Seit der Freigabe der Elektrotretroller am 15. Juni 2019 fallen die Fahrzeuge durch Wildparken (bei Sharing-Angeboten), durch betrunkene Fahrer und vor allem durch Unfälle auf. Jetzt liegt die erste Bilanz für das 1. Quartal 2020 für Deutschland vor.
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Ich bin gestern auf den nachfolgenden Tweet des Statistischen Bundesamts gestoßen, das diese Zahlen in einen Zusammenhang bringt.
Bei den Unfällen wurde ein #EScooter-Nutzer getötet, 39 wurden schwer verletzt und 182 leicht. Wie viele #Fahrradunfälle in den ersten drei Monaten des Jahres 2020 registriert wurden, erfahren Sie hier: https://t.co/qfNZHUSWCR pic.twitter.com/BmI9pj4RKs
— Statistisches Bundesamt (@destatis) July 1, 2020
Ein Toter und 39 Schwerverletzte zu viel
Von Januar bis März 2020 registrierte die Polizei in Deutschland insgesamt 251 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde ein E-Scooter-Nutzer getötet, 39 wurden schwer verletzt und 182 leicht.
Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln
Die Zahlen erlauben einen Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln, beispielsweise Fahrrädern:
- In den ersten drei Monaten des Jahres 2020 hat die Polizei deutschlandweit mehr als 12 700 Unfälle registriert, bei denen Fahrradfahrerinnen und -fahrern zu Schaden kamen.
- 52 Fahrradfahrerinnen und -fahrer kamen dabei ums Leben, 2 052 wurden schwer verletzt, 10 431 leicht.
Noch spielen E-Scooter im Unfallgeschehen somit eine vergleichsweise geringe Rolle. Ich gehe aber davon aus, dass es wesentlich mehr Radfahrer/innen als E-Scooter-Piloten/innen gibt.
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)
E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In punkto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.
Methodische Hinweise: Unfälle mit E-Scootern werden seit 1. Januar 2020 von der Polizei, die der Statistik der Straßenverkehrsunfälle die Daten liefert, separat erfasst.
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