Microsoft hat mit den Sicherheitsupdates vom 10. März 2026 auch eine Schwachstelle in der Windows-Registrierung geschlossen. Die RegPwn-Schwachstelle CVE-2026-24291 ermöglichte es einem autorisierten Angreifer durch eine fehlerhafte Berechtigungszuweisung für eine kritische Ressource in Windows lokal Berechtigungen zu erweitern.
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Um mir den Moderationsaufwand zu ersparen, empfehle ich eines der unter Websites verlinkten Angebote. Im Microsoft Answers-Forum bin ich gelegentlich noch als Moderator zu Windows-Themen unterwegs.
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Eine "spezielle" Beobachtung, auf die mich ein Blog-Leser zum 17. März 2026 hingewiesen hat. Die Lösung UniFi Access von Ubiquiti wurde vor einiger Zeit auf die Version 4.1.35 aktualisiert. Dieses Update setzt aber eine "Full Access"-Richtlinie, die allen neuen Nutzern Vollzugriff 24/7 auf alle Türen gibt. Das ist so vom Hersteller beabsichtigt, wer die Lösung einsetzt, sollte vielleicht reagieren und die Zugriffsberechtigungen kontrollieren.
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Krasse Geschichte, die mir die Nacht untergekommen ist. Interne Unterlagen und ein Bericht der US-Bundesregierung enthüllt, dass deren Cyber-Experten von der FedRAMP die Cloud von Microsoft prüfen sollten. Da (mangels Unterlagen) kaum etwas geprüft werden konnte, bezeichneten die Experten die Microsoft Cloud als "einen Haufen Mist" ( "a pile of shit"). Trotzdem wurde die Microsoft Cloud in Form des Produkts Namens GCC High für den Einsatz in sensiblen Bereichen der US-Regierung zugelassen.
Ich hatte hier im Blog ja mehrfach über (nicht vorhandene) Sicherheit von Praxisverwaltungssystemen geschrieben – manches blieb unter der Haube. Wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in einer Pressemitteilung Alarm schlägt und die IT-Sicherheit von Software-Produkten des Gesundheitswesens bemängelt, muss was im Argen liegen.
Kleine Personalie von gestern, auf die mich ein Blog-Leser hingewiesen hat (danke dafür). Die bisherige Bundesdatenschutzbeauftragte, Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, kündigt ihren Rückzug an. Sie macht gesundheitliche Gründe geltend.


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