Echtzeitüberweisungen ab dem heutigen 9. Januar 2025 in der EU Pflicht

Heute ist ein besonderer Tag für Bankkunden, die Überweisungen zu Banken im Inland und im europäischen Ausland tätigen. Die für viele deutsche Banken mögliche Echtzeitüberweisung ist in der EU ab dem 9. Januar 2025 Pflicht.


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Das Europaparlament hatte im Februar 2024 der Vorschrift zu Sofortüberweisungen innerhalb der Banken der europäischen Union zugestimmt. Sofortüberweisungen müssen ja zwischen den Banken binnen 10 Sekunden ausgeführt werden. Dies gilt übrigens unabhängig von Tag und Stunde, das Geld muss innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Auf der anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht.

Diese Vorschriften gelten auch für die Mitgliedstaaten, deren Währung kein Euro ist, sofern Konten bereits regelmäßige Transaktionen in Euro anbieten. Diesen Staaten wird  zur Umsetzung der Verordnung eine Übergangsperiode eingeräumt. Außerdem wird für solche Konten eine Ausnahmeregelung von der Zehn-Sekunden-Regel außerhalb der Geschäftszeiten gelten, um möglichen Bedenken hinsichtlich des Zugangs zu Liquidität in Euro auszuräumen, heißt es vom EU-Parlament.

Allerdings sollte man auch das "Kleingedruckte" kennen. Voraussetzung für eine Sofortüberweisung sind jeweils ein Konto für Sender und Empfänger in der EU sowie die Unterstützung von Echtzeitüberweisungen durch beide Banken.

  • Seit 2020 unterstützt eine Mehrheit der Banken Echtzeitüberweisungen. Ich verwende diese Variante häufiger, um sicherzustellen, dass die Empfänger (Handwerker) ihr Geld zügig erhalten.
  • Aber das war bisher freiwillig. Ab Januar 2025 müssen alle Banken in der Eurozone Echtzeitüberweisungen empfangen können. Ab dem Oktober 2025 muss auch jede EU-Bank Gelder per Softüberweisungen versenden können.

Der spannende Punkt: Ab Oktober 2025 dürfen Banken bei Echtzeitüberweisungen keinen Aufpreis mehr verlangen. Darüber hinaus müssen ab Oktober 2025 auch IBAN und Name des Zahlungsempfängers (IBAN-Name-Check) abgeglichen werden (englisch Verification of Payee). Das soll Betrug und Missbrauch vorbeugen, erfordert aber bei Überweisungen vom Absender, dass er die Empfängerdaten mit den Kontendaten abgleicht. Ein falscher Name, und die Überweisung dürfte abgelehnt werden. Einige weitere Informationen rund um das Thema lassen sich auch noch in diesem Artikel nachlesen.


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Eine Antwort zu Echtzeitüberweisungen ab dem heutigen 9. Januar 2025 in der EU Pflicht

  1. acvolker sagt:

    Aber der Überweisungsbetrag beim Auftrag ist limitiert und weicht von dem "normalen" Online-Höchstbetrag leider ab. Die Höhe der maximalen Echtzeitüberweisung legt jede Bank leider anders fest.

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