Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gerade ein Urteil zu den Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen gefällt. Die entsprechende Gesetzesänderung, nach der Bewertungsreserven gekürzt werden dürfen, ist rechtmäßig.
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Worum geht es genau?
Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung berechnet sich der Auszahlungsbetrag aus dem angesparten Kapital, der vom Versicherer zugesagten Garantieverzinsung, ggf. einer Gewinnbeteiligung und einer Beteiligung an einer sogenannten Bewertungsreserve.
Durch die niedrigen Zinsen leiden die Lebensversicherer darunter, dass sie kein Kapital aus Zinsen mehr erwirtschaften. Der Gesetzgeber hat 2014 daher eine Gesetzesnovelle verabschiedet, der die Auszahlungen aus Überschussbeteiligungen kappt. Der Anteil des Versicherten an der Bewertungsreserve darf nur noch in einer Höhe ausgeschüttet werden, dass die die Garantiezusagen für alle übrigen Versicherten nicht gefährdet werden.
Der Bund der Versicherten e. V. hält das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) für verfassungswidrig und klagte gegen die Victoria Lebensversicherung hinsichtlich der Kürzungen der Bewertungsreserven. Diese wurden der Victoria aufgrund des LVRG im Jahr 2014 rückwirkend ermöglicht – sofern ein Sicherungsbedarf besteht.
Das BGH-Urteil IV ZR 201/17
Am 27. Juni 2018 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass die Neuregelung zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) des Lebensversicherungsreformgesetzes vom 1. August 2014 nicht verfassungswidrig ist.
Lebensversicherer können also den Anteil des Versicherungsnehmers an den Bewertungsreserven aus finanziellen Gründen bei der Auszahlung eines Vertrags kürzen. Für viele Versicherungsnehmer heißt dies, dass sich die Auszahlungssumme reduziert. Die Versicherungen müssen aber begründen, warum ohne die Kürzung die zugesagten Garantiezinsen für Lebensversicherungsverträge nicht sichergestellt werden kann.
Beim Deutschlandfunk und hier lassen sich weitere Details nachlesen. Derweil bestätigt die Finanzaufsicht BaFin dem Spiegel, dass 34 Lebensversicherern, wegen der seit Jahren niedrigen Zinsen, Finanzprobleme drohen. Leider werden im Artikel keine Versicherer genannt.
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