Eigentlich sollte es doch längst bekannt sein: Wer Elektrotretroller fährt, für den gelten die Promillegrenzen bezüglich Alkohol aus dem PKW-Bereich. Und die Mitnahme einer zweiten Person auf einem eScooter ist ebenfalls unzulässig. Ein neuer (Un-)Fall von geht gar nicht.
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Dieses Mal hat es zwei junge Frauen in Bonn-Beuel getroffen, wie aus einer Meldung der Polizei hervor geht. Die zwei jungen Frauen im Alter von 21- und 22 Jahren befuhren am Donnerstagabend (14.05.2020) gegen 21:30 Uhr gemeinsam auf einem E-Scooter den Fahrradweg des Konrad-Adenauer-Platzes in Bonn-Beuel in Fahrtrichtung Bonn. Eine auf der Gegenfahrbahn Richtung Sankt Augustin verkehrsbedingt wartende Streifenwagenbesatzung der Wache Ramersdorf fiel der Roller auf.
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)
Im nächsten Moment scherte das Elektrokleinstfahrzeug auf die Fahrbahn aus und stieß dort mit einem Pkw einer 46-jährigen Frau zusammen, die ebenfalls in Richtung Bonn unterwegs war. Die Autofahrerin hatte noch eine Gefahrenbremsung eingeleitet und so wohlmöglich schlimmeres verhindert.
Die 21-Jährige, die den E-Scooter geführt hatte, wurde bei dem Sturz leicht verletzt, die 22-jährige Mitfahrerin blieb unverletzt. Beide Frauen schienen unter dem Einfluss von Alkohol zu stehen. Ein Atemalkoholvortest ergab bei der 21-Jährigen einen Wert von rund 1,7 Promille, für die 22-Jährige zeigte das Atemalkoholmessgerät rund 1,6 Promille an. Für die junge Frau, die den Roller gesteuert hatte, ordneten die Beamten eine Blutprobe an. An dem Pkw entstand ein geringer Sachschaden. Die Polizei Bonn weist ausdrücklich darauf hin: Die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann eine Straftat darstellen, die den Führerschein kosten kann. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer (siehe Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg!).
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