Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Internetanbieter Starlink wegen der kürzlich durch geführten, einseitigen Preisänderungen abmahnen lassen. Dieses Geschäftsgebaren sei unzulässig meinen die Verbraucherschützer.
Rückblick auf Starlink-Preiserhöhungen
Der Satelliten-Internet-Anbieter Starlink hatte im Juni 2026 damit begonnen, bei deutschen Kunden an der Preisschraube zu drehen. Abonnenten des Anbieters wurden mit ihren laufenden Verträgen plötzlich und ungefragt auf höherer Tarife umgebucht.

Ich hatte das Thema zum 25. Juni 2026 auf Grund eines Leserhinweises im Beitrag Preissteigerungen: Starlink stuft Nutzer bei Tarifen hoch aufgegriffen und obigen Screenshot veröffentlicht. Leute wurden ungewollt und ungefragt in höhere Tarife umgruppiert. Ein Nutzer berichtet von einem Preisanstieg von 50 auf 75 Euro pro Monat. Der Nutzer wurde wohl auf den teuersten Tarif umgestellt. Leser hatten in den Kommentaren noch einige Informationen ergänzt.
Verbraucherzentrale mahnt Starlink ab
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen wurde von Starlink-Kunden darüber informiert, dass der Anbieter Starlink den Preis für seinen Internettarif "Privathaushalt 200 Mbit/s" erhöht habe. Gleichzeitig berichten Kundinnen und Kunden, dass sie ohne ihre Zustimmung in den deutlich teureren Tarif "Privathaushalt Max" (für 75 Euro pro Monat) geschoben wurden.
Eine Betroffene bemerkte die Tarifänderung noch rechtzeitig in der Rechnungsvorschau ihres Kundenkontos und wechselte vor der endgültigen Abrechnung zurück in ihren ursprünglichen Tarif. Ein anderer Verbraucher entdeckte die Hochstufung erst auf seiner fertigen Rechnung. Statt der angekündigten Erhöhung um 5 Euro sollte er plötzlich 25 Euro mehr als im Vormonat bezahlen.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale dürfen Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ohne ihre Zustimmung in einen anderen Tarif umstellen und hierfür ein höheres Entgelt verlangen.
Zwar enthält der Vertrag eine Klausel zur Änderung der Preise. Diese legt jedoch nicht fest, unter welchen Voraussetzungen oder aufgrund welcher Kostensteigerungen Starlink seine Preise erhöhen darf. Verbraucherinnen und Verbraucher können deshalb nicht nachvollziehen, wann Preisänderungen zulässig sind und in welcher Höhe sie erfolgen können.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstößt die Preisanpassungsklausel deshalb gegen das AGB-Recht. Sie ist intransparent und benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält sowohl die Preiserhöhung als auch die automatische Tarif-Hochstufung für rechtswidrig und hat Starlink wegen dieser Geschäftspraxis abgemahnt, wie sie hier schreibt (via).
Wer einen Starlink-Vertrag besitzt, sollte die aktuelle Rechnung und den gebuchten Tarif sorgfältig kontrollieren. Wurde der Vertrag ohne Zustimmung in den Tarif "Privathaushalt Max" umgestellt oder bereits ein höherer Betrag abgebucht, sollten Betroffene die Abrechnung gegenüber Starlink beanstanden und zu viel gezahltes Geld zurückfordern. Außerdem sollte die Umstellung auf den ursprünglichen Tarif verlangt werden.



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