aber nochmals etwas anderes: Es geht um die digitale Parkzeiterfassung durch Kennzeichen-Scan. Beim Einfahren in das Parkhaus oder den Parkplatz wird das Kennzeichen per Kamera erfasst. Beim Ausfahren ebenfalls – so können Leute, die nicht, oder nicht vollständig zahlen, identifiziert und zur Kasse gebeten werden.

Und wie so oft im Leben, wo etwas automatisch passiert, kann was schief gehen, oder "schief gehen werden gelassen", wie ich es mal ausdrücken will. Wenn Du ein Parkticket ziehst, anschließend an der Kasse zahlst und nicht durch die Schranke gelassen wirst, kannst Du das sofort mit dem Betreiber klären, sofern noch ein Mensch im Kassenhäuschen sitzt. Ehrlich und einfach und ziemlich narrensicher.

Wenn aber etwas elektronisch passiert und die Person das nicht mit dem Bezahlen rafft – weil ja keine Schranke – ist das Malheur schon passiert und es gibt eine Vertragsstrafe. Ich erinnere mich an das Parken auf dem Maimarkt-Gelände in Mannheim, anlässlich der letzten Bundesgartenschau – wo ich den "Kuddelmuddel" im Beitrag Impressionen von der Bundesgartenschau 2023 in Mannheim – Teil I kurz beschrieben habe. Ist bei mir in diesem Fall korrekt gelaufen – ich hatte aber im Hinterkopf "mal abwarten, ob das korrekt abgewickelt" im Kopf.

Scheint nicht immer so zu laufen. Kriminell wird es, wenn ein Betreiber unterstellt, die Parkgebühr oder einen Teil davon geprellt zu haben und der PKW-Fahrer das Gegenteil beweisen muss. Speziell, wenn der Eindruck zurück bleibt, dass die Leute gezielt mit der Technik und der Problematik des Gegenbeweises ausgetrickst werden.


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Die Tage bin ich in einer NDR-Sendung auf den Beitrag Digitale Kennzeichenerfassung – Nicht immer zuverlässig vom 28. Mai 2025 gestoßen, wo die Probleme angesprochen wurden. Mancher PKW-Besitzer soll die Parkzeiten angeben – wer weiß diese – und wird bei fehlerhaften Parkzeiten mit einer Vertragsstrafe beaufschlagt. Der Videobeitrag ist in der ARD-Mediathek abrufbar. Zitat:

"Fast 50 Euro Vertragsstrafe für ein angeblich nicht bezahltes Parkticket – so viel soll ein Markt-Zuschauer zahlen, weil die automatische Kennzeichenerfassung des Parkhauses nicht richtig funktioniert haben soll."

Ein Unternehmen aus Süddeutschland fällt dabei immer auf – die Redaktion ist dem nachgegangen. Die Sendung bestätigt meinen Eindruck, dass da unter dem Motto "jeden Tag steht ein Dummer auf, warten wir, bis der auf unseren Parkplatz fährt" mutmaßlich digitales Raubrittertum und Abzocke betrieben wird.

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Eine Antwort zu Neues von der Parkraum-Abzocke: Reingefallen beim Kennzeichen-Scan

  1. Tomas Jakobs sagt:

    Ein Problem, das ich nicht habe. Wenn eine ungerechtfertigte "Vertragsstrafe" per Post an die Firma als Pkw-Halter kommt, wird der im EU-Ausland lebende Bruder meiner besseren Hälfte als Fahrer angegeben. Zu mehr ist der Halter juristisch nicht verpflichtet. Der so angeblich Geschädigter darf dann seine angeblichen Anspruch zivilrechtlich bei diesem einklagen und folglich beweisen. Wenn der angeblich Geschädigter schlau ist, lässt er es…

    Und irgendwelchen Gaggelfax mit App-Zwang können sich die Leute schenken. Solche Parkplätze werden genauso gemieden wie jene, wo nur per Karte zahlbar ist. Nur Bares ist Wahres.

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