Posse: Sender abgeschaltet, aber Rundfunkgebühren zahlen

Es ist mal wieder eine Posse der öffentlich rechtlichen Sender, die die Bürger zwar für TV-Empfang zahlen lassen, aber die Versorgung mit TV-Empfang über Antenne kappen. Hier einige Details.


Anzeige

Zum Rundfunk- und TV-Empfang stehen potentiellen Nutzern mehrere Wege offen. TV-Empfang per SAT-Schüssel, Kabelanschluss, per Internet oder eben über terrestrische Antennen. Der letztgenannte Empfangsweg war früher der Standard, jetzt ist die Zahl der Empfänger doch etwas zurück gegangen. Daran haben die Abschaltung des analogen Fernsehempfangs (damit waren alle terrestrischen Hausantennen nutzlos) und die Einführung von  DVB-T1 (es brauchte plötzlich neue Empfänger und Antennen) einen Anteil. DVB-T1 wurde dann letzte Jahr abgeschaltet, um DVB-T2 einzuführen – man ahnt es schon: Es brauchte einen neuen DVB-T2-fähigen Empfänger.

Beim Radio werkelt man nun an der Abschaltung des UKW-Sendebetriebs, um auf DAB+ umzustellen. Hier schwebt der Streit um 'hohe Antennenkosten' beim UKW-Radio weiter, wie man hier und hier nachlesen kann.

Sendebetrieb in einigen Gegenden eingestellt

ARD und das ZDF haben damit begonnen, die terrestrischen Sendeanlagen in Teilen Bayerns, Baden-Württembergs, Hessens, Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts abzuschalten. Wer beispielsweise im bayerischen Hesselberg-, im hessischen Angelburg- oder im thüringischen Sonnefeld-, Saalfeld- und Schöneck-Empfangsbereich lebt, kann keine öffentlich-rechtlichen Fernsehsender mehr über Antenne empfangen, wie heise.de hier schreibt. Auch TV-Zuschauer hessischen Städten wie Marburg, Gießen, Wetzlar und Neu Ansbach sind betroffen.

Im September 2018 folgen dann die Sender Geislingen, Bad Mergentheim und Brandenkopf/Mittlerer Schwarzwald in Baden-Württemberg. Auch in den neuen Bundesländern werden die Sender Sender Schöneck/Vogtland (Sachsen) und Dequede/Altmark (Sachsen-Anhalt) abgeschaltet.

Gebühren sollen weiter gezahlt werden

In Deutschland gilt inzwischen ja die 'Haushaltsabgabe', nach der Gebühren für TV- und Radioempfang pro Haushalt zu zahlen sind, egal, ob dort ein Gerät zum Empfang vorgehalten wird oder nicht. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben sich seinerzeit das Gesetz von der Politik so schreiben lassen, dass die Lizenz zum Zahlen, auch ohne Empfang, gegeben ist. Neben der 'Haushaltspauschale', mit der allerlei Unsinn im Sinne der 'öffentlichen Versorgung' begründet und gefördert wird, argumentieren die Sender, dass die Leute ja Kabelempfang (gibt es nicht überall und kostet zusätzlich), SAT-Empfang (ist nicht immer zulässig) und Internet-Empfang (geht auch nicht überall) nutzen könnten.

Recht
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Klagen dürften keinen Erfolg haben, beim Bundesverfassungsgericht findet zwar am 16. und 17. Mai eine entsprechende Verhandlung statt. Aber der vorsitzende Richter ist wohl der Bruder des Heidelberger Professors Paul Kirchhof. Dieser hatte für ARD und ZDF ein Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Haushaltsabgabe erstellt.


Werbung

Wer sich über das Thema näher informieren und womöglich ärgern möchte, findet in diesem heise.de-Beitrag weitere Details.


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Anzeige


Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert