In Schränken und Hausapotheken sammeln sich bei vielen Menschen allerlei Medikamente – und manches ist abgelaufen. Wie kann das entsorgt werden?
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Ich gestehe, meine naive Vorstellung war "gib es in der nächsten Apotheke ab, die kümmern sich drum". Nach dem Tod meiner Eltern musste ich aber lernen, dass Apotheken da nicht zuständig sind – die müssten (bei größeren Mengen) für die Entsorgung zahlen. Denn zum 1. Juni 2009 stellte die Recyclingfirma Vfw GmbH ihren flächendeckenden Service ein, bei dem Apotheker kostenlos Säcke mit Arzneimittelmüll abholen lassen konnten (Quelle). Aber wohin mit den abgelaufenen Medikamenten aus dem Arzneimittelschrank?
Medikamente gehören nicht in die Toilette
Tabletten und flüssige Medikamente durch Waschbecken oder Toilette wegspülen? Das sollte man nicht machen, da dies die Umwelt und das Grundwasser belastet. In manchen Kommunen gibt es Sondermüll-Sammelstellen, wo die Medikamente abgegeben werden könnten. Aber das ist auch nicht wirklich einheitlich geregelt.
Was sagt das Gesundheitsministerium?
Fragen wir mal das Gesundheitsministerium, welches auf seiner Webseite nicht nur Hinweise zur richtigen Lagerung von Arzneimitteln gibt, sondern sich auch mit der Entsorgung von Medikamenten befasst. Hier ein Zitat von der Webseite:
Arzneimittelentsorgung
Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, sollten Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
Altarzneimittel zählen zum "Siedlungsabfall" und können deshalb beispielsweise in den Hausmüll gegeben werden. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ist die Hausmüllentsorgung ein sicherer Entsorgungsweg für Altarzneimittel. Denn seit dem 1. Juni 2005 wird in Deutschland der Siedlungsabfall zuerst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, bevor er in Deponien gelagert wird. Durch diese Verbrennung oder Vorbehandlung werden die ggf. in Restabfällen wie Altarzneimittel enthaltenen Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Die danach noch vorhandenen Arzneimittelreste stellen bei der Deponierung keine Gefahr für das Grundwasser dar. Aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen sorgen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen.
Naturgemäß befinden sich gefährliche Gegenstände im Hausmüll. Neben nicht mehr gebrauchten Arzneimitteln sind dies zum Beispiel Rasierklingen, verschimmelte Lebensmittel, Reste von Reinigungsmitteln. Deshalb sollte in jedem Haushalt dafür gesorgt werden, dass diese gefährlichen Gegenstände nicht in die Hände von Unbefugten oder Kindern gelangen.
Wichtig für eine umweltbewusste Entsorgung von Altarzneimitteln ist vor allem, dass sie nicht über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden. Denn dies belastet den Wasserkreislauf. Aus dem gleichen Grund sollte das Ausspülen von Glasbehältern, in denen sich Arzneimittelreste befinden, unterlassen werden. Wenn Sie sich an diese Grundsätze halten, dann handeln Sie umweltbewusst. Sie werden damit Ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altarzneimitteln gerecht.
Auch Apotheken bieten oftmals als Serviceleistung eine freiwillige Rücknahme von Altarzneimitteln an. Dies erfolgt jedoch nicht flächendeckend, und Apotheken sind rechtlich auch nicht zu einer Rücknahme von Altarzneimitteln verpflichtet. Unabhängig hiervon sehen vielfach Städte und Gemeinden neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln vor (z. B. "Medi-Tonnen", Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.
Unter Arzneimittel-Entsorgung richtig gemacht findet man noch eine interaktive Karte, auf der man sich für einzelne Bundesländer weitere Informationen abrufen kann. Spezielles wie Spritzen und Kanülen sind – in einem verschlossenen Gefäß (um Verletzungen durch Dritte zu vermeiden) – per Hausmüll zu entsorgen. Mischen Sie die Medikamente am Leerungstag (möglichst verpackt) unter den Hausmüll, um zu verhindern, dass diese ggf. in die Hände von Kindern gelangen.
Das gehört nicht in den Hausmüll
Nicht in den Hausmüll gehören aber Quecksilber-Thermometer oder spezielle Medikamente (Betäubungsmittel, Zytostatika, Sprays mit Restmengen wie Asthma-Dosieraerosole, deren Entsorgung als Sondermüll über besondere Sammelstellen der Gemeinden möglich ist.
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