Erinnerung an den Führerschein-Umtausch; Bußgeld droht

VW-KäferIch hole nochmals ein Thema als kurze Erinnerung hoch: Die alten, grauen Führerschein e laufen und müssen durch den EU-Führerschein im Scheckkarten-Format ersetzt werden. Die Fristen zum Umtausch hängen vom Alter des Führerscheininhabers ab. Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 endete bereits vor einem Jahr, am 19. Juli 2022 (war wegen der Coronavirus-Pandemie bereits vom 19. Januar 2022 um 6 Monate verlängert worden).


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Bis zum 19. Januar 2023 waren die Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1959 bis 1964 zum Austausch aufgefordert (siehe folgende Tabelle).

Fristen für den Führerscheinumtausch
Fristen für den Führerscheinumtausch, Quelle: BMVI

Die Details zum Umtausch habe ich im Blog-Beitrag Achtung: Erste Fristen für Führerschein-Umtausch enden am 19. Januar 2022 vom März 2021 offen gelegt. Nach 15 Jahren muss auch der EU-Führerschein neu ausgestellt werden – die Lizenz, zum Geld drucken. Bis zum Stichtag wird kein Bußgeld fällig. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland RND hat kürzlich diesen Artikel mit weiteren Informationen zum Führerscheinumtausch veröffentlicht.


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5 Antworten zu Erinnerung an den Führerschein-Umtausch; Bußgeld droht

  1. Volker Witt sagt:

    Tach zusammen,
    ich kenne den Zwangsumtausch noch aus der Zeit, in der wir unsere Verwandtschaft in der DDR besucht haben :-).

    Aber Spass beiseite, ich war dieses Jahr auch fällig und war nicht fristgerecht und nach dem 19. Januar bei der Zulassungsstelle. Aber ich bekam einen Stempel in den alten Führerschein, dass dieser noch ein paar Monate gilt, bis der Neue kommt, damit es bei einer Kontrolle kein Bussgeld gibt.
    Gruß, Volker

  2. Teletom sagt:

    Ich mache mir weniger über "ein" Bußgeld Sorgen, als über das dahinter stehende Gesamtkonzept.

    Erstens wurden die alten Führerscheine im juristischen Rahmen als lebenslang gültiges Dokument ausgegeben. Jetzt wird unter Zwanganwendung dieser Rahmen im Nachgang für ungültig erklärt. Damit ist "der Staat" einseitig wortbrüchig geworden.

    Zweitens ist immer die Frage, welcher Zweck mit dem Umtausch erfüllt werden soll, denn früher hat das alte Führerscheinsystem ja ziemlich gut funktioniert. Und die Frage in welchem Gesamtkonzept, zu dem u.a. auch Impfregister, Immobilienregister, biometrische Erfassung etc. gehören, dieser Zweck zu betrachten ist.

    Mich wundert, dass das nur von einer Minderheit hinterfragt wird.

  3. Schwarzes_Einhorn sagt:

    Stimmt, als ich den grauen vor Jahren gegen einen Kartenführerschein tauschte (das rose Teil habe ich übersprungen), hieß es auch, der wäre lebenslang gültig (steht übrigens auch kein Enddatum drin). Und nun doch nicht, na sowas…

    Bis jetzt habe ich auch noch nichts gemacht, auch weil ich mich darüber ärgere. Muß allerdings auch noch nicht, da ich erst 2028 fällig bin. Aber wenn ich schon EU-Richtlinie lese, könnte ich mich schon wieder aufregen!

    Aber sonst regt sich ja kaum einer auf…

  4. Charlie sagt:

    Bei den 10 Euro Bußgeld bleibe ich beim alten "Lappen", bis wirklich mal eine Polizeikontrolle kommt.
    Die Umtauschgebühr ist frech und den Zeitaufwand spare ich mir.

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