Wohngebäude: Risiko Deckelung der Entschädigungen

Versicherer pflegen ja gerne zahlreiche Klauseln in ihre Verträge zu schreiben. Da geht es um Elementarschäden, Hagel, Sturm oder Überschwemmung, Gebäudeschäden werden ausgeklammert oder in der Entschädigungshöhe begrenzt. Die Verbraucherzentrale weist jetzt auf das Thema 'Deckel der Wohngebäudeversicherung bei Erdbebenschäden' hin.


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Das Erdbebenrisiko ist in Deutschland unterschiedlich verteilt. Baden-Württemberg ist zum Beispiel eine der erdbebengefährdetsten Regionen in Deutschland. Besonders gefährdet sind Gebäude. Wichtig ist daher eine Wohngebäudeversicherung mit dem Einschluss von Elementargefahren. Verbraucher sollten darauf achten, dass es dabei keine Höchstgrenzen für Erdbebenschäden gibt.

Wohngebäudeversicherung bei Erdbebenschäden

Die eigene Immobilie ist für viele Hausbesitzer das Vermögensgut mit dem höchsten Wert. Wenn es zu einem Schaden durch ein größeres Erdbeben kommt, kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Daher ist die Mitversicherung von Erdbeben im Rahmen des Moduls Elementargefahren in der Wohngebäudeversicherung sehr ratsam. 

Ist der Vertrag eingeschränkt?

Für eine verbrauchergerechte Absicherung ist es wichtig, dass es keine Einschränkung bei der Entschädigungssumme gibt. Eine solche Begrenzung der Haftung durch den Versicherer auf eine Höchstgrenze bei Erdbebenschäden stellt eine große finanzielle Gefahr für Hausbesitzer dar. Die Verbraucherzentrale warnt daher vor Begrenzungen der Höchstentschädigung.

Euro-Noten
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Eine Höchstgrenze für die Gesamtentschädigung des Versicherers birgt enorme Gefahren. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer, ob Ihr Vertrag tatsächlich gefahrenfest ist und lassen Sie sich das schriftlich geben". Denn sonst kann es durch einen Erdbeben-Versicherungssummendeckel sein, dass Verbraucher im Erdbebenfall zwar versichert, aber wegen der Summenbegrenzungen doch finanziell ruiniert sind. Versicherer sollten auf solche Klauseln verzichten und sie aus den Verträgen streichen.


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