E-Roller, was man über eScooter wissen muss

eScooterSeit Mitte Juni 2019 sind ja die sogenannten E-Roller (eScooter) auf deutschen Straßen zulässig. Die Fahrzeuge benötigen eine allgemeine Betriebserlaubnis (Zulassung) des Kraftfahrtbundesamtes, müssen versichert sein und dürfen ab 14 Jahren führerscheinfrei auf Radwegen und anderen öffentlichen Flächen gefahren werden.


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Das Grundwissen zu den Regularien rund um diese Elektrokleinstfahrzeuge sowie die gesetzlichen Bestimmungen hatte ich im Blog-Beitrag E-Scooter ab 15. Juni 2019 in Deutschland legal zusammen gefasst. Gerade bin ich bei vervox auf eine schöne Zusammenfassung gestoßen, die alle Fragen in einer Art FAQ (häufig gestellte Fragen) beantwortet.

eScooter

Im Verivox-Artikel werden auch eScooter-Modelle aufgelistet. Beachtet aber beim Kauf, dass die Fahrzeuge eine Straßenverkehrszulassung haben. Andernfalls sind die Fahrzeuge nicht versicherbar. Ich habe mal geschaut, die meisten dieser (bei verivox aufgelisteten) E-Roller haben leider keine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamts. Damit dürfen diese im öffentlichen Raum nicht genutzt werden. Bei den auf Amazon angebotenen eScooter, die auch auf verivox erwähnt sind, haben aktuell nur folgende Modelle eine Straßenverkehrszulassung (das kann sich aber durchaus ändern).

Sieht aktuell daher eher mager aus – die 400 Euro-eScooter dürften auch zukünftig keine Straßenverkehrszulassung erhalten. Offenlegung: Beim Kauf über die obigen Amazon-Links wird mir eine geringe Prämie gut geschrieben.

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2 Antworten zu E-Roller, was man über eScooter wissen muss

  1. Rainer sagt:

    Benötige ich in der Schweiz eine Betriebserlaubnis. Und besteht in der Schweiz auch eine Versicherungspflicht?

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