Malaga verbannt eScooter aus Fußgängerzonen

eScooterDie spanische Stadt Malaga greift in Sachen Elektro-Tretroller durch. War es bisher recht locker geregelt, wo die E-Roller fahren durften, ändert sich dies nun. E-Roller dürfen ab kommenden Monat nicht mehr in Fußgängerzonen gefahren werden.


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In Deutschland ist genau geregelt, dass eScooter nicht auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen fahren dürfen. Bisher durften Elektro-Tretroller im Ausland, und speziell in Spanien wohl fast überall gefahren werden. Gemäß folgendem Tweet greift Malaga jetzt durch.

Bisher durften eScooter auf Bürgersteigen und Fußwegen fahren, aber die Geschwindigkeit musste unter 10 km/h liegen. Elektro-Tretroller dürfen ab kommenden Monat nicht mehr in Bereichen fahren, die Fußgängern vorbehalten sind. Das sind neben Bürgersteigen auch Fußgängerzonen oder Strandpromenaden und die historische Innenstadt. E-Roller sind ab Oktober 2019 dann nur noch auf Radwegen oder auf Straßen, die für andere Fahrzeuge freigegeben sind, zulässig. Natürlich sind Autobahnen tabu, auch wenn eScooter in Malaga mit bis zu 30 km/h unterwegs sein dürfen.

E-Tretroller zur Ausleihe
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)

Der simple Grund für diese Maßnahme der Stadtverwaltung von Malaga: Man hat festgestellt, dass Fußgänger vor den E-Roller-Fahrern geschützt werden müssen. Und es gibt noch eine neue Regelung für die ca. 2.000 Leih-eScooter in der Stadt. Diese müssen binnen 20 Minuten nachdem der Nutzer diese abgestellt hat, durch den Verleiher eingesammelt worden sein. In Malaga gibt es aber 29 genehmigte Parkzonen für eScooter. Details finden sich hier.

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