Schwerkranke Menschen können Cannabis auf Rezept erhalten, so dass eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen möglich ist. Theoretisch ist also alles klar, praktisch gibt es Lieferengpässe, so dass nicht jeder Patient seine Cannabis-Medikamente erhält.
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Seit Frühjahr 2017 ist ja die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken erlaubt. Denn im März 2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Seither haben schwer kranke Patienten mit entsprechenden Indikationen einen Anspruch auf die Erstattung von Cannabis-Medikamenten. Ich hatte das Thema im Blog-Beitrag Cannabis im Kommen – 80 % mehr Verordnungen aufgegriffen.
Eine kleine Anfrage der Grünenfraktion im Bundestag hat jetzt ergeben, dass es bei der Versorgung von Schwerstkranken mit medizinischem Cannabis zu Engpässen kommt. Diese werden vom Gesundheitsministerium eingeräumt. "Es liegen derzeit Meldungen vor, dass einige Sorten Cannabisblüten im Einzelfall nicht lieferbar sind", lautet die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage. Dies berichtet Spiegel Online in diesem Artikel, der einige weitere Informationen enthält.
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