Ist die Bevorzugung von Open-Source-Software (OSS) gegenüber proprietärer Software von Herstellern eigentlich nach dem Vergaberecht zulässig? Der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags hat sich mit dieser Frage befasst und gibt grünes Licht.
Die Open Source Business-Alliance (OSBA) hat zum 16. Juli 2026 per Mail auf den Sachverhalt hingewiesen. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hat sich mit der Frage befasst, ob öffentliche Vergabestellen (beispielsweise im Rahmen der Leistungsbeschreibung) Open Source für Software verpflichtend vorgeben können.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Vorgabe für Open Source grundsätzlich möglich und mit Blick auf wirtschaftliche oder strategische Erwägungen sogar geboten sein kann.
Die Open Source Business Alliance – Bundesverband für digitale Souveränität e.V. (OSBA) bewertet in einem Statement das Gutachten und seine Folgen für die Vergabepraxis. Vorstandsvorsitzender Peter Ganten sagt dazu:
"Das Gutachten macht unmissverständlich klar, dass öffentliche Stellen sich in ihren Ausschreibungen auf Open Source Software festlegen können. Das ist wichtig, weil bei vielen Verwaltungsmitarbeitenden immer noch Unsicherheiten vorherrschen. Obwohl die Stärkung der digitalen Souveränität durch den Einsatz von Open Source Software inzwischen ein priorisiertes Ziel von Politik und Verwaltung ist, geht bis heute in Behörden die Behauptung um, eine Vorgabe von Open Source in der Ausschreibung sei vergaberechtlich nicht zulässig, weil dies Anbieter ausschließen könnte. Das ist aber nicht der Fall: Jeder Anbieter kann Open Source Software anbieten, denn Open Source ist eine Lizenzierungsart und keine eigene Technologie – mit einem entscheidenden Vorteil: Sie schafft Transparenz und Resilienz für die öffentliche Verwaltung."
Die OSBA betont, dass die Vorgabe von Open Source in vielen Fällen sogar geboten ist. Außerdem weist der Verband auf ein im Gutachten zitiertes EuGH-Urteil hin, wonach Behörden aktiv gegen Vendor-Lock-Ins, also die Abhängigkeit von einem Anbieter, vorgehen müssen.
Open Source Software ist ein probates Mittel, um gar nicht erst in derartige Abhängigkeiten zu geraten, wie ebenfalls aus dem Gutachten hervorgeht. Die gesamte Einschätzung der OSBA findet sich auf der Website der OSBA.



MVP: 2013 – 2016





Bundestagsgutachten sind von Bundestagsparteien beauftragte Gutachten.
Hier wohl wieder einmal der Grünen.
Sie haben die selbe Relevanz wie Regierungsanfragen:
Überhaupt keine, da sie durch die gestellten oder auch nicht gestellten Fragen beeinflusst werden.
Es ist durch nichts belegt, dass Open Source weniger Abhängigkeiten als Closed Source schafft. Das ist nur eine ideologische Unterstellung.
Ich vermute mal Du kommst aus dem Umfeld eines Anbieters von prorietärer Software und versuchst die OSS Ansätze zu torpedieren. Selbstverständlich schafft OSS weniger Abhängigkeiten, weil z. B. die Wartung nicht nur vom Hersteller durchgeführt werden kann und auch die Datenformate im Code erkennbar sind und somit Portierungen der Daten auf andere System erst möglich machen. Dazu ist allerdings Knowhow notwendig. Zugegeben, das vereinfacht die Anwendung nicht, aber macht es deutlich einfacher den Anbieter zu wechseln, wenn diese hohl drehen, wie z. B. Microsoft oder Broadcom.
Volle Zustimmung. Natürlich kann auch OSS seine eigenen Fallstricke haben, aber Abhängigkeit an einen Anbieter ist definitiv keine davon. Sonst gäbe es ja die Möglichkeiten der Forks nicht.
> Es ist durch nichts belegt, dass Open Source weniger Abhängigkeiten als Closed Source schafft. Das ist nur eine ideologische Unterstellung.
Du bist ein Lügner! Ich schließe mich dem Vorredner mw an.
Sowas glauben dir vielleicht die Anzugträger in den Behörden und Unternehmen, aber du bist hier in einem Blog für IT-Experten.
Selbstverständlich hat OSS deutlich weniger Abhängigkeiten.
Erklär doch mal warum das Deiner Meinung nicht so ist, ohne gleich den Begriff "Ideologie" zu benutzen.
Ich möchte mal sehen wie abhängig Du bist, wenn Microsoft auf Befehl eines durchgeknallten Präsidenten Windows Aktivierungsserver abschaltet und Linux fleißig weiterläuft. Selbst wenn Linux Distros aus den USA auch abgeschaltet werden sollten (sehr unwahrscheinlich) gibt es genügend Alternativen weltweit.
Also ehrlich? MS sowohl Windows wie auch Office lässt sich schon jedes bisher auch " schwarz" aktivieren…
und wenn der hohldreht und dabei schlau ist dreht er die Lizenezn für die CPUs GPU usw. ab, da bringt dir Linux auch nix mehr wenn nix da ist auf dem es laufen kann! Nein ARM nützt dir da auch nix… da sind auch Lizenzen anhängig die nicht in der EU liegen.
Unabhängig bist du nur wenn du eigene offene Software und eigenen offene Hardware hast… das hat derzeit nur ein einziges Land auf diesem Planeten: China!
Mit Linux unabhängig ist nur kurzsichtiges Geschwafel! JA du bist unabhängiger als mit Windows… mehr aber auch nicht!
Das schlimme ist wenn man bedenkt das Zuse Deutscher war!
Aber wir machen ja lieber "Ausverkauf der Technologie"…
Zuse, China, Trump und Ideologie… Mannoman geht es hier aber los.
Software die opensource ist kann wenn der Hersteller nicht mehr will oder kann, geforkt werden und (sicher) weiterbetrieben werden. Das ist es worauf es bei kern-kompetenzen mit Software ankommt. Wenn ich ein labor/Geräte/Maschinen habe muss es funktionieren.
Trink mal ein Glas Milch, du drehst ja wieder völlig frei…
Hallo Peter,
hier solltest du dir nochmal den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages genauer anschauen. Der kann von allen Parteien benutzt werden und soll stets wissenschaftlich und parteipolitisch neutral handeln.
(Anders kann es sein, wenn das Gutachten von Parteien an Stiftungen in Auftrag gegeben werden, die sie selbst finanziell unterstützen.)
Grüße!
Schlimm, diese Grünen, nicht wahr?
Was soll das Parteiengebashe und die Wahrheitsverbiegung anscheinend aus der blau-braunen Ecke hier wieder mal?
Die Auswahl der Softwarelösungen sollte ausschließlich anhand der fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen erfolgen. Vorgaben, die die Auswahl vorab auf bestimmte Hersteller oder Lösungsansätze beschränken, sind im Hinblick auf Wettbewerb, Technologieneutralität und Vergaberecht kritisch zu betrachten.
> anhand der fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen erfolgen
Darum ist ja eine Vergabe"möglichkeit" für OpenSource so relevant. Fachlich und technisch vorausplanend ist das eine Fokussierung, die sehr sinnvoll sein kann.
"fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen"
Das ist ein guter Punkt, gerade da die immer stärkeren Tendenzen zu Cloud- und Abolösungen alle drei Aspekte stark gefährden. Das sollte allen Personen in Entscheidungspositionen klar sein, wenn sie nicht nur von zwölf bis mittags denken.
— snip
…wenn sie nicht nur von zwölf bis mittags denken.
— snap
Und mittags beginnt um zwölf!
Richtig. Und eine in meinen Augen äußerst wichtige Anforderung ist es, dass ich eine Software unabhängig vom Hersteller betreiben, warten, debuggen und weiterentwickeln kann.
Diese Anforderung ist sogar gleichzeitig technisch, fachlich und wirtschaftlich begründet…