Merkwürdiger Rückruf von Penny wegen Schweinefleisch im Rinderhack

Es gibt Rückrufe, die sind angebracht – vor allem, wenn es um Gesundheit geht. Aber der aktuelle Rinderhack-Rückruf von Penny lässt sich doch etwas ratlos zurück.


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Diesem Artikel hier entnehme ich, dass die WestfalenLand Fleischwaren GmbH den Artikel "Mühlenhof Rinderhackfleisch zum Braten" im 500g Schlauchbeutel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.06.2022 zurückruft. Da kommen Gedanken wie "verdorben", Salmonellen oder ähnliches auf. Aber weit gefehlt, da wurde nur eine falsche Verpackung verwendet.

Da Unternehmen teilte mit, dass es bei der betroffenen Charge zur Verwendung einer Verpackungsfolie mit falscher Artikelbezeichnung gekommen ist. Diese bezeichnet Rinderhackfleisch, aber in der Packung ist gemischtes Hackfleisch aus Schwein und Rind.

Deshalb wurde das betroffene Produkt aus dem Verkauf genommen. Betroffen sind PENNY Märkte in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen sowie Teilen von NRW. Kunden können das Produkt im Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

An dieser Stelle wird die ganze Sache aber bedenklich – möglicherweise musste der Hersteller so handeln. Aber: Es wird ein einwandfreies Produkt zurückgenommen und ggf. vernichtet. Angesichts des Umstands, das Verbraucher aus Umweltschutzgründen weniger Fleisch konsumieren sollen, nicht wirklich nachvollziehbar. So ganz naiv: Die Supermärkte hätten das Produkt mit einem sprechendem Preis versehen leicht umetikettieren können. Oder wie sehen Sie das?

 


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3 Antworten zu Merkwürdiger Rückruf von Penny wegen Schweinefleisch im Rinderhack

  1. Blupp sagt:

    Hätte man umlabeln könen, wäre hier im Osten vor der Wende ganz sicher kein Problem gewesen und keiner hätte sich beklagt. Ob das zur heutigen Zeit rechtlich ok ist wäre zu klären.
    Eventuell nimmt man dabei auch Rücksicht auf Gruppen die z.B. aus religiösen Gründen kein Schwein verzehren dürfen. Der arme Verkäufer der das dann im Ernstfall erklären muss.

    Ich denke bevor man sich unnötigen Ärger aufläd, entsorgt man lieber.

  2. Michael sagt:

    // Ich denke bevor man sich unnötigen Ärger auflädt, entsorgt man lieber. \\

    Ja, nach den ganzen EU-Verordnungen, usw. Ich kann mich "hier im Westen" erinnern, dass man z.B. in der Metzgerei seine Schüssel / Behältnis mitbringen konnte und der Einkauf (Wurstsalat etc.) wurde problemlos darin eingefüllt.
    Und im Bäckerladen brachte man die benutze Papiertüte vom Vortag mit und die Brötchen wurden problemlos darin verpackt.

  3. Mario H. sagt:

    Ich könnte mir vorstellen, dass das Problem ist, dass der Fehler beim Hersteller passiert ist, aber die Umlabel-Arbeit müsste Penny machen. Das dann zu so berechnen, dass das hinterher aufgeht, könnte schwierig sein.
    Ob tatsächlich viele Kunden das Hack zurückbringen, weiß ich nicht. Auf der einen Seite sollte man das eh schnell verbrauchen, auf der anderen Seite ist die Rückgabe Aufwand und der Preisunterschied von Halb/Halb auf reines Rind ist nicht so groß. Selbstverständlich sind davon Menschen, die aus religiösen oder sonstigen Gründen kein Schwein essen, ausgenommen.

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