Die Gespräche zu einem Vergleich zwischen den Verbraucherzentralen und dem Autobauer VW im Hinblick auf den Diesel-Skandal waren ja zunächst gescheitert. Jetzt steht dieser Vergleich aber wohl nach einer Meldung des Handelsblatts. Ergänzung: Details nachgetragen.
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Ich bin über nachfolgenden Tweet auf das Thema aufmerksam geworden. Das Handelsblatt schreibt, dass der Vergleich zur Entschädigung von Käufern eines VW-Dieselautos stehe.
Der Knoten ist durchschlagen: Nach ihren zunächst gescheiterten Gesprächen haben #Volkswagen und @vzbv jetzt doch noch einen #Vergleich zur Entschädigung von #Dieselkunden erzielt #MFK #Handelsblatt https://t.co/JtUA2mjT54
— Volker Votsmeier (@VolkerVotsmeier) February 28, 2020
Der erste Versuch war ja daran gescheitert, dass VW die Rechnung der Verbraucheranwälte für deren Kosten als zu undurchsichtig ablehnte. Heute um 13:00 Uhr sollen Details bekannt gegeben werden. Ergänzung: Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hat hier auch noch einige Informationen.
Details sind nun bekannt
VW will 830 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland sollen rund 260.000 Besitzer von Dieselautos, je nach Modell und Alter ihres Autos, Entschädigungen zwischen 1350 und 6257 Euro erhalten. Die Verbraucherschutzzentrale spricht von durchschnittlich 15% der Kaufsumme als Entschädigung.
Die Autobesitzer können dann entscheiden, ob sie die Summe annehmen oder ihre Ansprüche im Rahmen einer Einzelklage weiter verfolgen. Die Betroffenen müssten, lautVerbraucherschützer, nun bis zum 20. April über die Annahme des Vergleichsangebots von VW entscheiden. Wichtig: Für Käufer von Dieselfahrzeugen, die diese nach dem 31.12. 2015 erworben haben, gibt es keine Entschädigun.
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