Wissen: E-Tretroller mieten, das wird gebraucht

ParagraphSchnell mal in einer fremden Stadt einen Elektro-Tretroller ausleihen? Kostet ja nur einige Euros und ist schnell passiert. Aber was braucht man eigentlich konkret, um in Deutschland einen eScooter bei einem Verleiher zu mieten? Auf was sollte man achten?


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Ich habe mich nicht selbst auf den Weg gemacht, um das herauszufinden. Vielmehr hat Finanztest (von test.de) diese Aufgabe übernommen.

In obigem Tweet werden bereits die wichtigsten Punkte zusammen gefasst. Ohne Smartphone und die App des jeweiligen Verleihers geht nichts. Dann werden Zahlungen meistens über eine Kreditkarte abgerechnet – wobei einige Verleiher auch PayPal als Zahlungsquelle akzeptieren (siehe E-Roller-Verleiher Circ akzeptiert auch PayPal).

E-Tretroller zur Ausleihe
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)

Bei eScootern braucht es keinen Führerschein

Die Anforderungen in obigem Tweet beziehen sich auf Elektro-Roller, für die man einen Führerschein benötigt. Bei eScootern entfällt natürlich die Führerscheinpflicht. Man braucht also beim Anbieter weder Führerschein noch Personalausweis vorzulegen. Auch wenn E-Tretroller ab 14 Jahren gefahren werden dürfen, haben viele Vermieter ein Mindestalter von 18 Jahren zur Ausleihe der Fahrzeuge festgelegt. Die genauen Bedingungen erfährt man auf den Webseiten des Anbieters.

Kleingedrucktes und weitere Bedingungen

Aber die im Artikel von Finanztest genannten restlichen Bedingungen sollte man ebenfalls kennen und beachten. So empfiehlt es sich vor der Buchung oder direkt danach das Fahrzeug auf Schäden zu untersuchen und auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Gehen Licht und Bremse, ist der Akku geladen? Ist am Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen angebracht? Denn Schäden, die erst nach der Fahrt gemeldet werden, gehen auf das Konto des letzten Mieters.

Beachten Sie auch die Hinweise des Vermieters, der den Nutzer über verschiedene Bedingungen, wie z.B. Fahrgebote, verbotene Zonen, Abstellregeln etc. informiert. Falsch abgestellte Fahrzeuge können künftig teuer werden. Lesen Sie sich auch das Kleingedruckte des Mietvertrags (per App über die Webseite des Verleihers abrufbar) durch. Ich hatte ja vor Tagen im Artikel Massive Kritik der Verbraucherzentralen an eScooter-Verleihern auf recht einseitige Klauseln der Anbieter hingewiesen.

Zumindest sollte man wissen, auf was man sich einlässt. Hier empfehle ich auch, dass man sich über die Versicherungsregeln bei Schäden informiert. Die Fahrzeuge und die Fahrer sind bei der Fahrt zwar Haftpflicht- und Kasko-versichert. Aber man sollte klären, wie hoch die Selbstbeteiligung bei Unfällen oder Verlust des eScooters sind. Laut Test.de bitten einige Anbieter die Nutzer mit 350 Euro Selbstbeteiligung zur Kasse.

Ach ja, nicht zu vergessen: Informiert euch über die Verkehrsregeln bei der Benutzung eines eScooters. Helm braucht es zwar keinen, würde ich aber verwenden. Der Bürgersteig und Fußgängerzonen sind tabu, genau wie Fahrten zu Zweit. Alkohol und E-Tretroller sind ebenfalls ein no go. In den nachfolgenden Artikeln erhaltet ihr einen Überblick über die Verkehrs- und Verhaltensregeln.

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