SUV Blitzer-Zuschlag vom Gericht wieder kassiert …

ParagraphEs war ein Urteil eines Amtsgerichts Frankfurt, welches Wellen geschlagen und Schadenfreude verursacht hat. Der Fahrer eines SUVs wurde wegen eines Rotlichtverstoßes zu einem Bußgeld mit "150 Euro SUV-Zuschlag" verurteilt, weil von dem Fahrzeug eine besondere Gefahr ausging. In der zweiten Instanz hoben Richter des OLG-Frankfurt diese Entscheidung aber auf, beließen das Bußgeld aber.


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Rotlichtverstoß per SUV, erstes Urteil

Das Amtsgericht Frankfurt hatte über ein Bußgeld für das Fahren über eine rote Ampel zu urteilen. Ein Autofahrer war mit seinem SUV (Sport Utility Vehicle) bei Rot über eine Ampel gefahren und dabei geblitzt worden. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 200 Euro vor. Nun gibt es aber einige Besonderheiten in diesem Fall, der am 3. Juni 2022 unter dem Aktenzeichen 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22 veröffentlicht wurde. Die betroffene Person ist in der Vergangenheit bereits häufiger aufgefallen (mehrere Einträge im Fahreignungsregister).

Rotlichtverstoß

Bei der Bemessung des Bußgelds – die üblichen 200 Euro – hatte das Gericht die Voreintragungen im Fahreignungsregister zu berücksichtigen und die Geldbuße zu erhöhen. Die Richter haben auf Grund dieser Erwägungen als tat- und schuldangemessen eine Geldbuße von 350 Euro festgesetzt – also sozusagen 150 Euro SUV-Zuschlag. Ich hatte diesen Fall samt Auszüge aus der Urteilsbegründung im Blog-Beitrag SUV-"Zuschlag" bei Ampel-Blitzer-Fotos in Frankfurt berichtet.

OLG-Frankfurt urteilt in 2. Instanz

Am 29. September 2022 fiel dann ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, welches die Revision des Landgerichtsurteils zu verhandeln hatte. Mit dem Beschluss (Aktenzeichen 3 Ss-OWi 1048/22) haben die Richter die Entscheidung der Vorinstanz in einem Punkt kassiert. Ein Rotlichtverstoß mit einem „SUV" rechtfertigt allein keine erhöhte Geldbuße. Diese Einstufung war den Richtern zu pauschal, zumal nicht festgelegt wurde, welche Fahrzeuge unter die Kategorie "SUV" und besonders gefährlich fallen.

Und, ändert sich am Bußgeld etwas? Nein! Denn die Vorgeschichte des Rotlicht-Fahrers spielte dann doch eine Rolle. In dieser Mitteilung und dem Artikel auf Auto Motor-Sport findet sich der Hinweis, dass das Gericht das Bußgeld in Höhe von 350 Euro sowie einen Monat Fahrverbot – wegen der gravierenden Vorbelastung des Betroffenen gerechtfertigt ansah. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.


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