HDI kündigt Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge

SicherheitNoch eine kurze Meldung zum Jahresschluss. Der Versicherer HDI scheint wohl Altverträge von KFZ-Versicherungskunden zu kündigen. Ein sehr nebulöser Vorgang. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Thema jetzt öffentlich gemacht.


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Um was geht es?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und damit für jeden Halter eines Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Kündigungen durch Versicherer sind daher nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen erlaubt, zum Beispiel, wenn der Beitrag nicht bezahlt wird. Das stört den Versicherer HDI anscheinend aber wenig. Um Versicherungsnehmer los zu werden oder in andere Tarife zu bekommen, wird manchen Verbrauchern zum 1. Januar 2018 von diesem Versicherer gekündigt.

VW-Käfer
(Quelle: Pexels Burak Kebapci CC0 License)

Möchte Versicherer HDI Altverträge nicht mehr?

„Es ist ein Unding, dass Versicherer langjährigen Kunden trotz Pflichtversicherungsgesetz einfach so die Kfz-Haftpflichtversicherung kündigen", kritisiert Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Hinzu kommt, dass das Schreiben des Versicherers teils unklar formuliert ist. Ein anderer Tarif könnte zwar wieder abgeschlossen werden, so das Schreiben, doch um Informationen zu erhalten, sollen Verbraucher sich über die Internetseite des Anbieters selbst ein neues Angebot erstellen lassen.

Teilweise ist der neue Tarif für Verbraucher deutlich teurer. Wenn Verbraucher nicht mit einem anderen Tarif einverstanden sind oder sich nicht melden, sieht der Versicherer aufgrund seines Schreibens den Vertrag als gekündigt an.

Frist eingehalten?


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„Derartige Kündigungen müssen mindestens einen Monat vor Schluss der laufenden Versicherungsperiode beim Versicherungsnehmer eingegangen sein", so Grieble. Laut Verbraucherberichten lagen zwischen der Datierung des Schreibens und dem Eingang bei den Verbrauchern aber mehrere Wochen. Somit bestehen Zweifel daran, ob der Versicherer überhaupt fristgerecht gekündigt hat.

Aushöhlung der Vorgaben des Pflichtversicherungsgesetzes

Das Vorgehen des Versicherers kann nach Ansicht von Grieble zu einer Aushöhlung der Vorgaben des Pflichtversicherungsgesetzes führen. „Pflichtversicherungen dürfen nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen gekündigt werden. Falls dies geschieht, ist ein deutlicheres Kündigungsschreiben zu erwarten", betont Grieble.

Nachricht des Versicherers genau lesen!

Um Nachteile zu vermeiden, die bis zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs führen können, empfiehlt die Verbraucherzentrale Kfz-Versicherten, die Schreiben ihrer Versicherer in diesen Tagen genau zu lesen. Wem gekündigt wurde, der kann die Verbraucherzentrale mit einer Kopie des Kündigungsschreibens informieren – diese prüft, welche Schritte vor dem Hintergrund des Pflichtversicherungsgesetzes im konkreten Einzelfall möglich sind.


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5 Antworten zu HDI kündigt Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge

  1. gilapost sagt:

    Ich habe ebenso eine Kündigung erhalten – bei mir nach 11 Jahren, in denen ich mein Motorrad jede Saison bei der HDI versichert hatte! Seit 2007! Nun ist das wohl nicht mehr "genehm" – daher habe ich mich in den Bewertungen über Trustpilot geäußert, diesen Kommentar an die HDI weitergeben lassen, sowie auch eine Kopie dem BaFin übersandt. Die Gründe sind "abstrus" – die Verfahrensweise zumindest fragwürdig. Mag sein, dass man sich "herausredet", dass der Vertrag im Winter ja nicht aktiv ist und daher aus einer Kündigung der Haft keine Nachteile entstehen. Dennoch ist der "Rest" dieser Vorgehensweise gegenüber alten Kunden und speziell auch in meinem Falle – siehe Bewertung – doch sehr "merkwürdig". Hierdurch wird der Versicherer aus unserer Familie einige Verträge verlieren! Das garantiere ich! :-(

  2. gilapost sagt:

    Auf die Verärgerung über die HDI sind nun ein paar Verträge innerhalb der Familie gekündigt worden und eine fleißige freie Versicherungsmaklerin hat sich gefreut.
    Das BaFin hat inzwischen auch rückgemeldet, dass es zwar keine "Rechtsberatung" machen kann (was ich auch nicht verlangt hatte in meiner Beschwerde) – aber dass man nun der HDI schreibt und die um eine Stellungnahme bittet. Nun mal sehen, wie lange das dauert, und mit welchen "Feinheiten" sich herausgeredet wird.

    Aber nicht genug: gestern erhielt ich von meine Zulassungsstelle eine AUFFORDERUNG zur Außerbetriebsetzung meines Motorrades – dies per Postzustellungsurkunde und mit einem Kostenbescheid von 39,11 Eu nur für die Bearbeitung! Weitere erhebliche Bußgelder wurden angedroht, denn mir wurde ja hier eine "strafbare Handlung" vorgeworfen!

    Grund: die HDI hatte der Zulassung mitgeteilt, dass mein Versicherungsvertrag zum 1.3.2018 geendet sei … 2018 !!! … anstatt 2019.
    Ich rief umgehend bei der HDI an und fragte nach, ob es möglich sei, dass sich wer-auch-immer-das verzapft hat, die Tomaten von den Augen nehmen könne und das Datum auf 2019 berichtigt.
    Dies wurde so auch als Irrtum vermerkt. Die Übernahme der Kosten wurde mir zugesagt.
    Dennoch besteht ja die Zulassung auf umgehende Begleichung der Bearbeitungskosten.
    Hier sehe ich selbstverständlich nicht ein, dass ich in Vorleistung gehe und dann darauf warte und hoffe, den Betrag erstattet zu bekommen!
    Also habe ich die HDI aufgefordert, per Fax der Zulassungsstelle eine Kostenübernahmezusage zu erteilen, damit das Landratsamt der HDI die Bearbeitung direkt in Rechnung stellt.

    SO kann man mit nachlässiger Arbeitsweise auch dafür sorgen, dass die Kosten explodieren und man dann den Versicherungsnehmern Erhöhungen oder Kündigungen schicken muss!
    Heute mal wieder "volle Punktzahl" erreicht! :-(

  3. gilapost sagt:

    Offensichtlich ist man bei der HDI des Lesens nicht mächtig – denn auf meine Aufforderung, der Zulassungsstelle (wie mit dieser tel. besprochen) per FAX die Übernahme der Gebühren zu bestätigen und dann direkt eine Rechnung darüber zu erhalten, wurde geantwortet:

    "vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.02.2019.
    Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir die Kosten des Bescheids zur Außerbetriebsetzung in Höhe von 39,11€ übernehmen.
    Damit es nicht zur einer Fristüberschreitung und weiteren Kosten kommt, überweisen Sie bitte die Gebühren an das Landratsamt XXXXX vorab und lassen uns anschließend den entsprechenden Nachweis zukommen. Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung zur Überweisung des Beitrages mit.

    Gleichzeitig bitten wie Sie, die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. …
    Freundliche Grüße

    Also die Email NOCH EINMAL geschickt und ergänzt:
    "in meiner Email vom 8.2.19 hatte ich folgendes ja eigentlich KLAR zum Ausdruck gegeben:
    ————————————————————————————–
    Zitat: Zu der ganzen VERÄRGERUNG, die meinerseits über das schon „merkwürdige" Verhalten und die „abstruse" Begründung zur Kündigung meiner seit 11 Jahren bestehenden Versicherung besteht, womit sich jetzt Verbraucherschutz und BaFin befassen, ist natürlich NICHT einzusehen, dass ich hier noch den Umstand einer Vorleistung trage.
    Daher möchte ich Sie auffordern, sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen und eine Übernahme der Kosten für den Bescheid zuzusagen.
    Dies ist auch unter der Faxnummer XXXXXXX möglich.
    Dann ergeht eine Zahlungsaufforderung/Rechnung direkt an Sie.
    —————————————————————————————-
    weiter nun:
    Es nutzt ja wenig, sich für die ganzen "Unannehmlichkeiten" zu entschuldigen – aber meine Email hierzu einfach außer Acht zu lassen, und mir nun und ohne auf mein Anliegen hier einzugehen, doch noch die Fahrt zu meiner Sparkasse, die Vorleistung, Überweisung, ggf. Kontogebühren sowie Nachweislieferung etc. aufzubürden!

    Es kommt auch zu keiner Fristüberschreitung, wenn SIE nun wie gewünscht der Zulassungsstelle UMGEHEND per Fax von der Übernahme der Zahlung Mitteilung machen und um Ausstellung eines Rechnungsbeleges an Sie direkt bitten!
    MfG

    Nun bin ich gespannt, wie lange eine erneute Reaktion dauert und wie diese ausfällt!
    Da ich prinzipiell kein Online-Banking nutze, auf dem Land wohne, mir ein Auto leihen müsste, um zur nächsten Filiale meiner Bank zu gelangen, ist es für mich üüüüüberhaupt nicht einzusehen, hier auch noch die Lauferei auf mich zu nehmen für DEREN Fehler!

    Irgendwie wird die Angelegenheit immer unerfreulicher…

  4. Bernd Barsch sagt:

    Das Spiel geht in 2019 weiter. Ich fahre seit über 10 Jahren ein Trike und bin seit dem bei der HDI ohne Schadensfall versichert.
    Jetzt bekomme ich eine Kündigung mit der gleichen belanglosen Erklärung wie schon beschrieben.
    Man sollte öffentlich dazu auffordern alle Verträge beim HDI zu kündigen

  5. Mario sagt:

    Dito … Ebenfalls Motorrad ohne Schadenverlauf gekündigt nicht Mal ein Angebot direkt gekündigt. Das gleiche auf dem Vertrag meiner Frau.
    Das mit dem BaFin sollte ich Mal auch nachträglich noch machen.
    Kann jedem nur empfehlen selbst schon zu wechseln. Mit dem Kündigungsmakel war es gar nicht so einfach eine neue zu finden.

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