Gibt leider mal wieder einen Verkehrsunfall zwischen einem Elektrotretroller und einem PKW zu vermelden. Gut, gibt es ständig. Aber es ist mal wieder die Situation: Was kümmern mich beim eScooter Straßenverkehrszulassung und Versicherungspflicht.
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Laut Elektrokleinstfahrzeugeverordnung benötigen Elektrotretroller sowohl eine allgemeine Betriebserlaubnis für den allgemeinen Straßenverkehr, als auch eine Haftpflichtversicherung. Ohne KBA-Zulassung sind die eScooter allerdings nicht versicherbar. In Frankental (Rheinland-Pfalz) ist jetzt ein junger Mann mit einem nicht versicherten Elektrotretroller in einen Unfall mit einem PKW verwickelt worden.
#Verkehrsunfall zwischen Pkw und #EScooter – E-Scooter nicht versichert.
Bitte beachten Sie die Versicherungspflicht für E-Scooter!Hier geht's zur Pressemeldung: https://t.co/ph1Wo5Y5qh
*ls— Polizei Frankenthal (@Polizei_FT) February 21, 2020
Der Unfall ereignete sich am 20. Februar 2020, als eine 36-jährige Frankenthalerin gegen 13:15 Uhr die Elisabethstraße in Frankenthal mit einem PKW befuhr. Ein 20-jähriger Mann aus Frankenthal befährt derweil die Schmiedgasse mit seinem E-Scooter. Im Kreuzungsbereich Elisabethstraße/Schmiedgasse missachtet der Fahrer des E-Scooters die Vorfahrt des von rechts kommenden Pkws und kollidiert mit der Pkw-Front.
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)
Großer Mist am laufenden Band
Beide Fahrzeugführer blieben zum Glück zwar unverletzt, das ist das einzig Positive an der Sache. Es ist aber schon mal doof, wenn die Vorfahrt nicht beachtet wird, kann aber schon mal vorkommen. Der Gesamtschaden beläuft sich auch nur auf ca. 400,-EUR. Am Pkw gab es nur geringen Sachschaden, aber der E-Scooter wird stark beschädigt und ist nicht mehr fahrbereit.
Der große Mist, den sich der eScooter-Fahrer leistete, wurde bei der Unfallaufnahme klar. Die Polizeibeamten mussten leider feststellen, dass für den E-Scooter kein rechtlich vorgeschriebener Versicherungsschutz bestand. Im Klartext: Der Fahrer hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und durfte das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum fahren.
Gegen den Fahrer wird jetzt von der Polizei ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Und wenn die PKW-Fahrerin einen Schaden geltend macht, zahlt der eScooter-Pilot das aus der eigenen Tasche. So etwas ist nur noch als strunzdumm zu bezeichnen. Die Regeln für Elektrotretroller sind u.a. im Beitrag eScooter-Versicherung: DEVK senkt Beiträge ab März 2020 aufgeführt.
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