Der TÜV Rheinland-Pfalz hat sich die Elektro-Tretroller, die von Verleihern angeboten werden, genauer angesehen. Dabei kamen die Anbieter schlecht weg. Beim Datenschutz hapert es bei den Anbietern. Es werden zu viele unnötige Daten erfasst oder abgefragt.
Anzeige
Die Verleiher von Elektro-Tretrollern kommen einfach nicht aus den Negativschlagzeilen. Die Bürger beschweren sich massiv über auf Bürgersteigen abgestellte eScooter, und die Städte machen Druck. Die Verbraucherzentralen haben die Verleiher wegen unklarer Geschäftsbedingungen abgemahnt und Umweltverbände kritisieren (siehe Linkliste). Jetzt kommt auch noch der TÜV mit detaillierter Kritik in Sachen Datenschutz.
(Symbolfoto eScooter Quelle: VOI)
Kritik des TÜV am Datenschutz
Der TÜV Rheinland-Pfalz hat sich die Elektro-Tretroller, die von Verleihern angeboten werden, genauer angesehen. Dabei tauchten unschöne Sachen beim Datenschutz auf.
#Verkehr Heute Pressetermin in Berlin zum Thema #EScooter mit Experten von #TÜV Rheinland – technische Ausstattung der Modelle sowie Datenschutz bei Leihrollern im Fokus https://t.co/RZIAJk7bpw pic.twitter.com/LTAf0x6wnV
— TÜV Rheinland Newsroom (@tuvcom_presse) September 12, 2019
Voraussetzung zur Ausleihe eines E-Tretrollers ist die App des jeweiligen Anbieters. Die Apps sind zwar kostenlos und der Ausleihvorgang auch meist recht einfach. Aber den Prüfern sind unschöne Dinge aufgefallen. Zwar gibt es eine Datenschutzerklärung gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) samt den geforderten Informationen.
Datensparsamkeit bei der Anmeldung propagieren
„Um sich bei E-Scooter-Anbietern zu registrieren, müssen Verbraucher den Bestimmungen pauschal zustimmen. Damit akzeptieren sie auch Bedingungen, die für den Service nicht erforderlich wären", kritisiert Günter Martin, TÜV Rheinland-Experte für IoT-Privacy. So dürfen Anbieter laut ihrer Datenschutzerklärung beispielsweise ohne gesonderte Nachfrage personenbezogene Werbung verschicken. Zudem lesen einige Apps Smartphone-Daten aus, die für das Verleihen eines E-Scooters nicht notwendig wären, unter anderem Informationen über installierte Software-Treiber.
„Verbraucher sollten daher bei der Registrierung nur Pflichtfelder ausfüllen", rät Günter Martin. E-Mail- und Postanschrift oder weitere Zusatzdaten spielen für den angebotenen Service keine Rolle. Den Zugriff auf Smartphone-Komponenten wie Kamera oder Standortdienste nur zuzulassen, während die App läuft, sei außerdem sinnvoll.
Keine Möglichkeit, sich zu deregistrieren.
Keine Löschung von #Bewegungsdaten…
– der TÜV Rheinland hat in Bezug auf die ach so hippen #eScooter Nachholbedarf bei Sicherheit und #Datenschutz festgestellt:https://t.co/1kCKm1A78i— Stiftung Datenschutz (@DS_Stiftung) September 12, 2019
Wer den Dienst eines Anbieters nicht mehr nutzt, sollte sein Kundenkonto löschen. Hier hakt es bei den Anbietern aber noch, da das nicht immer gegeben ist, wie die Stiftung Datenschutz in obigem Tweet ausführt. Auch sollten Funktionen zum Löschen von Daten einfacher gestaltet werden.
Ähnliche Artikel
E-Roller, was man über eScooter wissen muss
E-Roller: Die wichtigsten eScooter-Regeln im Überblick
eScooter: Wie schneiden Lime, Tier, Circ, Voi ab?
eScooter-Sharing: Was kosten Circ, Lime, Tier und Voi?
Massive Kritik der Verbraucherzentralen an eScooter-Verleihern
eScooter: Neue Regeln zwischen Kommunen und Verleihern
eScooter-Kritik von Deutsche Umwelthilfe und Umweltbundesamt
Stiftung Warentest zu eScootern: Spaß mit Einschränkungen
US-Studie zeigt: E-Roller sind gar nicht so umweltfreundlich
Sind E-Roller umweltfreundlich–oder eher Hipster-Ding?
Civity-Studie Juli 2019: Bringen E-Roller die Verkehrswende?
Kassenärztlicher Chef fordert eScooter-Verbot
Kontrolle bei Einfuhr offenbart Mängel bei eScootern
eScooter-Sommermärchen: Ist der Hype Ende 2019 vorbei?
Anzeige