Flensburg: Betrunken auf eScooter unterwegs

eScooterErst wenn der letzte betrunkene Elektro-Tretrollerfahrer aus dem Verkehr gezogen wurde, kann ich die Meldungen hier im Blog einstellen. In Flensburg musste die Polizei erneut einen eScooter-Piloten mit zu viel Alkohol im Blut aus dem Verkehr ziehen.


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Der Fall hat sich Donnerstag-Abend, den 23.1.2020, ereignet – ich hatte es bereits Freitag auf Twitter gesehen.

Donnerstagabend, 23.01.20, gegen 18:00h, führte das Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Nord aus Schleswig eine Verkehrskontrolle in der Neustadt in Flensburg durch.

Polizei
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

Währenddessen fiel ihnen ein E-Scooter Fahrer auf, den sie kontrollierten. Bei dem Mann konnten sie deutlichen Atemalkohol feststellen. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille.

Zur Beweissicherung wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der 43- Jährige hat sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu verantworten. Wie das Strafverfahren ausgeht, hatte ich gestern im Artikel 1,2 Promille auf eScooter: Das wurde teuer berichtet.

Nichts wissen, gilt nicht: Hinweise der Polizei

Der 43-Jährige gab, an, dass er nicht viel über die Voraussetzungen zum Führen von E-Scootern wisse. Um ihm und anderen Nutzern künftige Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu ersparen, gibt die Polizei an dieser Stelle nochmal die wichtigsten Informationen bekannt. Ein eScooter benötigt:

   – eine gültige Haftpflichtversicherung
   – zwei voneinander unabhängige Bremsen
   – lichttechnische Einrichtungen wie bei einem Fahrrad
   – eine helltönende Glocke oder Hupe
   – eine Betriebserlaubnis

Für das Fahren eines Elektro-Tretrollers gelten die folgenden Regeln:
Es gelten folgend Regeln für E-Scooterfahrer:

   – Mindestalter von 14 Jahren
   – Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang
   – Auf Fußwegen und in Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden
   – Es dürfen keine Anhänger am E-Scooter angebracht werden
   – Es gelten die Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen
   – Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung ist
     verboten
   – Richtungswechsel sind mit Blinkern, ggf. mit deutlichen
     Handzeichen anzuzeigen

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