E-Scooter ab 15. Juni 2019 in Deutschland legal

E-ScooterAm 15. Juni 2019 ist in Deutschland die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk-/Haltestange im Straßenverkehr in Kraft getreten. E-Roller (oder E-Scooter) dürfen damit unter bestimmten Bedingungen in Deutschland benutzt werden. Was sagt die Verordnung genau aus? Brauche ich einen Führerschein? Was gibt es für Anforderungen? Wie steht es mit der Versicherung? Wo darf ich den E-Roller überhaupt fahren? Fragen über Fragen, auf die der Blog-Beitrag Antworten geben soll.


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Den Text der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk-/Haltestange im Straßenverkehr gibt es über obigen Link. Hier ein kleiner Auszug, ohne Beamtendeutsch:

Zulassungskriterien für die E-Roller

Die Elektrokleinstfahrzeuge müssen eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen und damit gemäß obiger Verordnung folgende Kriterien erfüllen, damit sie im öffentlichen Raum in Betrieb gesetzt werden dürfen.

  • Geschwindigkeit: Die Roller müssen mindestens 6 km/h schnell sein, dürfen aber nicht schneller als 20 km/h fahren.
  • Leistung: Zulässig ist eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden.
  • Mit oder ohne Sitz: Es gilt für ein Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz. Die Fahrzeuge müssen eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz besitzen.
  • Pflichtausstattung: Neben der Lenk- oder Haltestange muss das Fahrzeug zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Glocke, einen Scheinwerfer, eine Schlussleuchte, einen Rückstrahler und Seitenreflektoren besitzen.

Was ist beim Führen im Straßenverkehr zu beachten?

Um die E-Roller bzw. E-Scooter mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf öffentlichen Verkehrsflächen benutzen zu dürfen, ist folgendes zu beachten.

  • Versicherungspflicht: Die E-Scooter benötigen eine Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge – die gibt es, ähnlich wie bei Mofas und kleinen Motorrollern in Form eines Aufklebers bei Versicherungen. Die Plakette muss am E-Roller angebracht sein.
  • Mindestalter und Führerschein: Zum Fahren eines E-Scooters muss man mindestens 14 Jahr alt sein, benötigt aber keinen Führerschein für die oben in der Verordnung genannten Geräte.
  • Was ist mit Helm? Eine Pflicht zum Tragen eines Helms (gemäß § 21a Absatz 2 StVO) besteht bei E-Scootern nicht.Es empfiehlt sich aber, einen solchen Helm zu tragen, um den Kopf bei Unfällen zu schützen.
  • Wo darf man fahren? Elektrokleinstfahrzeuge müssen Radfahrstreifen oder baulich angelegte Radwege benutzen, unabhängig davon, ob diese für Radfahrer benutzungspflichtig sind oder nicht. Nur wenn weder ein Radweg noch ein Radfahrstreifen vorhanden ist, dürfen sie die Fahrbahn benutzen. Zulässig ist außerdem das Fahren in verkehrsberuhigten Bereichen.
  • Verbot für Fahrzeuge aller Art Die Empfehlung lautet, hintereinander zu fahren und schnellere Radfahrer überholen zu lassen. Wer abbiegen möchte, muss dieses mit Handzeichen (wie beim Radfahren) ankündigen – was aber bei den E-Rollern schwieriger sein dürfte. Verboten sind Kraftfahrstraßen und Autobahnen, da dort nur Kraftfahrzeuge fahren dürfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Ist eine Straße für Verbot für Fahrzeuge aller Art gesperrt (siehe rechtes Schild), dürften E-Scooter dort nur geschoben werden.
  • Elektrokleinstfahrzeuge freiFußgängerzone Fahren auf Gehwegen: Das Fahren auf Fußgängerwegen ist nicht gestattet. Es kann aber Ausnahmen geben, wenn das explizit durch das Verkehrszeichen Elektrokleinstfahrzeuge frei (hier rechts) zugelassen wird. Das Schild kann zum Beispiel unter dem Zeichen Fußgängerzone (blauer Kreis mit Frau und Kind, sowie Text ‘ZONE’)angebracht sein.

Wer ein Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr führt, unterliegt den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung. Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet. Auch zu Zweit auf einem E-Roller fahren ist unzulässig. In Landschaftsschutzgebieten besteht ein Betriebs- und Abstellverbot, viele Städte legen zusätzliche Verbotszonen fest. Natürlich gelten auch die Regeln zu Alkohol und Drogen, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze (siehe auch den Artikel Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg!).  Weitere Informationen zu den Regularien rund um Elektrokleinstfahrzeuge finden sich im Gesetzestext und in der Wikipedia. Zudem hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) eine FAQ mit Fragen und Antworten rund um E-Roller veröffentlicht.

Quellennachweis Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Andreas Erber.

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