Pflegende Angehörige: Tipps für mehr Rente

Frauen und Geringverdiener müssen in Deutschland oft mit sehr geringen Renten auskommen. Aber manchmal gibt es die Möglichkeit, diese kleinen Renten durch geschickte Maßnahmen aufzubessern. So können pflegende Angehörige auch noch im Rentenalter eine kaum bekannte Möglichkeit zur Aufstockung der Rente nutzen. Der Beitrag gibt einen Überblick, was für Pflegende in Deutschland ganz legal und mit Rechtsanspruch möglich ist.


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Die Rente aus der Pflegeversicherung aufstocken

Wer Angehörige pflegt und nicht berufstätig ist, oder diese Tätigkeit für die Pflege aufgibt, kann von der Pflegekasse Rentenpunkte gut geschrieben bekommen. Diese bessern später die Rente um ein paar Euro auf. Bedingung ist:

  • Die Pflegeperson muss mindestens Pflegegrad 2 oder höher haben.
  • Der oder die Pflegende muss an mindestens zwei Tagen die Woche für mindestens 10 Stunden helfen.
  • Die Pflege muss für mindestens zwei Monate im Jahr erbracht werden.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert auf dieser Seite über die Details. Die Meldung der Pflegezeiten und Berechnung der Beiträge erfolgt durch die jeweils zuständige Pflegekasse.

Keine Beiträge aus der Pflege bekommen Rentner und Berufstätige (mit mehr als 20 Wochenstunden Tätigkeit) gut geschrieben. Aber es gibt Auswege für Rentner, siehe unten.

Tipp 1: Anrechnung der Pflegezeiten auf Versicherungszeiten

In Deutschland ist ein Renteneintritt mit 63 Jahren, und je nach Geburtsjahr mehreren Monaten (Rente mit 63+) möglich. Normalerweise gibt es für jeden Monat bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters einen Abschlag, der schnell bei 10 % liegen kann. Bei kleinen Renten ein Problem.

Euro-Noten
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Aber der Gesetzgeber kennt den abschlagsfreien Eintritt in die Rente mit 63+ für besonders langjährige Versicherte. Bei einer Rentenberatung, die meine Frau und meine Wenigkeit vor drei Jahren wahrgenommen haben, wies uns die Rentenberaterin darauf hin, dass meiner Frau nur noch drei oder vier Jahre Beitragszeiten fehlten, um mit 63+ Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Ein Teil der fehlenden Beitragsmonate konnte durch Nachweis der Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden.

Eigentlich war geplant, dass meine Frau bis zum Eintritt in die Rente mit 63+ (oder bis zum Erreichen der Beitragszeiten für besonders langjährig Versicherte) arbeitet. Aber dann kündigte sich die Pflege der Eltern an. Meine Frau gab die Berufstätigkeit für die Pflege auf.

Dadurch fehlen ihr aber noch einige Monate der Pflichtversicherung, um mit 63 Jahren + n Monaten abschlagsfrei Altersrente beziehen zu können. Also in die Röhre geschaut? Nein, denn die Pflegezeiten werden auf Antrag bei der Pflegekasse mit Rentenpunkten belohnt. Daher werden die Monate der Pflege bei der Rente als Beitragszeiten angerechnet, so dass die erforderlichen Beitragszeiten bald erfüllt sind. Zusätzlich erhöhen die Rentenpunkte aus der Pflege die monatliche Altersrente pro Jahr noch um ein paar Euro.

Ich pflege und gehe/bin in Rente?


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Oft ist es so, dass ein Ehepartner den Partner pflegt. Ist der Pflegende bereits in Rente, sieht der Gesetzgeber keine Beiträge zur Rentenversicherung für den oder die Pflegende vor (genau so wenig wie für berufstätige Pflegende). Und es gibt den Fall, dass der pflegende Angehörige im Alter von 63 Jahren und n Monaten in Rente gehen könnte. Mit dem Renteneintritt würde die Anrechnung der Pflegepunkte ja wegfallen. Aber es gibt zwei Tipps, wie man die Pflegepunkte aus der Pflege seinem Rentenkonto anrechnen lassen kann.

Tipp 2: Pflegezeiten durch Flexirente ab 63+ anrechnen lassen

Der erste Fall betrifft pflegende Angehörige, die eine vorgezogene Altersrente beziehen könnten. Geht der Pflegende mit 63+ in Rente, fiele ab diesem Zeitpunkt die Anrechnung der Pflegezeiten auf die eigene Rente weg.

Hier stellt das Modell der Flexirente möglicherweise eine interessante Option dar. Bei der Flexirente bekommt man ab 63+ eine Teilrente, bei Arbeitnehmern werden aber weiter Rentenbeiträge gezahlt – die dann die Rente entsprechend erhöhen.

Gibt man wegen Pflege die Berufstätigkeit auf, kann man die Flexirente beantragen und so Rentenzahlungen zur Teil-Kompensation des entfallenden Gehalts beziehen. Gleichzeitig werden für die Pflegezeiten noch Rentenpunkte angerechnet. Dazu stellt man bei der Pflegekasse den Antrag, dass die Rentenpunkte für die Pflege dem eigenen Rentenkonto gut geschrieben werden. Das ist bis zum Ablauf der Flexirente und Eintritt in die reguläre Altersrente möglich. Der VDK hat sich im Beitrag Durch Pflege die Rente aufbessern mit dem Thema befasst.

Tipp 3: Altersrente durch Pflegezeiten aufstocken

Ist der pflegende Partner bereits in Rente, oder beginnt die reguläre Altersrente, sieht der Gesetzgeber keine Beiträge zur Rentenversicherung für den oder die Pflegende vor (genau so wenig wie für berufstätige Pflegende). Mit einem kleinen Kniff können sich Rentner/innen die Pflegepunkte für die Zeiten der Pflege doch noch Renten-erhöhend anrechnen lassen.

Erstmals wurde ich durch Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von "Finanztip", auf diesen Ansatz aufmerksam. Der Trick besteht darin, dass sich der pflegende Angehörige vom Vollrentner auf 99 % Teilrente zurückstufen lässt. Bei 800 Euro Rente verzichtet man also monatlich auf 8 Euro – 92 Euro im Jahr. Aber es werden für jedes Jahr Pflegepunkte gutgeschrieben. Deren Rentenwert hängt vom Pflegegrad ab und lässt sich in diesem Dokument der Rentenversicherung ablesen. Etwas transparenter ist die Tabelle auf dieser Seite.

Beim Pflegegrad 3 und Bezug von Pflegegeld für die zu pflegende Person erhöht sich die Rente nach einem Jahr Pflege um 12,60 Euro monatlich (Stand 2018). Bei Pflegestufe 5 und Bezug von Pflegegeld sind es sogar 29,30 Euro monatlich. Vorausgesetzt ist bei diesen Beträgen, dass man der einzige Pflegende ist. Andernfalls werden die Pflegepunkte anteilig an die Pflegenden vergeben. Wer also 5 Jahre einen Familienangehörigen mit Pflegegrad 5 alleine versorgt, kommt auf fast 150 Euro mehr Rente.

Hier aber mein Ratschlag, sich vorab bei der Rentenberatung der Deutsche Rentenversicherung und ggf. bei Sozialverbänden (VDK) beraten zu lassen (siehe auch Tipp: Die Rentenberatung der Deutsche Rentenversicherung). Man sollte auf jeden Fall immer nachrechnen. Bei der Aufteilung der Pflege auf mehrere Personen oder bei höheren Renten kann die 99% Teilrente nämlich ein Nullsummenspiel werden.

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Eine Antwort zu Pflegende Angehörige: Tipps für mehr Rente

  1. Pater sagt:

    Danke für diese INFO!

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