Verbraucherzentrale mahnt Voi wegen Tarifen ab

Der Verleiher von Elektrotretrollern, der schwedische Anbieter Voi, wirbt mit Tages- und Monatspässen, mit denen sich die Fahrzeuge für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten ausleihen lassen. Da es doch ein Limit gibt, hat die Verbraucherschutzzentrale Hamburg den Anbieter Voi jetzt abgemahnt.


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„Eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten zu einem festen Preis“, so bewirbt der E-Scooter-Dienstleister Voi seine Tagespässe und Monatskarten. Doch die Anzahl der Fahrten pro Tag mit den Elektrotretrollern des Unternehmens Voi ist laut Nutzungsvereinbarung limitiert und auch eine bestimmte Gesamtnutzungsdauer darf binnen 24 Stunden nicht überschritten werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die schwedische Voi Technology AB daher wegen Irreführung abgemahnt.

E-Tretroller zur Ausleihe
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)

Limit für Fahrten und Nutzungsdauer

Vor allem in Großstädten wie Hamburg ist der Konkurrenzdruck unter den Scooter-Anbietern groß. Das Unternehmen Voi wirbt auf seiner Website wie folgt um neue Nutzerinnen und Nutzer:

„Hol dir einen Tages- oder Monatspass und fahre so viel Voi wie du willst, zu einem Festpreis.

Dass dem am Ende doch nicht so ist, musste ein Kunde mit einer Monatskarte zum Preis von 39 Euro kürzlich erfahren. Voi teilte dem Betroffenen per E-Mail mit, gegen die Nutzungsvereinbarung des Sharing-Anbieters verstoßen zu haben. Das Unternehmen schrieb:

Wir haben festgestellt, dass deine Nutzung des Voi Passes die in unserer Richtlinie zur fairen Nutzung angegebene Grenze überschreitet (…). Der Grenzwert für die faire Nutzung liegt bei 9 Fahrten pro 24 Stunden oder 200 Minuten Nutzung insgesamt pro 24 Stunden.“

Voi wies darauf hin, den Pass ohne vorherige Ankündigung zu deaktivieren oder auszusetzen, sollte der Verstoß nicht beendet werden. Über diese Bedingungen informiert Voi in einer sogenannten Fair Usage Policy.

So geht das nicht

„So geht es nicht! Voi kann Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit einer unbegrenzten Anzahl an Fahrten locken, wenn die Nutzung tatsächlich limitiert ist“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.“ Ein solches Geschäftsgebaren sei unlauter, selbst wenn mögliche Einschränkungen an anderer Stelle detailliert aufgeführt würden.

Die Verbraucherschützerin rät, bei der Nutzung von Sharing-Angeboten grundsätzlich immer ins Kleingedruckte zu schauen. „Viele Dienstleistungen scheinen auf den ersten Blick günstiger als sie am Ende sind.“

Missstände der Verbraucherzentrale melden

Probleme mit Sharing-Unternehmen können Betroffene über ein Online-Beschwerdeformular an die Verbraucherzentrale Hamburg weitergeben. Die Verbraucherschützer gehen gegen irreführende Werbung und unlautere Geschäftsmethoden vor.

Weitere Infos: www.vzhh.de/voi

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