Hagen: Unversichert mit E-Scooter erwischt

eScooterWer einen Elektrotretroller auf öffentlichen Straßen fährt, sollte darauf achten, dass das Fahrzeug versichert ist. Denn unversicherte E-Scooter fallen – speziell, wenn sie in der Stadt gefahren werden, sofort auf. Die Polizei Hagen hat mal wieder einen Fall dokumentiert, wo jemand aufgefallen ist.


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Für Elektrotretroller, die führerscheinfrei auf deutschen Straßen gefahren werden, wird eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung verlangt. Leider kaufen sich Leute immer noch E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamts (KBE). Diese Fahrzeuge sind dann nicht versicherungsfähig, da die ABE für die Versicherung fehlt.

Polizei
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

Eigentlich sollte es für die Leute kein Problem sein, ihre Fahrzeuge zu versichern (eScooter ohne ABE sind nicht versicherbar und dürfen auf öffentlichem Grund nicht gefahren werden). Das war aber im aktuellen Fall wohl wieder unzutreffend.

Am Montag, 01.06.2020, bemerkte eine Streifenwagenbesatzung auf der Eckeseyer Straße in Hagen einen 17-Jährigen auf einem E-Scooter. Er fuhr in Richtung Innenstadt. Da an seinem Fahrzeug keinerlei Kennzeichnung angebracht war, hielten die Beamten den Hagener an. Er konnte sich nicht ausweisen und gab vor, das Fahrzeug von seinem Bruder ausgeliehen zu haben.

Für eine Überprüfung der Personalien und des Sachverhaltes nahmen die Polizisten den 17-Jährigen mit auf die Wache. Dort stellte sich heraus, dass der E-Scooter nicht versichert und der Jugendliche nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Er muss jetzt mit einer Anzeige rechnen. Das ist natürlich doppelt doof – denn der E-Scooter hatte wohl keine ABE und war schneller als 20 km/h. Sollte der junge Mann den Erwerb des Führerscheins planen, dürfte das eine gewisse Hürde darstellen. Und teuer wird es auch.

Die Polizei rät, sich vor dem Kauf und insbesondere der Inbetriebnahme im öffentlichen Verkehrsraum genau über die Zulassungs-, Versicherungs- und Fahrerlaubnisvoraussetzungen des Elektrofahrzeuges zu informieren.

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