eScooter: TÜV kritisiert Datenschutz bei der Ausleihe

eScooterDer TÜV Rheinland-Pfalz hat sich die Elektro-Tretroller, die von Verleihern angeboten werden, genauer angesehen. Dabei kamen die Anbieter schlecht weg. Beim Datenschutz hapert es bei den Anbietern. Es werden zu viele unnötige Daten erfasst oder abgefragt.


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Die Verleiher von Elektro-Tretrollern kommen einfach nicht aus den Negativschlagzeilen. Die Bürger beschweren sich massiv über auf Bürgersteigen abgestellte eScooter, und die Städte machen Druck. Die Verbraucherzentralen haben die Verleiher wegen unklarer Geschäftsbedingungen abgemahnt und Umweltverbände kritisieren (siehe Linkliste). Jetzt kommt auch noch der TÜV mit detaillierter Kritik in Sachen Datenschutz.

VOI eScooter
(Symbolfoto eScooter Quelle: VOI)

Kritik des TÜV am Datenschutz

Der TÜV Rheinland-Pfalz hat sich die Elektro-Tretroller, die von Verleihern angeboten werden, genauer angesehen. Dabei tauchten unschöne Sachen beim Datenschutz auf.

Voraussetzung zur Ausleihe eines E-Tretrollers ist die App des jeweiligen Anbieters. Die Apps sind zwar kostenlos und der Ausleihvorgang auch meist recht einfach. Aber den Prüfern sind unschöne Dinge aufgefallen. Zwar gibt es eine Datenschutzerklärung gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) samt den geforderten Informationen.

Datensparsamkeit bei der Anmeldung propagieren

„Um sich bei E-Scooter-Anbietern zu registrieren, müssen Verbraucher den Bestimmungen pauschal zustimmen. Damit akzeptieren sie auch Bedingungen, die für den Service nicht erforderlich wären", kritisiert Günter Martin, TÜV Rheinland-Experte für IoT-Privacy. So dürfen Anbieter laut ihrer Datenschutzerklärung beispielsweise ohne gesonderte Nachfrage personenbezogene Werbung verschicken. Zudem lesen einige Apps Smartphone-Daten aus, die für das Verleihen eines E-Scooters nicht notwendig wären, unter anderem Informationen über installierte Software-Treiber.

„Verbraucher sollten daher bei der Registrierung nur Pflichtfelder ausfüllen", rät Günter Martin. E-Mail- und Postanschrift oder weitere Zusatzdaten spielen für den angebotenen Service keine Rolle. Den Zugriff auf Smartphone-Komponenten wie Kamera oder Standortdienste nur zuzulassen, während die App läuft, sei außerdem sinnvoll.

Wer den Dienst eines Anbieters nicht mehr nutzt, sollte sein Kundenkonto löschen. Hier hakt es bei den Anbietern aber noch, da das nicht immer gegeben ist, wie die Stiftung Datenschutz in obigem Tweet ausführt. Auch sollten Funktionen zum Löschen von Daten einfacher gestaltet werden.

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