Auf E-Tretrollern gelten die gleichen Grenzwerte für Alkoholkonsum wie für PKW-Fahrten. Geht wohl nicht in die Köpfe der entsprechenden Klientel. Die Polizei in Berlin hat in der Samstagnacht entsprechende Kontrollen durchgeführt.
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Kontrolliert wurde in der Warschauer Straße durch die örtliche Polizei. Von 12 gestoppten Personen waren 9 absolut fahruntüchtig – fette Bilanz.
Mit dem #EScooter nach Hause ist in der lauen Samstagnacht keine schlechte Idee, betrunken zu fahren ist allerdings eine.
Unser #A51 stoppte 12 Personen an der Warschauer Str. mit dieser schlechten Idee, 9 davon absolut fahruntüchtig.#dontdrinkanddrive
^tsm pic.twitter.com/T8DticQElY— Polizei Berlin (@polizeiberlin) August 26, 2019
Da für Elektrokleinstfahrzeuge die Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge gelten, muss der Mann mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Denn wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an. Im aktuellen Fall ist der Blutalkoholwert unbekannt. Da es aber zu einem Unfall kam, reicht bereits die 0,3 Promillegrenze. Dazu die Polizei:
Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden.
In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht, sind es mindestens 12 Monate.
Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.
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